Der Eisenbahnunfall von Weinheim am 23. September 1848 war die durch einen Sabotageakt von Revolutionären an der Bahnstrecke Frankfurt am Main–Heidelberg verursachte Entgleisung eines Zuges. Es gab mehrere Verletzte, jedoch keine Todesopfer. Dies ist der erste in Deutschland dokumentierte Anschlag auf eine Eisenbahn.
Ausgangslage Etwa 7 km nördlich des Bahnhofs Weinheim (Bergstraße) quert die Bahnstrecke Frankfurt am Main–Heidelberg die Grenze zwischen Hessen und Baden-Württemberg. 1848/49 war das die Grenze zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Großherzogtum Baden.
Der September-Aufstand in Frankfurt, in dem sich nationalistisch-demokratische Kräfte erhoben, wurde am 18. September 1848 sehr schnell von Militär niedergeschlagen, das von der Bundesfestung Mainz und aus Darmstadt in kürzester Zeit mit der Bahn nach Frankfurt gebracht worden war – die Revolutionäre hatten es versäumt, die Bahnstrecken zu blockieren.Wettengel, S. 272.
Am 21. September 1848 war der Revolutionär Gustav Struve mit 50 Mann aus dem schweizerischen Basel in das badische Lörrach gezogen und hatte dort vom Balkon des Rathauses aus die Deutsche Republik ausgerufen.
Mit etwa 4000 Freischärlern zog er weiter Richtung Karlsruhe, kam jedoch nur bis Staufen, wo 800 großherzoglich-badische Soldaten die Freischärler am 24. September 1848 im Gefecht um Staufen schlugen, womit die Aktion gescheitert war.
Sabotage mini|hochkant=2|Skizze der Unfallstelle aus den Ermittlungsakten (oben: Westen)
Um zu verhindern, dass hessische Truppen mit der Eisenbahn dem badischen Militär, das gegen Struve und seine Freischärler eingesetzt wurde, schnell zu Hilfe eilen konnten, verabredeten sich republikanisch Gesinnte aus Mannheim und Weinheim im Laufe des 23. September 1848 dazu, in der folgenden Nacht die Bahnanlage der MNB bei Weinheim zu zerstören. Zur Verstärkung holten sie Gleichgesinnte aus benachbarten Dörfern des Odenwalds zur Hilfe.Gutjahr, S. 111ff.
Das Attentat war offensichtlich den ganzen Tag Gesprächsthema in Weinheim und nachträglich ist nur mit Verwunderung festzustellen, dass weder die Stadtverwaltung noch die in einer Casinogesellschaft in Weinheim organisierten Gegner der Revolution auf die Idee kamen, die Eisenbahn vor dem geplanten Anschlag zu warnen.Gutjahr, S. 116, 118. Der Vorsteher des Bezirksamts Weinheim war auswärts unterwegs, sein örtlicher Vertreter hatte ein Augenproblem und konnte das Haus nicht verlassen. Als er von den Plänen erfuhr, hielt er sie für eines der vielen Gerüchte, die während der Revolution kursierten, und unternahm nichts.Gutjahr, S. 118.
Nachdem der letzte planmäßige Zug von Frankfurt um 21:37 Uhr den Bahnhof Weinheim verlassen hatte,Gutjahr, S. 114. machten sich die Attentäter ans Werk und entfernten etwa 300 m südlich des Bahnhofs Weinheim, bereits in der Gemarkung von LützelsachsenUrteil des Oberhofgerichts des Großherzogtums Baden vom 5. November 1855 – Generallandesarchiv Karlsruhe, 305/55, Bl. 170–199 (178v). – damals: Großherzogtum Baden –, Schienenstücke auf einer Länge von 30 mGutjahr, S. 111ff. und gruben den Bahndamm ab.Wettengel, S. 273; Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 820. Beteiligt waren daran auch Untertanen aus dem benachbarten Großherzogtum Hessen, etwa Nicolaus Schaab aus Reisen mit drei seiner Söhne.Anklage-Akt, S. 27, 30.
Ein Teil der aus dem Odenwald Gekommenen spaltete sich von der Hauptgruppe der Attentäter ab und begab sich in den Norden von Weinheim, wo sie in der Sulzbacher Gemarkung Gleise und Bahndamm beschädigten. Dort kam aber kein Zug zu Schaden und die Beschädigung an der Eisenbahninfrastruktur war weit geringer als die auf Lützelsachsener Gemarkung.Gutjahr, S. 116.
