Der Broad-Bericht ist eine Niederschrift von Pery Broad über die Geschehnisse im Konzentrationslager Auschwitz. Broad war ein verurteilter Kriegsverbrecher und Angehöriger der Politischen Abteilung des Konzentrationslagers. Er verfasste den Bericht im Sommer 1945 als Kriegsgefangener der Briten aus eigenem Antrieb und überreichte ihn am 13. Juli 1945 der Second Army.

Der Bericht floss unter anderem in den 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess als Beweismittel ein.Strafsache gegen Mulka u.a. 4 Ks 2/63 (20. Dezember 1963 – 20. August 1965) 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess. Verlauf der Hauptverhandlung. „Verlesung der Urkunde: Broad-Bericht, 4 Ks 2/63, Bd. 99, Anlage 3 zum Protokoll vom 5.6.1964“.

Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte Nach Kriegsende kam Pery Broad Anfang Juni 1945 in ein Auffanglager für deutsche Kriegsgefangene in Gorleben an der Elbe. Nach einigen Wochen meldete er sich bei Cornelis van het Kaar, Kommandant einer kleinen englischen Abteilung zur Vernehmung von Kriegsgefangenen, und begann seine Geschichte von Auschwitz zu erzählen. Das schien van het Kaar so wichtig, dass er seinen Sergeanten Paul Winter beauftragte, Broad sofort aus dem Lager zu holen, ihm Unterkunft in seiner Abteilung und eine englische Uniform zu geben. Broad forderte er auf: „Schreiben Sie mal alles auf, an was Sie sich von Auschwitz erinnern, genau. Und schreiben Sie auch auf besonders, wie das tägliche Leben sich dort abspielte.“1. Frankfurter Auschwitz-Prozess Strafsache gegen Mulka u.a., 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main 95. Verhandlungstag, 1. Oktober 1964 Vernehmung des Zeugen Paul Winter.

Pery Broad wurde aus dem Lager genommen und bei Paul Winter einquartiert. In den folgenden Tagen schrieb er nieder, was er wusste, jedoch ohne sich dabei selbst zu belasten. Am 13. Juli 1945 übergab er diesen auf 75 Seiten von Hand geschriebenen Bericht über Auschwitz, den er am 14. Dezember desselben Jahres in einer eidesstattlichen Erklärung bekräftigte, an Sergeant Winter. Winter schrieb den Bericht auf 56 Seiten in Maschinenschrift ab, fertigte mehrere Kopien an und übergab ihn an Cornelis van het Kaar. Das Original kam, nach Aussage Winters im 1. Auschwitz-Prozess, zum Hauptquartier der 2. Englischen Armee, Abteilung War Crimes Investigations.

Zusammen mit dem Bericht fertigte Broad eine Liste mit Namen des Lagerpersonals an, die etwa zwei Großseiten umfasste und „um die fünfzig bis sechzig [Personen] herum“ enthielt. Diese Liste übergab er ebenfalls Paul Winter. Auch diese Liste wurde im 1. Auschwitz-Prozess Gegenstand der Zeugenvernehmungen.Befragung des Zeugen Paul Winter durch den Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Henry Ormond am 95. Verhandlungstag, 1. Oktober 1964. (Strafsache gegen Mulka u. a., 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main).

Inhalt Broad beschreibt die Geschehnisse im Konzentrationslager Auschwitz, die er offen verurteilt, ohne dabei jedoch auf seine eigene Person beziehungsweise Funktion einzugehen.Zuerst gedruckt in: Hefte von Auschwitz, Band 9. Krakau, Muzeum w Oswiecimiu 1966.

Im Auschwitzprozess führte der Zeuge Cornelis van het Kaar zur Frage des Nebenklägers Ormond „… wenn man den Bericht liest, fällt einem auf, daß der Schreiber sich völlig von den Taten der SS-Leute distanziert, daß er gewissermaßen über die Untaten der SS in Auschwitz einen objektiven Bericht gibt“ aus, dass es schwer erklärbar sei, welche Motivation Broad hatte, den Bericht zu schreiben, und warum er sich selbst als Täter nicht erwähnt.1. Frankfurter Auschwitz-Prozess Strafsache gegen Mulka u.a., 4 Ks 2/63, Landgericht Frankfurt am Main, 95. Verhandlungstag, 1. Oktober 1964, Vernehmung des Zeugen Cornelis van het Kaar, Fragen des Nebenklagevertreters Ormond.

