Die Territoriale Entwicklung des Großherzogtums Hessen beruht auf der Entstehung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die sich seit 1806 als Großherzogtum Hessen bezeichnete.

Vorbemerkung Das Großherzogtum Hessen entstand 1806 aus der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, der ab 1803 durch Säkularisation und Mediatisierung zahlreiche benachbarte Gebiete zufielen.Quelle für die Angaben bis zum Jahr 1862 – soweit nicht anders angegeben – ist Ewald: Beiträge zur Landeskunde, S. 43–68. Nicht berücksichtigt sind vor 1806 Gebietsveränderungen im Umfang einzelner Dörfer, Schlösser oder Höfe. Nach 1806 sind die Veränderungen bis zur Ebene der Ämter vollständig wiedergegeben sowie bei einzelnen Ortschaften, vor allem wenn das vorher selbständige Einheiten mit eigenen Hoheitsrechten waren, etwa Patrimonialgerichte.

Die Gebiete, die zwischen 1806 und 1816 übernommen wurden, befanden sich fast alleAusnahme waren die vormals kurfürstlich-hessischen Gebiete, die mit dem Staatsvertrag vom 11. Mai 1810 von Frankreich übernommen wurden. in der Hand von Adelsfamilien, die mediatisiert wurden. Deren Souveränitätsrechte gegenüber ihren Untertanen blieben zunächst unangetastet. Diese Gebiete wurden als Souveränitätslande (hier vermerkt) bezeichnet und gehörten in der Regel zu den Standesherrschaften oder waren Patrimonialgerichte. Das waren etwa 25 % des Staatsgebietes. Die Gebiete, die der ungeteilten Souveränität des Staates unterstanden, bildeten die Dominiallande (nicht besonders vermerkt).

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