mini|hochkant|Wappen des Erzbistums; es geht auf das Kurkölnische Kreuz, das Wappen des Kurfürstentums Köln, zurück.

Die Geschichte des Erzbistums Köln reicht bis ins frühe 4. Jahrhundert zurück, als Maternus als Bischof von Köln erschien. Im Mittelalter waren die Erzbischöfe von Köln auch die Herrscher des Erzstifts Kurköln und bis 1803 Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Das Erzbistum Köln ist eines der ältesten und mit rund 1,6 Millionen Katholiken (Stand: 31. Dezember 2023) nach dem Bistum Münster das zweitgrößte Bistum in Deutschland.

Anfänge mini|Frühchristliches Baptisterium östlich des Kölner Domchors, im Mai 2006

Das Erzbistum Köln geht auf die frühchristliche Gemeinde der Stadt zurück. Zu dieser Zeit war Köln römisch, und die ersten Christen mussten sich wohl heimlich versammeln. Der Lyoner Bischof Irenäus erwähnt in seiner Schrift „Gegen die Häretiker“ (Adversus haereses) Christen, die in Germanien leben. Daraus wird oft auch auf Christengemeinden in den Provinzhauptorten Köln und Mainz geschlossen.

Der erste in Quellen genannte Bischof von Köln ist Maternus, der in den Quellen wegen seiner Teilnahme an einer Synode in Rom im Jahr 313 und an der Synode in Arles 314 in der Funktion eines Bischofs von Köln erwähnt wird.Hubertus Seibert: Köln. B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261–1268, hier Sp. 1261.

Der erste Bischof mit fränkischem Namen ist der hl. Evergislus (Eberigisil) im 6. Jahrhundert. Als Belohnung für seinen Dienst am Hof erhielt Bischof Hildebold durch Karl den Großen 794/5 den Titel eines Erzbischofs, welcher ihm zunächst nur als persönlicher Ehrentitel verliehen wurde.Hubertus Seibert: Köln. B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261–1268, hier Sp. 1261 f. Das Pallium als Zeichen der Metropolitangewalt erlangte als erster Erzbischof Gunthar 858/60 von Papst Nikolaus I.Hubertus Seibert: Köln. B. Erzbistum. In: LexMA V, Sp. 1261–1268, hier Sp. 1262.

Hoch- und Spätmittelalter

Die weltlichen Rechte eines Kölner Erzbischofs im Mittelalter

Erzbischöfe besaßen im Mittelalter vorwiegend geistliche Macht, wie der Kölner Erzbischof übten sie aber auch zusätzlich weltliche Rechte aus. Der König konnte diese weltliche Rechte an den Erzbischof verleihen oder der Erzbischof erwarb diese Rechte für sein Bistum aus eigener Initiative heraus. Die weltlichen Rechte, die Erzbischof Brun im 10. Jahrhundert im Rahmen seines Amtes als Herzog von Lothringen ausübte, waren ihm zusätzlich von seinem Bruder Otto I. verliehen worden. Nach seinem Tod erloschen diese Rechte wieder.

mini|Darstellung von Erzbischof Brun in St. Andreas, Köln

In lothringischer Zeit, ebenso wie in der Zeit der Salier, hatten die Herzöge nur begrenzte Macht, was dazu geführt hat, dass das Kölner Bistum frei von herzoglicher Gewalt war und nicht in dessen Abhängigkeit geraten konnte. Somit konnten Kölner Bischöfe, im 11. und 12. Jahrhundert vor allem Erzbischof Anno II. und Erzbischof Friedrich I., sich weltliche Rechte aneignen, Pfalzgrafen in den Besitz der Kirche bringen und ihr Bistum ausbauen. Brun erwarb zum Beispiel schon die Grafschaft Kölngau, worüber die Erzbischöfe dann ab 1122 verfügten.

König Otto I. verlieh Brun damals auch die Rechte für die Münzprägung. Dieses Recht verloren die Bischöfe von Köln für kurze Zeit wieder, bevor unter Bischof Anno II. dann die Kölner Bischöfe alleinige Münzherren waren. Bis Mitte des 12. Jahrhunderts konnten sie Rechte in Münzstätten erwerben. Ein weiteres weltliches Recht waren die Zollrechte, die die Erzbischöfe erwerben konnten. Dieses Recht besaßen sie seit dem 11. Jahrhundert und trieben aus vielen Städten und Regionen Zölle ein, hauptsächlich Marktzölle.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln. Wamper, Köln 1973, S. 57.

