Georg Friedrich Otto Kayser (* 5. Juni 1881 in Gumbinnen/Ostpreußen; † 6. November 1945 in Ketschendorf (Spree)) war ein preußischer Ministerialbeamter und stellvertretender Bevollmächtigter Preußens zum Reichsrat. Ab 1938 war er Herausgeber einer Loseblattsammlung baupolizeilicher Vorschriften des Deutschen Reichs und Preußens.

Leben und Wirken Frühes Leben Georg Kayser wurde als zweiter Sohn des George Hermann Ernst Kayser (1844–1907), Regierungsrat bei der Generalpostkasse Berlin, und seiner Frau Maria Kayser geb. Burchardt (1858–1937) geboren und evangelisch getauft.

Von 1887 bis 1900 besuchte er das Königstädtische Gymnasium in Berlin.Wellmann, Prof., Direktor des Königsstädtischen Gymnasiums in Berlin: Bericht über das Schuljahr Ostern 1899 bis Ostern 1900, Programm No. 59, 1900, S. 1-26 Nauck’sche Buchdruckerei, Berlin, Online-Ausgabe: Düsseldorf: Universitäts- und Landesbibliothek, 2012, urn:nbn:de:hbz:061:1-154555. Er war Abiturient Nr. 294 seit Errichtung der Anstalt.

Studium der Rechtswissenschaften Nach dem Abitur studierte er bis 1904 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.

Am 16. Juni 1900 wurde Georg Kayser als Fuchs vorläufiges Mitglied in der Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia Berlin.Alte Herren-Vereinigung (AHV) der Landsmannschaft Thuringia in Berlin: Ergebnis zur Rechercheanfrage Georg Kayser (Goldenes Buch Nr. 73, Kayser III), Mail mit Anlage von Ties Reese (AHV) vom 6. November 2019. Nach zwei als genügend beurteilten Mensuren wurde er am 30. Juli 1900 als vollberechtigtes Mitglied aufgenommen. Im Wintersemester 1900/01 und im Sommersemester 1901 war er Erstchargierter der Landsmannschaft Thuringia (Präside) und im Sommersemester 1901 zusätzlich Fuchsmajor, verantwortlich für Leitung und Unterricht der Füchse. Am 14. Oktober 1901 erfolgte seine Inaktivierung zur Reduzierung seiner Mitgliedspflichten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er neun Schlägermensuren und eine verschärfte Säbelmensur geschlagen. Am 9. Mai 1904 wurde er in die Altherrenschaft der Landsmannschaft Thuringia aufgenommen (Philistrierung).

Justizvorbereitungsdienst 1904–1914 Am 21. Mai 1904 wurde Georg Kayser im Preußischen Justiz-Ministerium vereidigt.BArch R 3001/62812, Personalakte des Justiz-Ministeriums 1904 - 1914. Während des Justizvorbereitungsdiensts vom 6. Mai 1904 bis zum 6. Dezember 1909 absolvierte Georg Kayser zahlreiche Stationen: als Referendar am Amtsgericht Schwiebus (1904–1906), Landgericht I Berlin (1906–1907), bei der Staatsanwaltschaft I Berlin (1907), bei Rechtsanwalt und Notar Kiel (1907–1908), am Amtsgericht Berlin-Mitte (1908–1909) und am Kammergericht 2. Zivilsenat (1909). Sein Justizvorbereitungsdienst wurde durch Militärdienst und militärische Übungen zeitweilig länger unterbrochen. Am 12. Juni 1911 wurde Georg Kayser zum Gerichtsassessor im Preußischen Justizministerium ernannt. Ab dem 9. Juli 1913 arbeitete er für 8 Monate als juristischer HilfsarbeiterDie Position des juristischen Hilfsarbeiters entsprach zu damaliger Zeit der Position eines wissenschaftlichen Mitarbeiters mit einem jährlichen Gehalt um 4.200 Mark. Diese Position war bei Kommunalverwaltungen, Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien und Gerichten geschaffen worden, um die zunehmend anspruchsvolleren Aufgaben bewältigen zu können. beim Magistrat Berlin-Charlottenburg. Am 29. April 1914 nahm Georg Kayser seinen Abschied aus dem Dienstverhältnis im Preußischen Justiz-Ministerium.

