mini|Ärmelabzeichen von 1976 bis 2001. Über dem Bundesadler der 1972 eingeführte Schriftzug Bundesgrenzschutz (sog. Genscher-Bogen) mini|Ärmelabzeichen von 2001 bis 2005, der Bundesadler-Ärmelschild jetzt mit dem Schriftzug Polizei
Bundesgrenzschutz (BGS) ist die ehemalige Bezeichnung der 2005 in Bundespolizei umbenannten Sonderpolizei des Bundes der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundesgrenzschutz wurde mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 16. März 1951 (heute fast vollständig durch das Bundespolizeigesetz abgelöst) als Sonderpolizei des Bundes gegründet. Er unterstand dem Bundesinnenministerium, verfügte aber bis 1994 über Kombattantenstatus.
Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung. Dafür war er auch militärisch ausgebildet und ausgerüstet. Später erhielt der Bundesgrenzschutz zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Im Laufe seiner Geschichte wurden verschiedene Behörden in den Bundesgrenzschutz integriert, wie ab 1992 die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn. Ein großer Teil des frühen Bundesgrenzschutzes wechselte ab 1956 in die neu gegründete Bundeswehr.
Aufgaben Neben dem Schutz der innerdeutschen Grenze hatte der Bundesgrenzschutz folgende Aufgaben, die er heute als Bundespolizei weiterführt: grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes: polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 km Aufgaben der Bahnpolizei (ab 1992, in Ostdeutschland ab 1990) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (ab 1992) Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien Aufgaben auf See polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall Auslandseinsätze unter Verantwortung der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) oder anderer internationaler Organisationen Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Polizei beim Deutschen Bundestag Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Schutz- und Begleitdienst (Personenschutz) Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik Unterstützung der Polizeien der Länder, insbesondere bei Großeinsätzen Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen einschließlich Luftrettungsdienst Schutz der Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa (mehrheitlich ein staatliches Unternehmen)
Geschichte Die Gründung des BGS Als Vorläuferorganisation des Bundesgrenzschutzes kann der Zollgrenzschutz (ZGS), der von 1937 bis 1945 bestand, angesehen werden. Seit seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert.
Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze. Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine Streitkräfte unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die westlichen Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem bei inneren Unruhen eingreifen sollte. Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands:
„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind … übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die ‚Staatsschutz‘ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Stabschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
Ein weiterer Baustein beim Aufbau des Bundesgrenzschutz war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die früheren Angehörigen der Wehrmacht durch den Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer.Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock – Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951–1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995, ISBN 3-923434-17-0, S. 72. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zur Verfügung gestanden hätten.
Ab 16. März 1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste Grenzschutzabteilung stellte sich am 28. Mai 1951 in Lübeck der Öffentlichkeit vor. Leiter des dortigen Ausbildungsstabes war Anton Grasser (1891–1976), der im Zweiten Weltkrieg als Infanteriegeneral gedient hatte. Grasser wurde dann Kommandeur des Grenzschutzkommandos Süd und Inspekteur des Bundesgrenzschutzes. Zum 1. Juli 1951 folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands.Vgl. Meyer, Georg. Zur inneren Entwicklung der Bundeswehr bis 1960/61, in: Ehlert, Hans / Greiner, Christian / Meyer, Georg u. a. (Hrsg.). Die NATO-Option. Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik Band 3. Herausgegeben vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt. München 1993. S. 920. Am 19. September 1951 wurde dem BGS auch der Bundespasskontrolldienst (seit 1. April 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) unterstellt.
In den ersten Jahrzehnten war der Bundesgrenzschutz seinem Einsatzgebiet entsprechend mehr paramilitärisch als polizeilich organisiert, so dass er bei der Gründung der Bundeswehr 1955 eine tragende Rolle spielen konnte. Noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet.Reinhard Scholzen: Viele Waffen kamen aus der Schweiz. Die Bewaffnung des Bundesgrenzschutzes in den frühen 1950er Jahren. In: Polizei & Wissenschaft 4, 2013, S. 67–77. Die Erstbewaffnung des Bundesgrenzschutzes war außerordentlich schwierig, da es der jungen Republik an Geld mangelte und die Eigenproduktion von Waffen aufgrund eines Beschlusses der westlichen Alliierten verboten war. So kam es, dass zum Teil auch wenig geeignete Waffen – wie die in Spanien produzierte Astra, Modell 600 – für den BGS beschafft werden mussten.Reinhard Scholzen: Die wechselvolle Geschichte einer spanischen Pistole im deutschen Bundesgrenzschutz. In: Polizei heute 4/5, 2012, S. 121–128. 1953 wurde die Sollstärke des BGS auf 20.000 Mann erhöht.
Nach dem damaligen Bundespolizeibeamtengesetz war Beamten eine Eheschließung erst nach sechs Dienstjahren und dem Erreichen des 27. Lebensjahres möglich. Da sich schon bald Widerstand gegen dieses Gesetz bildete, wurde es am 28. September 1953 gelockert; der Vorgesetzte konnte eine Heiratserlaubnis erteilen.
