Der Adelsprüfungsausschuss (APA) war zwischen 1923 und 1945 ein zunächst als Beratungsgremium konstruiertes, später quasi als privater vereinsrechtlicher Spruchkörper funktionierendes Institut der Deutschen Adelsgenossenschaft. Er wurde als Nachfolgeinstitution zum Deutschen Heroldsamt geschaffen. Als Nachfolger des Adelsprüfungssausschusses sieht sich der Adelsrechtsausschuss (ARA). In der Zeit zwischen 1926 und 1934 nannte sich der Adelsprüfungsausschuss auch „Ehrenschutzbund des Deutschen Adels“, in der Zeit zwischen 1934 und 1936 „Adelsgerichtshof“ und in der Zeit zwischen 1937 und 1945 „Abteilung für adelsrechtliche Fragen“.

Geschichte 1918 bis 1933

Bis zur Abschaffung der Vorrechte des Adels in Deutschland am 14. August 1919 durch Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung waren die Heroldsämter für alle Fragen des Adelsrechts, insbesondere strittige Fragen der Zugehörigkeit zum Adel, zuständig. Eine Adelsmatrikel aufzustellen, war sowohl von den Heroldsämter als auch der Deutschen Adelsgenossschaft wiederholt geplant worden, bis zum Ende der Monarchie aber nicht umgesetzt worden.

Nach Abschaffung der Heroldsämter übernahmen die Adelsverbände unter der Führung der Deutschen Adelsgenossenschaft deren Aufgabe. Der 1923 gegründete Adelsrechtsausschuss wandte dabei das Adelsrecht aus der Kaiserzeit an, unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch den künftigen Monarchen.Walter von Hueck: Organisationen des Deutschen Adels seit der Reichsgründung und das Deutsche Adelsarchiv. In: Kurt Adamy / Kristina Hübener (Hrsg.): Adel und Staatsverwaltung in Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert. Ein historischer Vergleich (= Potsdamer historische Studien Band 2). Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-05-002825-4, S. 19–37, hier 27. Die Entscheidungen hatten keine Rechtskraft, wurden aber von den Mitgliedern der Adelsverbände akzeptiert.

Innerhalb der Deutschen Adelsgenossenschaft gab es starke völkische und antisemitische Strömungen, die die Zugehörigkeit zum Adel zunehmend an eine nichtjüdische Abstammung der jeweiligen Adeligen knüpften. Auf Antrag von Hans-Friedrich von Ehrenkrook und Freiherr von Landsberg beschloss der Adelstag 1920, dass Adelige einen Ariernachweis vorlegen mussten, um in einen der Adelsgenossenschaft angeschlossenen Vereine aufgenommen zu werden.Stephan Malinowski: Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat, 3. Auflage, in: Elitenwandel in der Moderne, Band 4, Akademie-Verlag, Berlin 2003, S. 337. ISBN 978-3-05-004840-6. Die mehrfach überarbeiteten Kriterien gingen deutlich über das hinaus, was die Nationalsozialisten später als Ariernachweis forderten. Eine unter Schirmherrschaft des Adelsrechtsausschusses der D.A.G. neu erstelltes Verzeichnis des ‚reinblütigen Adels‘ sollte als rassebiologisch definierte Adelsmatrikel dienen und legte noch strengere Maßstäbe an die aufzunehmenden Familien an, was deren ‚arische‘ Abstammung betraf.

Nach 1933 Im Dritten Reich erfolgte keine formelle Gleichschaltung der Deutschen Adelsgenossenschaft, die sich weitgehend den Vorstellungen der Nationalsozialisten anpasste.Georg H. Kleine: Adelsgenossenschaft und Nationalsozialismus, in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 26. Jahrgang 1978, 1. Heft, Januar, auf ifz-muenchen.de

Nach dem Attentat der Verschwörer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg am 20. Juli 1944 veröffentlichte der damalige Vorsitzende der Deutschen Adelsgenossenschaft, Fürst Adolf zu Bentheim-Tecklenburg, im Deutschen Adelsblatt eine Ergebenheitsadresse an Adolf Hitler. Der Adelsprüfungsausschuss erklärte in Nachgang dazu, dass die Treue zum Führer ebenfalls ein Kriterium für Adel sei und forderte die Familien des historischen Adels dazu auf, sich von ihren Mitgliedern loszusagen, die sich am Attentat gegen Hitler beteiligt hatten oder mit diesen ersten oder zweiten Grades verwandt waren.

Aufgrund der großen Nähe zum Nationalsozialismus wurden die Deutsche Adelsgenossenschaft und der Adelsprüfungsausschuss nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aufgelöst. Die Familien des historischen Adels organisierten sich daraufhin in verschiedenen Adelsverbänden neu. Diese installierten später auf Initiative von Hans Friedrich von Ehrenkrook, der seit 1925 dem Adelsprüfungsausschusses angehört hatte, den Adelsrechtsausschuss (ARA) als Verein, der sich trotz der historischen Belastungen in der Tradition des Deutschen Heroldsamtes und des Adelsprüfungsausschusses sieht.Walter von Hueck: Organisationen des Deutschen Adels seit der Reichsgründung und das Deutsche Adelsarchiv. In: Kurt Adamy / Kristina Hübener (Hrsg.): Adel und Staatsverwaltung in Brandenburg im 19. und 20. Jahrhundert. Ein historischer Vergleich (= Potsdamer historische Studien Band 2). Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1996, ISBN 3-05-002825-4, S. 19–37, hier 27.

Einzelnachweise

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