Nach einer Einleitung mit allgemeinen Angaben zum KL-Auschwitz berichtet Broad ausführlich über die folgenden Themen. Der originale Broad-Bericht ist nicht in diese Kapitel gegliedert. Der vollständige Text wurde in der Publikation Auschwitz in den Augen der SS des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau S. 96–139 abgedruckt. Dort ist vermerkt: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS, Oświęcim 1998, S. 96, Fußnote 1. Block 11 Polizeistandgericht Erschießungen im alten Krematorium Revolte in BudyTagebuch von Johann Paul Kremer (1940/1945): „6 Frauen von der Budyer Revolte abgeimpft“ (Klehr). [Anmerkung: „abgeimpft“ bedeutet ermordet, vermutlich durch bewusste Infektion. Budy war ein Außenlager des KZ Auschwitz, in dem 1942 400 weibliche Häftlinge einer Strafkompanie Gräben ausheben mussten.]Aus dem Tagebuch von Johann Paul Kremer. Es wird erwähnt in: Fritz Bauer Institut und Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Der Auschwitz Prozess: Tonbandmitschnitte, Protokolle und Dokumente. CD-Rom. Digitale Bibliothek #101. 2. Auflage. Directmedia Publishing, Berlin 2004, ISBN 3-89853-501-0; unter: Ausgewählte Beweismittel als Tagebuch von Johann Paul Kremer (1940/1945) S. 138. Das Massaker an den Sowjetischen Kriegsgefangenen Gas Zwei kleine BauernhäuserIm Frühjahr 1942 rüstete die Bauleitung der Waffen-SS zunächst zwei alte Bauernhäuser hinter dem neuen Lager Birkenau zu provisorischen Gaskammern um. Empörung der Ukrainischen SS Todesfabrik Aufstand im Sonderkommando Liquidierung der Zigeuner Ehre eines SS-Mannes Lasst alle Hoffnung fahren!

Der Bericht endet mit der Beschreibung über die Räumung des Lagers Mitte Januar 1945. Gerichtsakten des Landgerichts Frankfurt am Main AZ 4 Ks 2/63, Strafsache gegen Mulka u.a., Beweisaufnahme am 1. Oktober 1964, Vernehmung des Zeugen Cornelis van het Kaar.

Verwertung des Inhaltes Der Bericht wurde im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess in der Strafsache gegen Mulka u. a., am 1. Oktober 1964 (95. Verhandlungstag) im Zuge der Vernehmung des Zeugen Cornelis van het Kaar näher behandelt. Der vorsitzende Richter Hans Hofmeyer fragte abschließend Cornelis van het Kaar stimmte dem zu und eine Kopie wurde zu den Prozessakten genommen. Auch in der Vernehmung des Paul Winter wurde eingehend auf den Bericht eingegangen. Winter sagte aus: 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess Strafsache gegen Mulka u.a., 4 Ks 2/63, Landgericht Frankfurt am Main, 95. Verhandlungstag, 1. Oktober 1964, Vernehmung des Zeugen Paul Winter

Die aus dem Broad-Bericht gewonnenen Erkenntnisse fanden auch in den Bergen-Belsen-Prozessen Verwendung, in denen u. a. ehemaliges SS-Personal von Auschwitz vor Gericht stand.

Die Publikation Auschwitz in den Augen der SS (Erstveröffentlichung 1973) des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau enthält, neben den Aufzeichnungen von Rudolf Höß und dem Tagebuch von Johann Paul Kremer, den vollständigen Broad-Bericht. Der Bericht ist mit 76 Anmerkungen versehen, die den Text näher erläutern. Die Ausarbeitung der Anmerkungen stammen von Jadwiga Bezwińska und Danuta Czech. Die Übersetzung von Vorwort, Anmerkungen, Nachwort und Anhang übernahm Herta Henschel. Die Publikation erschien gleichzeitig in englischer, französischer, polnischer und russischer Sprache.