Diensteid des BGS Die Beamten des Bundesgrenzschutzes legten den für die Bundesbeamten vorgeschriebenen Eid ab:
Die Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ ist ein freiwilliger Teil im Diensteid. Die Beamten können ihn weglassen oder eine Beteuerung ihrer Religionsgemeinschaft verwenden.
Die Gründung der Bundeswehr Bis 1956 war der BGS auf 16.414 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zu deren Gründungsdatum am 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der Überführung in die Bundeswehr nicht widersprächen. Damals wechselten rund 10.000 Polizeivollzugsbeamte des BGS freiwillig in die Streitkräfte. Unter ihnen befanden sich 593 Offiziere, 999 Unteroffiziere mit Portepee, 1899 Unter- und Stabsunteroffiziere sowie 6801 Grenzjäger.Vgl. Meyer, Georg. Zur inneren Entwicklung der Bundeswehr bis 1960/61, in: Ehlert, Hans / Greiner, Christian / Meyer, Georg u. a. (Hrsg.). Die NATO-Option. Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik Band 3. Herausgegeben vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt. München 1993. S. 923. Der Seegrenzschutz ging 1956 vollständig in der Bundesmarine auf und wurde erst wieder im Herbst 1964 auf Betreiben des Bundesministeriums des Innern und der Landesregierung Schleswig-Holsteins als Bundesgrenzschutz See (BGS See) aufgestellt. Im Zuge des Aufbaus der Bundeswehr half der BGS auch organisatorisch.
Nach diesen großen Personalabgaben musste mit dem Neuaufbau der zweiten Generation im BGS begonnen werden.
Wehrpflichtige konnten auch durch Ableistung der Grenzschutzdienstpflicht im BGS ihre Wehrpflicht erfüllen.( WPflG)
Notstandsgesetze und GSG 9 Mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze veränderten sich 1968 die Aufgaben des BGS. Die quasi-militärische Aufgabenstellung entfiel, weil im Falle des Notstandes nun auch die Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik eingesetzt werden konnte. Die polizeirechtliche Grundlage des BGS wurde dem Polizeirecht der Länder angeglichen. Neben den bisherigen Aufgaben wie Grenzschutz und Grenzkontrolldienst wurde der BGS nun verstärkt bei polizeilichen Großeinsätzen (Demonstrationen der 68er-Bewegung etc.) eingesetzt. Der BGS entwickelte sich nun in Richtung einer Bundespolizei. 1976 wurden die Ausbildung und die Personalstruktur im Bundesgrenzschutz reformiert, wenngleich auch weiterhin in der Ausbildung militärische Inhalte gelehrt wurden. Allerdings führten die Beamten keine militärischen Dienstgrade (zum Beispiel Major im BGS) mehr, sondern erhielten nun die gleichen Amtsbezeichnungen wie die Länderpolizeien (zum Beispiel Polizeirat im BGS; siehe auch Amtsbezeichnungen des Bundesgrenzschutzes).
Nachdem es den regulären Polizeieinheiten bei der Geiselnahme während der Olympischen Spiele 1972 in München nicht möglich gewesen war, die bis dahin in Deutschland unbekannte, radikal neue Bedrohung durch den Terror zu bewältigen, wurde die Antiterroreinheit des Bundesgrenzschutzes Grenzschutzgruppe 9Seit der Umbenennung des BGS in „Bundespolizei“ heißt die Einheit „GSG 9 der Bundespolizei“, d. h., es wurde zwar die Abkürzung beibehalten, die Langform („Grenzschutzgruppe“) wird jedoch nicht mehr verwendet. unter ihrem ersten Kommandeur Ulrich Wegener gegründet.
Verschwinden von Grenzen und neue Aufgaben Mit dem Unterzeichnen des Schengener Durchführungsübereinkommens im Rahmen des Schengener Abkommens am 19. Juni 1990 und Auflösung der innerdeutschen Grenze (3. Oktober 1990) entfiel schlagartig die Hauptaufgabe des BGS für mehr als 2600 km Grenzgebiet. Durch diesen Umstand hatte eine erhebliche Zahl der Beamten keine Aufgabe mehr. Allerdings übernahm der BGS mit dem Tag der deutschen Wiedervereinigung die bahnpolizeilichen sowie Aufgaben der Luftsicherheit in den neuen Bundesländern. Die Transportpolizei der DDR ging sofort im BGS auf.
Ab 1992 wurde dann auch die Bahnpolizei in den Grenzschutz integriert. Damit nahm der BGS diese Aufgaben bundesweit wahr, sofern nicht ein Bundesland beantragte, diese mit eigenen Kräften wahrzunehmen. Mit einer Personalstärke von 30.000 Bediensteten war er nun deutschlandweit präsent. 1994 wurde er zur Schleierfahndung ermächtigt; er führte verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im grenznahen Gebiet an den Binnengrenzen der EU durch.
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