Walter Schmidt (* 1934 in Stuttgart) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben Nach der Promotion am 22. Februar 1961 an der Goethe-Universität Frankfurt zum Thema Der bundesstaatliche Aufbau der Bundesrepublik Deutschland habilitierte Schmidt sich 1968 an der Universität Gießen zum Thema Gesetzesvollziehung durch Rechtsetzung. Untersuchungen zu den Verwaltungsvorschriften und zur „Selbstbindung der Verwaltung“. Anschließend war er bis 1971 an der Universität Gießen als Privatdozent tätig und nahm 1971 einen Ruf an die Goethe-Universität Frankfurt an, wo er als Professor für Öffentliches Recht forschte und lehrte. Im Jahr 1999 wurde Schmidt emeritiert.
Ein Schwerpunkt seiner Forschung ist das Rundfunkrecht.Walter Schmidt. In: Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Band 4: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945–1990. C.H. Beck, München 2017, S. 425, FN 178.
Schriften (Auswahl) Der bundesstaatliche Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Dissertation, Goethe-Universität Frankfurt, 1961, .
(mit Friedrich Kübler, Spiros Simitis):
Literatur Schmidt, Walter. In: Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who. Begründet von Walter Habel. Ausgabe 2013–2014. Schmidt-Römhild, Lübeck S. 996.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Staatsrechtler (20. Jahrhundert) Kategorie:Hochschullehrer (Goethe-Universität Frankfurt am Main) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1934 Kategorie:Mann Kategorie:Medienrechtler (20. Jahrhundert) Kategorie:Verwaltungsrechtler (20. Jahrhundert)