Wehrdienst, Offiziersausbildung und Teilnahme am Ersten Weltkrieg Vom 1. Oktober 1904 bis 30. September 1905 leistete Georg Kayser seinen Wehrdienst als Einjährig-Freiwilliger im Garde-Füsilier-Regiment in Berlin. Am 17. Dezember 1908 wurde er zum Leutnant der Reserve der Infanterie im 2. Garde-Regiment zu Fuß befördert. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Vom 4. September bis 9. Oktober 1915 wurde er im Reserve-Lazarett Gotha wegen Lungenerweiterung/-asthma behandelt. 1915 wurde er zum Oberleutnant der Reserve beim Ersatz-Bataillon 2. Garde-Regiment zu Fuß befördert.BArch Krankenbuch 1. Weltkrieg 19716/144

Beamter im Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt 1919–1932 Nach dem Krieg fand Georg Kayser seine erste Anstellung als Magistratsrat am Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt in Berlin. Am 15. Juni 1920 wurde er zum Ministerialrat in Abteilung II des Ministeriums für Volkswohlfahrt ernannt.Veröffentlichung Ernennung Georg Kayser zum Ministerialrat, in: Amtsblatt und Halbmonatsschrift des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt, Carl Heymanns Verlag, Berlin, 1.1920, 15. Juni 1920, Nr. 6, S. 1. Aufgaben der Abteilung II waren die Aufsicht über das Wohnungswesen nebst der bevölkerungs- und sozialpolitischen Maßnahmen auf diesem Gebiete, über das Siedlungswesen, soweit es nicht ganz oder überwiegend landwirtschaftlichen Interessen dient, einschließlich Grundstücksumlegungen, Baugenossenschaften, städtischer und vorstädtischer Grundkredit, Kleingärten, Baupolizei und Angelegenheiten des Städtebaus, insbesondere Bauordnungen, Fluchtlinien und Freiflächen, Maßnahmen gegen Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden, über den Wiederaufbau in Ostpreußen in technischer Hinsicht und Personalien für die Wiederaufbaubehörden sowie über die Kommunalaufsicht, soweit sie mit dem Wohnungs- und Siedlungswesen zusammenhing, einschließlich derjenigen über den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk.

1921 wurde Georg Kayser als Beauftragter des Ministeriums für Volkswohlfahrt in den Gesamtausschuss der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse (»Preußenkasse«) entsandt.BArch R 1001/6403 Preußische Zentralgenossenschaftskasse, Bl. 27 ff.: Bericht über das 27. Geschäftsjahr (Rechnungsjahr 1921), S. 3. Die Aufgabe der Zentralgenossenschaftskasse war, die Kreditbedürfnisse des produktiven Gewerbes, insbesondere des kleineren (landwirtschaftlichen) Grundbesitzes und des Handwerksstandes, zu einem möglichst niedrigen Zinssatz über kommunale getragene Kreditanstalten und Kreditgenossenschaften zu befriedigen. Die »Preußenbank« wurde mit Kapital des preußischen Staats ausgestattet.

Von 1922 bis 1931 war er Mitglied im Verwaltungsrat und im Arbeitsausschuss der Preußische Landespfandbriefanstalt, Berlin.Preußische Landespfandbriefanstalt, Jahresberichte 1922-1931. Diese war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegründet am 22. Juli 1922 und der Aufsicht des preußischen Staates unterstellt.Gründungsurkunde und Satzung der Preußischen Landespfandkreditanstalt, in: Amtsblatt und Halbmonatsschrift des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt, Nr. 15, 1. August 1922 Beilage, S. 373 ff. Die Anstalt hat gemäß § 2 der Satzung »Darlehen im ganzen Gebiete des Preußischen Staates zum Zwecke der Herstellung von Kleinwohnungen für die minderbemittelte Bevölkerung« gewährt.

1922 entsandte ihn das Ministerium für Volkswohlfahrt als außerordentliches Mitglied in den Vorstand des Landesschätzungsamts in Berlin.Handbuch über den Preußischen Staat, hrsg. vom Preußischen Staatsministerium, R.v.Deckerts Verlag/B. Schenck, 1922, S. 71. Aufgaben des Landesamts waren die Schätzung von Grundstücken und die Aufsicht über die Provinzial-, Bezirks- und Kreisschätzungsämter.