Die Bischofsresidenz der Kölner Erzbischöfe befand sich ursprünglich neben dem Dom (siehe: Residenzen Kölner Bischöfe). Im Kölner Bistum ist auch eine erzbischöfliche Oberhoheit über Burgen nachzuweisen, eine Befestigungshoheit. Diese diente dazu, das Bistum durch Burgen, Befestigungen oder befestigte Plätze der Pfalzgrafen zu schützen und auszubauen. Vor allem Erzbischof Friedrich I. führte eine sogenannte Burgenpolitik und ließ einige Burgen errichten.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln. Wamper, Köln 1973, S. 58–59.

Auch das Lehnsrecht gehörte zu den weltlichen Rechten. Mit dem Lehnshof, den die Kölner Bischöfe immer weiter ausdehnten, banden sie Adelige wie Grafen oder Herzöge an sich. In Konflikten oder anderen Notfallsituationen konnte der Bischof auf seine Lehnsleute zurückgreifen. Somit war der Lehnshof im 12. Jahrhundert für den Bischof der wichtigste Verband.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln. Wamper, Köln 1973, S. 59–60.

hochkant|mini|St. Gereon in Köln – eine der ältesten katholischen Kirchen Deutschlands (4. Jahrhundert) – Thebaische Legion

Eine letzte weltliche Aufgabe, für die der König eigentlich zuständig war, ist die Sicherung des Landfriedens. Der König konnte jedoch nicht alle Unruhe und Aufstände allein regeln, deswegen benötigte er eine starke Lokalgewalt, die als Stellvertreter für Ordnung und Recht im Reich sorgte, in diesem Fall der Kölner Erzbischof.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln. Wamper, Köln 1973, S. 60–61.

Die zahlreichen Hoheitsrechte, die die Bischöfe von Königen verliehen bekamen oder aus eigener Initiative erlangten, machten sie zu den mächtigsten Herren des Niederrhein. Nicht nur ein Recht, sondern die Summe aller Rechte über das immer größer werdende Bistum machte es aus. „Das Bistum, über welches sie mit ihrer geistlichen Gewalt geboten, war der vorgegebene Raum für die Entfaltung ihrer weltlichen Machtansprüche.“Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln, 1973 Köln, S. 61. Andere Machtträger in diesem Gebiet, wie Grafen oder Herzöge, wurden mit dem Lehnsrecht an den Lehnshof des Erzbischofs gebunden. Somit war das Erzbistum Köln ein konzentriertes Machtzentrum.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln. Wamper, Köln 1973, S. 53–78.

Unter Erzbischof Arnold II. von Wied

Im Jahr 1151 wurde Arnold II. von Wied zum Kölner Erzbischof gewählt; die päpstliche Weihe erhielt er Anfang des Jahres 1152 von Papst Eugen III. in Segni.Heinz Wolter: Arnold II., Ebf. v. Köln. In: LexMA I, Sp. 1002. In der Amtszeit seines Vorgängers Arnold I. hatten finanzielle Schwierigkeiten, Fehden und Unruhen das Kölner Erzbistum geprägt. Mit dieser schwierigen Situation musste Arnold II. umgehen.

Um die finanziellen Schwierigkeiten zu lösen, strebte Arnold eine Rückgewinnung der Tafelgüter des Kölner Erzbistums an. Die Tafelgüter waren die wichtigste Einnahmequelle des Bistums und seit dem Kölner Erzbischof Friedrich I. als Lehen vergeben gewesen. Durch seinen Einfluss auf König Konrad III. und Papst Eugen III. ließ sich Arnold offiziell ausstellen, dass diese Güter unrechtmäßig als Lehen vergeben oder verpfändet worden seien. Viele Höfer und Güter sowie die Zollgefälle und Marktzolle der Stadt Köln gelangten so wieder in die Hand des Kölner Erzbistums.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln (= Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. 32). Wamper, Köln 1973, S. 66–68.

mini|Darstellung von Arnold II. von Wied in der St. Clemens-Kapelle in Schwarzrheindorf

Gegen die Fehden und Landfriedensstörer auf dem Gebiet seines Bistums führte Arnold II. mehrere Feldzüge. Besonders gegen die Unruhen im westfälischen Raum ging er vor und trat in vielen Streitigkeiten als Schlichter auf. Andere Feldzüge, zum Beispiel die Zerstörung der Burg Sayn, dienten wohl weniger dem Frieden im Bistum, sondern eher den Interessen der Familie von Wied.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln (= Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. 32). Wamper, Köln 1973, S. 68 f., S. 73–77.

