mini|Isländischer Pass Die isländische Staatsangehörigkeit (ríkisborgararétt) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Islands mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Bei der isländischen Staatsangehörigkeit steht das Abstammungsprinzip im Vordergrund. Die skandinavischen Länder haben sich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert immer wieder abgestimmt, sodass sich ihre Staatsangehörigkeitsgesetze ähneln.
Historisches Island war bis 1918 Reichsteil Dänemarks und danach als Königreich Island in Personalunion mit der dänischen Krone verbunden bis zur Unabhängigkeit 1944, die nach mehreren Jahren US-amerikanischer Besatzung erfolgte.
Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wanderte fast ein Fünftel der Bevölkerung zwischen 1871 und 1914 aus. Die meisten emigrierten in die USA. Im dänischen Staatsbürgerschaftsrecht galten die damals international üblichen Regeln des Doppelstaatlerverbots und der Familieneinheit, d. h. Frauen erhielten automatisch bei Heirat die Staatsbürgerschaft des Mannes. Die Wartezeit für Einbürgerung war drei, später fünf Jahre.Vgl. die dänischen Gesetze vom 19. März 1898 und 18. April 1925. Island übernahm die dänischen Bestimmungen 1919 praktisch unverändert. In dänischer Tradition werden Einbürgerungen durch Parlamentsbeschluss vollzogen. Island übernahm dieses Verfahren.
Familieneinheit erlaubte auch die nahtlose Integration der etwa 300 jungen Frauen, die man 1949/50 aus Deutschland zum Ausgleich des Frauenmangels und Verringerung der Inzucht in ländliche Regionen Islands importierte. Diese waren nach rassischen Gründen gezielt unter jungen, bevorzugt blonden, Frauen protestantischen Glauben mit Vertriebenenhintergrund in Norddeutschland angeworben worden.Siegel, Anne; Frauen Fische Fjorde. Deutsche Einwanderinnen in Island; München 2011, Hohenems 2012, 2016; ISBN 978-3990180846.50 Jahre Heimweh, Focus, Nr. 30 (1997)
Im Art. 4 des 2011-3 ausgearbeiteten Verfassungsentwurfs hätte der Schutz der Staatsangehörigkeit für Bürger Verfassungsrang erhalten sollen. Sie wurde aber nach dem Sieg der konservativen Opposition in den Wahlen 2013 nicht verabschiedet, obwohl der Entwurf in einer Volksabstimmung gut 68 % Zustimmung erhalten hatte.
Ausländerrecht und -kontrolle Selbstverwaltend geworden verabschiedete man 1920 ein erstes Ausländerkontrollgesetz Lög um eftirlit með útlendingum.Nr. 10/1920. Im Staatsanzeiger Stjórnartíðindi S. 22–4. Geregelt wurde aber nur Einreisekontrolle und die Definition unerwünschter Personen. Etwas detaillierter war die Folgeregelung 1936.Nr. 59/1936. Das Gesetz wurde unter gleichlautendem Titel 1965 komplett neu gefasst.Nr. 45/1965. Wichtig war die neue Regelung, damit Ausländer, die sich nicht mehr aus eigener Arbeit unterhalten konnten, zwangsläufig abgeschoben werden mussten. Spätere Änderungen tragen der Flüchtlingsproblematik, Erleichterungen für Bürger der nordischen Union, dem Schengen- bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum Rechnung usw. Die nächste umfassende Neuregelung erfolgte 2002 mit dem Lög um útlendinga.Geändert durch Gesetze Nr. 27/2003 (in Kraft 3. April 2003), Nr. 20/2004 (in Kraft 1. Mai), Nr. 106/2007 (in Kraft 27. Juni), Nr. 86/2008 (in Kraft 1. August), Nr. 154/2008 (31. Dez.). Verfahrensfragen regelt die Verordnung Nr. 53/2003 des Justizministers. Ausländer, die ab Geburt Isländer gewesen waren, dürfen sich ohne Aufenthaltsgenehmigung unbegrenzt im Lande aufhalten.
Leiter der ersten Ausländerbehörde ÚtlendingaeftirlitiðEingerichtet durch Gesetz Nr. 59/1936. wurde der Pilot Agnar Kofoed-Hansen (1915–82) als er 1939 im Alter von 24 Jahren zum Polizeichef der Hauptstadt ernannt wurde. Er ließ sich 1939/40 von Spezialisten der SS (RSHA) in den damals modernsten Methoden ausbilden. Deren Geist blieb die Behörde auch nach seinem Abschied 1947 treu. Die Ausländerbehörde war Teil des Geheimdienstes Eftirgrennslanadeild. Dessen Beamter Árni Sigurjónsson wurde später Leiter des Ausländeramtes. Juden und Kommunisten wurde in dieser Ära der Aufenthalt schwer gemacht. Alle Akten wurden 1976 verbrannt.
