Edda Schneider (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Rechtsanwältin. Von 1990 bis 2003 war sie Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Leben Edda Schneider studierte Germanistik und Jura. Sie arbeitete als Redakteurin, Rechts- und Personalreferentin sowie als Rechtsanwältin.

Am 12. Dezember 1990 wurde Edda Schneider vom Bayerischen Landtag auf Vorschlag der SPD-Fraktion als nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen. Der Bayerische Landtag bestätigte den Vorschlag einstimmig per Akklamation. Ebenso wurde Schneider 1994 und 1998 wiedergewählt. Sie übte das Amt bis 2003 aus.

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Kategorie:Richter (Bayerischer Verfassungsgerichtshof) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren im 20. Jahrhundert Kategorie:Frau