Siegfried Geyerhahn (* 30. November 1879 in Angern an der March, Niederösterreich, Österreich-Ungarn; † 30. April 1960 in New York, NY, USA) war ein österreichischer Jurist, der 1939 in die USA emigrierte. Während seiner Studentenzeit verfasste Geyerhahn einen Aufsatz, in dem er eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl entwarf; der Aufsatz ist die älteste Veröffentlichung zu diesem Thema.
Leben Siegfried GeyerhahnNicht zu verwechseln mit dem österreichischen Lustspielautor und Dramaturg Siegfried Geyer. studierte 1898/99–1902 Jura an der Universität Wien und wurde im März 1903 zum Dr. iur. promoviert. Er blieb in Wien und praktizierte als Rechtsanwalt. Als Jude und als aktives Mitglied einer Freimaurerloge wurde er 1938 von der Geheimen Staatspolizei festgenommen und in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald interniert.Siehe Auszug aus einem Brief von Siegfried Geyerhahn an Karl Doppler im Rückblick Österreichische Freimaurer unter dem Hakenkreuz. Abruf am 15. April 2026. Abgedruckt in Marcus G. Patka: Österreichische Freimaurer im Nationalsozialismus, Wien 2010, S. 70. Nach seiner Freilassung 1939 emigrierte er mit seiner Familie in die USA.Accounts of Siegfried Geyerhahn, Claims Resolution Tribunal of the Holocaust Victim Assets Litigation. Abruf am 15. April 2026. Dort war er wieder als Rechtsanwalt tätig.Geni. Siehe auch die Sammlung Siegfried Geyerhahn correspondence. Abruf am 15. April 2026.
Geyerhahn war aktives Mitglied der American Association of Former Austrian Jurists.
Werk Während seines Studiums veröffentlichte Geyerhahn 1902 eine Abhandlung mit einem Entwurf eines Wahlsystems für Parlamente, das Personenwahl und Verhältniswahl miteinander verbindet. In Geyerhahns System sind die Sitze den Parteien nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zuzuteilen; die Besetzung dieser Sitze ist wesentlich nach den Grundsätzen einer Personenwahl auszurichten. Dazu wird das Wahlgebiet in Wahlkreise aufgeteilt; Geyerhahn schlug vor, halb so viele Wahlkreise einzurichten, wie im Parlament Sitze zu vergeben wären. Zunächst kommen die Wahlbewerber einer Partei zum Zuge, die in ihren Wahlkreisen die meisten Stimmen erhalten. Die übrigen Sitze der Partei werden mit Wahlbewerbern besetzt, die in ihrem Wahlkreis unterlegen sind, und zwar in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Wählerstimmen.
Geyerhahn erwog auch die Möglichkeit, dass eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr Verhältnissitze zustehen; heutzutage wird dieser Fall unter dem Schlagwort „Überhangmandate“ geführt. Geyerhahn meinte dazu beschwichtigend:Siehe S. 29f in Geyerhahn (1902).
Geyerhahn skizzierte nicht nur einen Ausweg, sondern gleich zwei. Zum einen könne man die Zahl der Parlamentssitze erhöhen, bis alle Wahlkreissitze sich in die Verhältnisrechnung einfügen lassen. Zum anderen könne man von den Wahlkreisgewinnern nur so viele berücksichtigen, wie die Verhältnisrechnung es zulässt.
Geyerhahns Aufsatz gilt als älteste Quelle für eine „mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl“, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg in der BRD für den Bundestag und viele Länderparlamente realisiert wurde.Friedrich Pukelsheim: Proportional Representation, Apportionment Methods and Their Applications, With a Foreword by Andrew Duff MEP, Second Edition. Springer International Publishing AG, Cham (CH) 2017. Section 16.12 "Siegfried Geyerhahn 1879-1960" (mit Porträt), ISBN 978-3-319-64707-4 (E-Book), DOI:10.1007/978-3-319-64707-4, ISBN 978-3-319-64706-7 (Softcover).
Publikationen Siegfried Geyerhahn: Das Problem der verhältnismässigen Vertretung – Ein Versuch seiner Lösung. Wiener Staatswissenschaftliche Studien, herausgegeben von Edmund Bernatzik / Eugen von Philippovich, dritter Band, viertes Heft. Mohr, Tübingen 1902. Siegfried Geyerhahn: Minoritätenvertretung und Proportionalwahl. Seiten 648–654 in: Österreiches Staatswörterbuch. Handbuch des gesamten österreichischen Rechtes. Zweite, wesentlich umgearbeitete Auflage. Dritter Band K–Q. Herausgeber Ernst Mischler / Josef Ulbrich. Wien, 1907. Siegfried Geyerhahn: Die Rechtsanwälte und die Politik. Seiten 86–88 in: Oesterreichische Anwalts-Zeitung, II. Jahrgang, Nr. 7 bis 12. Wien, 1925.
Einzelnachweise
Kategorie:Jurist Kategorie:Absolvent der Universität Wien Kategorie:Österreichischer Emigrant in den Vereinigten Staaten Kategorie:Österreicher Kategorie:US-Amerikaner Kategorie:Geboren 1879 Kategorie:Gestorben 1960 Kategorie:Mann