Staatsangehörigkeitsgesetz 1952 Das erste eigentliche Staatsangehörigkeitsgesetz, Lög um íslenskan ríkisborgararétt, erging 1952.Gesetz Nr. 100, vom 23. Dez. 1952. (Im Folgenden bezieht sich „Gesetz“ auf die Änderungen dieses Staatsangehörigkeitsgesetzes.) Es gilt in geänderter Form bis heute.
Die Änderung 1982Gesetz Nr. 49, in Kraft zum 1. Juli. (Zu einer Zeit, als mit Vigdís Finnbogadóttir die erste Frau weltweit als gewähltes Staatsoberhaupt amtierte). schuf Gleichberechtigung und hob die Benachteiligung unehelicher Kinder auf. Zugleich wurden Regeln zur Verhinderung von Staatenlosigkeit gestärkt.
Alle Isländer und ansässigen Ausländer erhalten eine eindeutige Personenkennziffer (kennitala) die seit 2002 vom zentralen Zivilregister (Þjóðskrá Íslands) kostenpflichtig vergeben wird. Dieses Amt entstand aus der Vereinigung des alten Nationalregisters Þjóðskrár mit dem Landregister (Fasteignaskrár, Grundbuchamt).
Erwerb Durch Geburt Kinder einer isländischen Mutter Kinder eines isländischen Vaters, der mit der (ausländischen) Mutter verheiratet und am Tag der Zeugung nicht von ihr getrennt lebend war in Island gefundene Findelkinder§1, Gesetz 62/1998. in Island geborene Kinder einer ausländischen Mutter, wenn die Vaterschaft eines Isländers anerkannt oder festgestellt wurdeGem. dem Gesetz über Kindschaftssachen, Nr. 76/2003. im Ausland geborene Isländer können im heimischen Zentralregister angemeldet werden
Die künstliche Befruchtung ist seit 2010 der natürlichen Zeugung gleichgestellt.Gesetz Nr. 65/2010.
Abstammung Im Ausland geborene Kinder isländischer Eltern(teile), verlieren ihre isländische Staatsangehörigkeit automatisch mit dem 22. Geburtstag sofern sie nie in Island gelebt hatten. Vorstehendes gilt nicht, wenn dadurch Staatenlosigkeit eintreten würde.
Im Inland von Isländern adoptierte Kinder, die nicht älter als 12 sind, werden durch die Adoption Isländer. Auslandsadoptionen sind gleichgestellt, wenn sie vorab durch die zuständige isländische Behörde genehmigt worden sind.
Heiraten Paare mit isländischem Vater, die schon voreheliche gemeinsame Kinder haben, so werden diese ab dem Tag der Heirat Isländer, vorausgesetzt sie sind selbst noch unverheiratet und minderjährig.
Einbürgerung Zuständigkeit Der Althing kann per Einzelgesetz die Staatsbürgerschaft verleihen, was bis 1998 häufiger war. Üblicherweise wird zwei Mal jährlich eine Namensliste zur Abstimmung vorgelegt. Das Parlament ist für die Verleihungen an keine Vorgaben gebunden. Ausdrücklich betont wird, dass ein Antragsteller auch wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind keinen Anspruch auf Einbürgerung hat. In der Regel erfolgen Einbürgerungen heute vor allem auf dem Verwaltungsweg.
Die Ausländerbehörde hieß bis 2002 Útlendingaeftirlitið, 1999 war sie aus der Polizei ausgegliedert worden. Zuständig blieb bis 2002 noch das Justizministerium, da es in Island keine Trennung von innerer Sicherheit (Polizei, Geheimdienst) und Justiz gibt. Als man 2002 dem Schengen-Raum beitrat erging ein neues Ausländergesetz. Zugleich erfolgte die Umbenennung in Útlendingastofnun. Mit dieser finanziell und personell gut ausgestattete Dienststelle, die auch Aufenthaltserlaubnisse und Asylverfahren bearbeitet gibt es Probleme hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit. Das Verfahren läuft extrem schleppend.Im Februar 2021 bearbeitete man erst die Oktober 2019 eingereichten Anträge . Man hat die Anwendung gewisser Abschnitte des Verwaltungsverfahrensgesetzes,Kapitel III-V des Verwaltungsverfahrens-Gesetzes Nr. 37/1993 (Erst seit 1993 sind überhaupt Widersprüche gegen Entscheidungen der Ausländerbehörde zulässig). Ebenso ausgeschlossen sind Auskunfts- bzw. Einsichtsrechte gem. dem Informationsfreiheitsgesetz Nr. 50/1996. Die Gerichtsverfassung ist so, dass ministerielle Entscheidungen nur in sehr engen Grenzen anfechtbar sind, Entscheidungen der Althing allenfalls im Falle der Verfassungswidrigkeit. Es gibt denn auch keine entsprechenden Urteile. die den Antragsteller begünstigen, ausgeschlossen. Weder muss der Antragsteller beraten werden, das Verfahren zügig geführt werden, noch gibt es ein Anhörungsrecht. Die Behörde muss Entscheidungen auch nicht begründen. Ab 2014 wurde das Widerspruchsrecht gestärkt, zugleich erhielt das Amt größere Unabhängigkeit vom nun vorgesetzten Innenministerium.Änderungsgesetz zu verschiedenen Gesetzen, Nr. 145/2013, verabschiedet 27. Dez. 2013.