Autor des Vorworts ist der Auschwitzüberlebende Jerzy Rawicz (1914–1980), der sich vorab mit den Personen Höß, Broad und Kremer sowie deren Niederschriften kritisch auseinandergesetzt hatte. Rawicz ordnet die Tagebuchaufzeichnungen und den Broad-Bericht in ihrer Bedeutung nicht als gleichwertig mit den Aufzeichnungen von Höß ein, da Höß aufgrund seines Kommandanturpostens einen umfassenden Überblick über die Auschwitz betreffenden Vorgänge gehabt habe. Broads Niederschrift bewertet Rawicz als wahrheitsgemäße Darstellung der Geschehnisse im Lager, wobei Broad jedoch seine eigene Beteiligung an den dort begangenen Verbrechen komplett ausgeblendet habe. So habe er erst im Auschwitzverfahren seine Beteiligung an den Erschießungen an der Schwarzen Wand eingeräumt, nachdem Zeugen seine Anwesenheit dort bestätigt hatten. Auch habe es seitens des Gerichts starke Verdachtsmomente gegeben, dass er KZ-Häftlinge während der Vernehmungen totgeschlagen und gefoltert habe. Rawicz schließt seine Ausführungen folgendermaßen: Jerzy Rawicz: Vorwort. In: Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS, Oświęcim 1998, S. 20.

Rezensionen

Literatur Wolfgang Scheffler: Auschwitz, Mahnung und Verpflichtung: Gedenkausstellung zum 40. Jahrestag der sogenannten Wannsee-Konferenz. Hrsg. von der Stadt Oberhausen (Kulturamt) und dem Internationalen Komitee zur Wissenschaftlichen Erforschung der Ursachen und Folgen des 2. Weltkrieges, Luxemburg, 1982, , S. 38. Sybille Steinbacher, Devin O. Pendas, Johannes Schmidt; Raphael Gross, Werner Renz (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965), Band 2 (= Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts; 22). Campus Verlag, Frankfurt (Main) u. a., 2013, ISBN 3-593-39960-1, S. 811. Bernd Naumann: Auschwitz. Bericht über die Strafsache gegen Mulka u. a. vor dem Schwurgericht Frankfurt. Athenäum, Frankfurt a. M./Bonn, 1965. Ebbo Demant (Hrsg.): Auschwitz – „Direkt von der Rampe weg… Kaduk, Erber, Klehr; 3 Täter geben zu Protokoll“. Rowohlt-Verlag, Hamburg 1979, ISBN 3-499-14438-7. Fritz Bauer Institut (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozeß. Tonbandmitschnitte, Protokolle, Dokumente. DVD-ROM, Directmedia Publishing, Berlin 2004, ISBN 3-89853-501-0. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS, Oświęcim 1998, ISBN 83-85047-35-2. (Vollständiger und kommentierter Abdruck des Broad-Berichts enthalten)

Englischsprachige Publikationen Pery Broad: KZ Auschwitz: reminiscences of Pery Broad, SS-man in the Auschwitz concentration camp. Übersetzung: Krystyna Michalik 1965, Auschwitz, Polen. Bearbeiter: Kazimierz Smolen, Jadwiga Bezwińska, Jerzy Brandhuber, Danuta Czech. Erwähnt in: KL Auschwitz seen by the SS. 2007, Howard Fertig, New York, ISBN 978-086527504-1. Bernd Naumann, Übersetzer Jean Steinberg: Auschwitz: A Report on the Proceedings Against Robert Karl Ludwig Mulka and Others Before the Court at Frankfurt. Abschnitt: The Broad Report, S. 162–324.

Einzelnachweise

Kategorie:Holocaustdokument Kategorie:KZ Auschwitz Kategorie:1945