Die Lex Cornelia repetundarum war ein Strafgesetz, das Bestandteil der sullanischen Staatsrechtsreformen der Jahre 82 bis 79 v. Chr. war. Das Gesetz regelte hoheitliche, öffentliche Interessen und gehörte zu den leges publicae. Gegenstand waren prozessuale Regelungen rund um das Repetundenverfahren. Mittels der Neuregelungen sollten sich Provinziale gegen die zunehmend ausbeuterischen Machenschaften der Statthalter zur Wehr setzen können. Regelmäßig ging es um die Rückerlangung widerrechtlich konfiszierten Besitzes.Cicero, Pro C. Rabirio Postumo 9.

Bedeutung erlangte die lex 70 v. Chr. im Verresprozess mit Cicero als Ankläger.Wolfgang Kunkel: Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit. In: Abhandlungen der Bayerischen Akademie, München 1962, S. 15, A.26. Cicero führte eine Bereicherungsklage, er forderte Gelder zurück (de pecuniis repetundis). Der Prozess gegen den Proprätor (der drei zurückliegenden Jahre) wurde öffentlich vor der senatorisch besetzten ständigen Strafkammer geführt.

Literatur Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 709.

Anmerkungen

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