Falschangaben können mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Bedingungen Aufenthaltsfristen unmittelbar vor Antragstellung:Nachzuweisen durch Bescheinigung des Zentralregisters. Bei Antragstellung muss die Berechtigung für eine Daueraufenthaltsgenehmigung gem. dem Ausländergesetz erfüllt sein, d. h. im Regelfall Sprachkenntnisse und 4 Jahre Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis derselben Kategorie. Das bedeutet effektiv längere Fristen für Personen, die nicht Bürger des europäischen Wirtschaftsraums sind. Geregelt im Lög um útlendinga, Nr. 80/2016, geändert durch Nr. 17/2017 (betr. Ehepartnernachzug). 7 Jahre Aufenthalt in Island, oder 4 Jahre wenn Bürger der nordischen Union nach 3 Jahren Ehe/Lebensgemeinschaft mit einem isländischen Partner,Vorausgesetzt selbiger ist seit mindestens 5 Jahren Isländer. (Gesetz 40/2012) oder 2 Jahre für Kinder mit einem isländischen Elternteil Identitätsnachweis in Form einer Geburtsurkunde und Ausweisdokument seit 2007: Arbeitsfähigkeit und Nachweis legalen Lebensunterhalts und der vollständigen Steuerzahlung keine Insolvenz oder erfolglose Pfändung in den letzten drei Jahren, kein Bezug von Sozialleistungen in den letzten drei Jahren „Guter Charakter,“ nachzuweisen durch zwei Referenzen isländischer Bürger. Vorstrafen im In- oder Ausland verlängern die Wartefrist gemäß Verjährungstabelle.In §9, Punkt 8 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. (Bereits vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis, Krankenversicherungs- und Wohnungsnachweis vorgelegt werden.) In jedem Fall wird eine Stellungnahme der Wohnorts-Polizeidienststelle und des Staatsschutzes eingeholt. seit 2009:Gesetz Nr. 81/2007, in Kraft 1. Jan. 2009. Bestehen einer SprachprüfungAuf A-Niveau gemäß dem europäischen Sprachrahmen. Geregelt in Verordnung Nr. 1129/2008, Reglugerð um próf í íslensku fyrir umsækjendur um íslenskan ríkisborgararétt. Prüfungen finden nur, zentral in Reykjavik, 2 Mal im Jahr statt. Die Durchführung übernimmt das Institut Námsmatsstofnun. nach Besuch eines 60–240-stündigen Vorbereitungskurses (ausgenommen sind Grundschüler, Personen über 65 oder Behinderte) bzw. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse.
Seit 2012 ist eine seit mindestens fünf Jahren bestehende nicht-eheliche Lebensgemeinschaft der Ehe gleichgestellt.Gesetz Nr. 40/2012, in Kraft 9. Juni. Eingebürgerte unterliegen ausdrücklich den Vorschriften über Isländische Namen.Gesetz über die Personennamen, Nr. 45/1996. Bis 1996 musste sogar jeder Eingebürgerte einen Namen im isländischen Stil annehmen.
Einbürgerungen werden am Tage der Ausfertigung der entsprechenden Urkunde gültig.
Anmeldung zur Staatsangehörigkeit Die „Anmeldung zur Staatsangehörigkeit“ ist ein antragsgebundenes vereinfachtes Einbürgerungsverfahren. Angewendet wird es bei: Wiedereinbürgerung für ehemalige Isländer. Staatsangehörigen der nordischen Union, die mindestens 7 Jahre in Island gelebt haben. im Ausland von Isländern adoptierte KinderSofern diese Adoption nicht im Voraus von der zuständigen Behörde schon genehmigt und somit einer Inlandsadoption gleichgestellt worden war. Kinder isländischer Mütter mit ausländischen Vätern, die zwischen 1. Juli 1964 und 30. Juni 1982 geboren wurden. seit 1998: bei Auslandsgeburten für Kinder mit isländischem Vater, die nicht durch Abstammung Isländer sind. Den Antrag hat der isländische Vater vor dem 18. Geburtstag des Kindes zu stellen. Jugendliche ab 12 Jahren werden dazu angehört.