Unfallhergang Am gleichen Tag waren „Reichstruppen“ aus Frankfurt nach Heidelberg befördert worden. Der nun leere Zug sollte nach Darmstadt zurückgebracht werden. Er bestand aus den zwei Dampflokomotiven „Karl der Große“Gutjahr, S. 116., die 1846 den ersten durchgehenden Zug von Frankfurt nach Heidelberg bis zur Neckarbrücke in Ladenburg gezogen hatte,Gutjahr, S. 116. und „Kessler“Gutjahr, S. 116, Anm. 118. mit Schlepptendern und 25 Wagen. Der Zug verließ Heidelberg um 20:15 Uhr.Gutjahr, S. 115. Der Leerzug soll mit acht Eisenbahnern besetzt gewesen sein.Gutjahr, S. 116, zitiert hier die Karlsruher Zeitung mit einer entsprechenden Meldung; im späteren Schriftverkehr zwischen der Main-Neckar-Eisenbahn-Gesellschaft (MNB) und staatlichen Stellen werden sechs Eisenbahner namentlich genannt, von denen mindestens fünf verletzt wurden (Schreiben der Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn-Gesellschaft an das badische Bezirksamt Weinheim in dem Ermittlungsverfahren wegen Hochverrat – Eisenbahnattentat von Weinheim am 23. September 1848 – vom 31. März 1855. Generallandesarchiv Karlsruhe, 305/55, Bl. 69, blaue Paginierung).
Der Zug näherte sich dem beschädigten Abschnitt von Süden, fuhr in die Schienenlücke und entgleiste. Die beiden Lokomotiven mit Schlepptendern und drei WagenEs ist von drei „Pritschenwagen“ die Rede. Vermutlich handelte es sich um Wagen der 4. Klasse, ähnlich offenen Güterwagen. stürzten aus etwa 4 m HöheDie Angabe in der Karlsruher Zeitung vom 24. September 1848 (zitiert bei Gutjahr, S. 116) lautet: 14 Fuß. Ein badischer Fuß hatte eine Länge von 30 cm. vom Bahndamm, auf dessen westliche Seite.Gutjahr, S. 116.
Folgen Unmittelbare Folgen mini|Verhängung des Kriegsrechts über Weinheim, 24. September 1848
Das Zugpersonal kam mit dem Leben davon, mindestens fünf Eisenbahner wurden verletzt.Schreiben der Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn-Gesellschaft an das badische Bezirksamt Weinheim in dem Ermittlungsverfahren wegen Hochverrat (Eisenbahnattentat von Weinheim am 23. September 1848) vom 31. März 1855 (Generallandesarchiv Karlsruhe, 305/55, Bl. 69, blaue Paginierung). Den entstandenen Schaden bezifferte die MNB auf 6695 fl 9 Xr.Gutjahr, S. 116.
Bereits am nächsten Tag trafen Arbeiter der MNB zusammen mit badischer Infanterie ein und setzten die Strecke wieder in Stand.Gutjahr, S. 119. Aus der Abrechnung der MNB mit den örtlich herangezogenen Arbeitskräften ergibt sich, dass auch einige derjenigen, die am Abend zuvor die Bahn beschädigt hatten, sich nun für deren Reparatur bezahlen ließen.Gutjahr, S. 121.
Am 24. September 1848 erklärte Großherzog Leopold unter Bezug auf das Attentat rückwirkend ab dem 23. September 1848 das Kriegsrecht für den Amtsbezirk Weinheim, veröffentlicht am 25. September 1848.Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt Nr. 66 vom 25. September 1848, S. 373. Am 27. September 1848 traf abends in Weinheim ein Bataillon des preußischen Infanterie-Regiments Nr. 27 ein.Gutjahr, S. 121. Damit begann eine sich über mehr als vier Monate erstreckende Einquartierung wechselnder Militäreinheiten in Weinheim.Gutjahr, S. 122–124.