Die weltliche Macht, die Arnold II. von Wied aber auch seine Vorgänger bereits inoffiziell ausgeübt hatten (siehe Die weltlichen Rechte eines Kölner Erzbischofs im Mittelalter), wurde Arnold zu Beginn seiner Amtszeit offiziell vom König bestätigt. Zusammen mit dem Amt des Erzbischofs verlieh ihm König Konrad III. herzögliche Rechte, den sogenannten Kölner Dukat.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln (= Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. 32). Wamper, Köln 1973, S. 62–65. Dieser Dukat war nicht gleichbedeutend mit dem Amt des Herzogs von Lothringen, das der ehemalige Kölner Erzbischof Brun im 10. Jahrhundert ausgeübt hatte. Jedoch erneuerte die Verleihung des Dukates an Arnold II. die Erinnerung an Brun. In späteren Zeiten wurde eine Kontinuität zwischen Bruns Herzogtum und dem Kölner Dukat konstruiert.Heinz Wolter: Arnold von Wied, Kanzler Konrads III. und Erzbischof von Köln (= Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. 32). Wamper, Köln 1973, S. 53–55.

Unter Erzbischof Rainald von Dassel

Unter Erzbischof Rainald von Dassel begann eine Territorialpolitik des Erzbistums, die unter seinem Nachfolger Philipp I. von Heinsberg intensiviert wurde.W. Georgi: Rainald v. Dassel. In: LexMA VII, Sp. 418–419, hier Sp. 419. Die Politik Rainalds richtete sich vorrangig gegen Konrad von Staufen, den Pfalzgrafen bei Rhein, und Graf Heinrich von Arnsberg, aber auch in Westfalen gelang es, die erzbischöflich-kölnische Position gegen den Widerstand Heinrichs des Löwen zu stärken.W. Georgi: Rainald v. Dassel. In: LexMA VII, Sp. 418–419, hier Sp. 419. Für die spirituelle Bedeutung des Bistums war bedeutsam, dass Rainald im Jahr 1164 die angeblichen „Gebeine der Heiligen Drei Könige“ überführte.Manfred Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter. In: LexMA V, Sp. 1256–1261, hier Sp. 1256. W. Georgi: Rainald v. Dassel. In: LexMA VII, Sp. 418–419, hier Sp. 419. Mit diesem Ereignis wurde Köln zu einem der bedeutsamsten Wallfahrtsorte der christlichen Welt.Manfred Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter. In: LexMA V, Sp. 1256–1261, hier Sp. 1256. Auch die Vielzahl der anderen „Kölner Heiligen“ wie z. B. die hl. Ursula und der hl. Gereon trugen dazu bei, dass Köln fortan den Titel „Sancta“ (heilig) im Stadtnamen trug. Der volle Titel Kölns war „Sancta Colonia Dei Gratia Romanae Ecclesiae Fidelis Filia“ – Heiliges Köln, von Gottes Gnaden der Römischen Kirche getreue Tochter.

Im 13. Jahrhundert

Der alte karolingische Dom war den Pilgermassen und der Bedeutung des Erzbistums bald nicht mehr gewachsen, und so wurde im Jahr 1248 von Erzbischof Konrad von Hochstaden der Grundstein für den neuen gotischen Dom gelegt.Manfred Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter. In: LexMA V, Sp. 1256–1261, hier Sp. 1256.

Seit dem 12. Jahrhundert strebte die städtische Bevölkerung Kölns immer stärker nach bürgerlicher Autonomie, wodurch sich das Verhältnis zu den Erzbischöfen von Köln als weltlichen Herrschern des Erzstifts Kurköln immer mehr verschlechterte.Manfred Groten: Köln. A. Stadt, II. Mittelalter. In: LexMA V, Sp. 1256–1261, hier Sp. 1258 f. Einen Höhepunkt erlebten die Differenzen im Zuge des limburgischen Erbfolgekrieges im Jahr 1288, als sich die Kölner Bürger in der Schlacht von Worringen auf die Seite der Gegner ihres Erzbischofs schlugen.Z. Kiaupa: Worringen, Schlacht v. In: LexMA IX, Sp. 337. Die Erzbischöfe verloren als Ergebnis der Schlacht die weltliche Macht über die Stadt Köln und mussten die endgültige Zerschlagung ihrer rund 100 Jahre währenden Vormachtstellung im Niederrheinischen und im südlichen Westfalen hinnehmen; so verlor das Erzbistum die Lehnsherrschaft über seine wichtigsten Edelvasallen – auch jene, die im Konflikt neutral geblieben waren oder sogar auf der Seite der Erzbischöfe gekämpft hatten.

Im Spätmittelalter

mini|hochkant|„Heiliges Köln“. Holzschnitt aus Die Cronica van der hilliger stat van Coellen, 1499