Die folgende Liste der Gemeinden im Hochstift Hildesheim listet alle Gemeinden, die dem Hochstift Hildesheim von 1643 bis 1803 angehört haben. Es war ein souveränes Territorium im Niedersächsischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reichs. mini|Lage des Hochstifts im 18. Jahrhundert mini|Alte Grenzen des Hochstifts mit den verlorenen Ämtern (Amt Coppenbrügge nur Anspruch)
Geschichte und Verwaltungsgliederung Etwa drei Viertel des Territoriums des Hochstift Hildesheims, oder 19 von 23 Ämtern, gingen im Jahr 1523 infolge der Hildesheimer Stiftsfehde an die feindlichen welfischen Nachbarn Braunschweig und Hannover verloren. Erst im Jahr 1643, nach 120 Jahren, kam es nach mehreren Prozessen vor dem Reichskammergericht und einer veränderten politischen Lage zu einem Kompromiss und der Rückgabe eines Großteils des verlorenen Gebiets. Die folgenden 160 Jahre bis zur Auflösung des Hochstifts mit den anderen geistlichen Territorien des Heiligen Römischen Reichs, blieb die Anzahl der Gemeinden und ihre Zugehörigkeit zu den Ämtern nahezu unverändert. Das Hochstift Hildesheim konnte in jener Zeit trotz der katholischen Regierung die Rolle einer regionalen Mittelmacht in Norddeutschland zwischen dem Kurfürstentum Hannover und dem Herzogtum Braunschweig ausfüllen. Die meisten unten genannten Gemeinden gehörten auch vor 1523 dem Hochstift Hildesheim an. Dazu kamen die hier nicht aufgeführten Gemeinden von den dauerhaft verlorenen Ämtern.
Nur folgende vier Ämter mit rund 90 Dörfern gehörten auch zwischen 1523 und 1643 zum Hochstift Hildesheim und bildeten das Kleine Stift: Dompropstei Amt Marienburg Amt Peine (eingeschränkt) Amt Steuerwald
Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel (Braunschweig) verwaltete von 1523 bis 1643 die ehemals hildesheimischen Ämter Amt Liebenburg Amt Lutter am Barenberge Amt Schladen Amt Steinbrück Amt Vienenburg Amt Wiedelah Amt Winzenburg Amt Wohldenberg Amt Wohlenstein mit den Klöstern Lamspringe, Heiningen, Dorstadt, Wöltingerode, Ringelheim und Riechenberg sowie den Städten Alfeld, Bockenem, Lamspringe und Salzgitter.
Das Fürstentum Calenberg (Hannover) erhielt 1523 die Häuser und Ämter Amt Aerzen Amt Coldingen Amt Grohnde Amt Hallerburg Amt Hunnesrück Amt Lauenstein Amt Poppenburg Amt Ruthe Amt Westerhof dazu die Städte Bodenwerder, Dassel, Elze, Gronau, Sarstedt, sowie halb Hameln und die Klöster Marienau, Escherde, Wittenburg, Wülfinghausen und Derneburg.
Folgende Ämter wurden, manchmal leicht verändert, restituiert und kamen im Jahr 1643 von Braunschweig-Wolfenbüttel zurück nach Hildesheim: Amt Liebenburg Amt Schladen Amt Steinbrück Amt Vienenburg Amt Wiedelah Amt Winzenburg Amt Wohldenberg Amt Wohlenstein (jetzt: Amt Bilderlahe)
Folgende Ämter wurden, manchmal leicht verändert, restituiert und kamen im Jahr 1643 von Hannover-Calenberg zurück nach Hildesheim: Amt Hunnesrück Amt Poppenburg Amt Ruthe
Folgende Ämter verblieben 1643 dauerhaft bei Braunschweig-Wolfenbüttel: Amt Lutter am Barenberge
Folgende Ämter verblieben 1643 dauerhaft bei Hannover-Calenberg: Amt Aerzen Amt Coldingen Amt Grohnde Amt Lauenstein Amt Westerhof (späterer Name: Amt Echte) das Amt Hallerhof war mittlerweile aufgelöst
Andere Ämter: das Amt Lindau im Eichsfeld verblieb dauerhaft beim Erzstift Mainz. kurzzeitig erhob das Hochstift in der Stiftsfehde auch Anspruch auf das Amt Coppenbrügge, das aus der alten Grafschaft Spiegelberg gebildet war und bis 1819 dem Haus Oranien-Nassau zugehörig war das Amt Gronau wurde erst 1690 aus Stadt und Burg Gronau und einem Teil des Amtes Winzenburg als 16. Amt des Hochstifts konstituiert (zu den Details siehe Amt Gronau)
Liste der Gemeinden Die folgende Tabelle listet alle Gemeinden, die dem Hochstift Hildesheim von 1643 bis 1803 angehört haben, ihre damalige Amtszugehörigkeit (Spalte 2), ihre Kreiszugehörigkeit im Jahre 1910 (Spalte 3) und ihre Gemeindezugehörigkeit heute (Spalte 6). Gelistet sind alle kommunalen Einheiten, die Stand 1760 verzeichnet wurden. Dazu zählten Städte, Dörfer und Weiler, aber ggf. auch Einzelhäuser und ähnliche Liegenschaften, wenn sie im zu Grunde liegenden Verzeichnis genannt sind. Die Daten sind entnommen dem Häuser-, Vorspann- und Schatzungs-Castratum vom Stift Hildesheim, um 1760 verfasst, publiziert im Magazin für die neue Historie und Geographie, angelegt von Anton Friedrich Büsching, Halle 1783.
In Spalte 4 ist die Anzahl aller Haushalte im Jahre 1760 verzeichnet, und zwar Freie Häuser, Vollhöfe, Halbspannhöfe, Viertelspännerhöfe, Großköthnerhöfe, Kleinköthnerhöfe und Brinksitzer zusammengenommen (im Original jeweils einzeln aufgeführt). In Spalte 5 ist zum Vergleich die Einwohnerzahl im Jahr 1910 verzeichnet, in Spalte 6 die heutige Gemeindezugehörigkeit, in Spalte 7 Anmerkungen, die zumeist auf den Bemerkungen im Original 1760 bei Büsching beruhen.