Untersuchungen Erste Untersuchung Erst die Besetzung durch preußisches Militär ermöglichte es den badischen Behörden, die Untersuchung des Attentats aufzunehmen. Zuständige Ermittlungsbehörde war das Bezirksamt Weinheim und in Person dessen Chef, Amtmann Dominik Herterich, ein bekannter Gegner der Revolution und ihrer Ziele. Er agierte hier in seiner Funktion als örtlicher Untersuchungsrichter. Als eine der ersten Maßnahmen beschlagnahmte er das Vermögen von 21 Verdächtigen,Gutjahr, S. 126. Verdächtigte flohen ins Ausland, einige bis in die USA.Gutjahr, S. 124f. Die Zahl der Verhafteten ist nicht genau bekannt. Im Januar 1849 saßen immerhin noch 63 Männer in Haft.Gutjahr, S. 127. Mindestens zwei Suizide bei den Beschuldigten waren die Folge,Ob ein dritter Suizid im Zusammenhang mit den Ermittlungen stand, blieb fraglich (Gutjahr, S. 132); ein weiterer Angeschuldigter starb wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft (Gutjahr, S. 141). mehrere Familien zerbrachen unter dem von Herterich aufgebauten Druck. Dies alles geschah vor dem Hintergrund der weiter brodelnden Revolution. Politischer Gegner Herterichs war der örtliche Abgeordnete von Weinheim in der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung, Friedrich August Lehlbach, der versuchte, für die Angeschuldigten einzutreten – auch indem er den Vorfall kleinredete.Gutjahr, S. 127ff.
Herterich wurde letztendlich am 12. Dezember 1848 mit einer formalen Begründung als Untersuchungsrichter abgelöst: Wegen der örtlichen Zuständigkeit lag die Untersuchung des Struve-Putsches beim Hofgericht Freiburg. Dieses war mit der Untersuchung des Struve-Putsches beauftragt. Das Gericht erklärte, dass der Anschlag in Weinheim Teil des Struve-Putsches sei, und erklärte sich für die Ermittlungen in dieser Sache zuständig.Gutjahr, S. 136. Im Auftrag des Freiburger Gerichts wurde nun Assessor Ludwig Wilhelmi tätig. Er entließ schon bald etwa die Hälfte der Untersuchungshäftlinge, weil er sie nicht oder nur in geringem Maß für verdächtig hielt.Gutjahr, S. 136. Die übrigenAm 14. April 1849 waren noch 17 Männer in Haft, von denen dann in den folgenden Tagen acht unter Auflagen entlassen wurden (Gutjahr, S. 144f). wurden – sofern sie vermögend genug waren – gegen Kaution freigelassen, die anderen ins Gefängnis nach Bruchsal verlegt. Der Abschlussbericht von Ludwig Wilhelmi datiert auf den 8. Februar 1849.Gutjahr, S. 140. Bis auf fünf Angeschuldigte kamen alle – zum Teil gegen Auflagen – bis Ende April 1849 frei. Diese letzten Gefangenen wurden im Mai-Aufstand 1849 befreit.Gutjahr, S. 148. Während dieses Aufstandes wurde auch ein erheblicher Teil der Ermittlungsakten von den Revolutionären in Freiburg verbrannt.Anklage-Akt, S. 69.
Zweite Untersuchung mini|Schreiben der MNB an das badische Bezirksamt Weinheim im Ermittlungsverfahren gegen die Attentäter
Nach Niederschlagung des Mai-Aufstandes wurde das Ermittlungsverfahren zunächst nicht neu aufgenommen, die Beschlagnahme der Vermögen der Verdächtigten aber aufrechterhalten. Nachdem in Baden alle Vorfälle aus dem Revolutionsjahr 1849 abgeurteilt waren, beabsichtigte das Justizministerium, auch die Vorfälle aus dem Jahr 1848 gerichtlich aufzuarbeiten. Nach Streitigkeiten über die Zuständigkeit zwischen den Gerichten fiel im März 1853 die Entscheidung: Als Untersuchungsgericht sollte das Bezirksamt Weinheim tätig werden, urteilendes Gericht das Hofgericht des Unterrheinkreises in Mannheim werden.Ein Hofgericht entspricht nach der heute geltenden, durch die Reichsjustizgesetze von 1877 eingeführten Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz in etwa einem Landgericht. Der im Bezirksamt Weinheim zuständige Beamte war Assessor Gustav von Babo, der dafür dem Bezirksamt Weinheim extra zugeordnet wurde und die Ermittlungen vor Ort aufnahm.Gutjahr, S. 244. Noch am Tag, an dem er in Weinheim eintraf – es war der 1. September 1853 –, ließ er 44 Personen festnehmen.Gutjahr, S. 245.Auf seiner Liste der zu Verhaftenden standen 68 Namen. 24 Personen waren nicht mehr greifbar, ausgewandert oder verstorben (Gutjahr, S. 245). Durch massiven Druck in den Verhören versuchte Babo Geständnisse zu erpressen, die die Betroffenen in späteren Stadien des Verfahrens widerriefen.Gutjahr, S. 246ff. Insgesamt mehr als 400 Zeugen wurden vernommen und erst Ende April 1854 war die Untersuchung abgeschlossen.Gutjahr, S. 247f.
Gerichtliche Aufarbeitung Hessische Justiz