Georg Kayser wurde im April 1932 als Treuhänder der Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (RKA) zur Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AGHeute Firmierung unter DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG als Unternehmen der DZ Bank Gruppe als Teil der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken lt. Geschäftsbericht 2017 der DG Hyp. Die DG Hyp wurde am 11. Mai 1921 von der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse – der späteren DG Bank und heutigen DZ Bank – in Berlin gegründet und am 21. August 1922 in das Handelsregister eingetragen. entsandt.Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Geschäftsbericht 1931, S. 2. Die RKA sollte nach ihrer Gründung am 1. November 1925 die Kreditversorgung der Landwirtschaft sicherstellen.

Die Tätigkeit von Georg Kayser am Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt endete am 30. November 1932 mit der Auflösung des Ministeriums.Zweite Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung vom 29. Oktober 1932. Sein Aufgabenbereich ging auf das Preußische Finanzministerium über.Ministerium für Volkswohlfahrt: Runderlass vom 4. November 1932, betr. die Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt, in: Amtsblatt und Halbmonatsschrift des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt, 13.1932, 15. November 1932, Nr. 22, S. 949 d. Georg Kayser wurde am 1. Dezember 1932 in das Preußische Finanzministerium versetzt.Acta Borussica, Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817-1934/38, Band 11/II, 2002, Personenregister S. 617.

Stellvertretender Bevollmächtigter zum Reichsrat Vom 15. Mai 1930 bis zum 16. Februar 1933 war Georg Kayser stellvertretender Bevollmächtigter zum Reichsrat.Handbuch über den Preußischen Staat, herausgegeben vom Preußischen Staatsministerium für das Jahr 1931, 137. Jg., R. von Deckers Verlag, S. 143. GStA I. HA Rep 90 A Staatsministerium, Jüngere Registratur, Nr. 107: Brief des Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt vom 8. November 1932 an den Preußischen Ministerpräsidenten: Liste der stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat, soweit sie aktuell als Beamte im Ministerium für Volkswohlfahrt tätig waren. Lilla, Joachim: Der Reichsrat – Ein biographisches Handbuch, Droste Verlag, 2006, S. 107. In der Sitzung der preußischen Kommissariatsregierung am 11. Februar 1933 wurden die preußischen Bevollmächtigten zum Reichsrat und ihre Stellvertreter neu ernannt oder als solche bestätigt.GStA I. HA Rep. 90 A Staatsministerium, Jüngere Registratur, Nr. 107: Protokoll zur Sitzung der Kommissare des Reichs am 11. Februar 1933. An dieser Sitzung nahmen die Reichskommissare Vizekanzler Franz von Papen, Reichsminister Hermann Göring, Staatssekretär Heinrich Hölscher und Reichsminister a. D. Johannes Popitz sowie hochrangige Ministerialbeamte aller preußischen Ministerien teil. Den Nationalsozialisten nicht gewogene Bevollmächtigte wurden ersetzt. Auch Kayser musste ausscheiden.GStA I. HA Rep. 90 A Staatsministerium, Jüngere Registratur, Nr. 107: Protokoll zur Sitzung der Kommissare des Reichs am 11. Februar 1933, S. 6: namentliche Nennung von Ministerialrat Georg Kayser.

Im Beirat der Preußischen Staatsbank Vom 16. Juni 1931 bis 1. Dezember 1932 war Georg Kayser Mitglied im Beirat der Preußischen Staatsbank.Bundesarchiv: Edition „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online 1919 – 1933 Biogramm Kayser, Georg Diese war in allen Bereichen des Bankgeschäfts tätig.

Beamter im Preußischen Finanzministerium Am 1. Dezember 1932 begann Georg Kaiser seine Tätigkeit im Preußischen Finanzministerium. Er war dort wie auch zuvor im Ministerium für Volkswohlfahrt mit Schwerpunkt Förderung des zivilen Wohnungsbaus in der Abteilung V Hochbauwesen tätig.

Ab 1938 übernahm er die Herausgabe einer umfassenden Loseblatt-Sammlung der baupolizeilichen Vorschriften des Deutschen Reiches und Preußens. Nach heutigen Verständnis handelte es sich um eine Sammlung bauordnungsrechtlicher Vorschriften.

1941 war Georg Kayser als Staats- und Reichskommissar der Deutsche Zentralbodenkredit AG, vormals Preußische Central-Bodenkredit-AG, tätig.

1942 wurde er zum Ministerialdirigenten ernannt.Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, 59. Jahrg., 1942, S. 210, Berlin, Heymanns, Fundort: Deutsche National-Bibliothek ZA 333mini|Gedenkstein Waldfriedhof Halbe, Block 9, 2019|459x459px Haft im NKWD-Speziallager Nr. 5 in Ketschendorf