Adolf Friedrich August von Rochow, auch Adolph Friedrich August von Rochow, (* 26. April 1788 in Berlin; † 15. April 1869 in Stülpe) war Gutsbesitzer, preußischer Oberst, Landtagsmarschall, Hofmarschall und Kommendator des Johanniterordens.

Leben Herkunft Adolf (Adolph) entstammte der Adelsfamilie von Rochow und war der älteste Sohn von Friedrich Ludwig von Rochow (1745–1808) und dessen zweiter Ehefrau Anna, geborene von Schmalensee (1765–1801). Der Vater war zeitweilig preußischer Offizier im Regiment der Gardes du Corps und ließ das neue Herrenhaus in Plessow um 1788 erbauen. Die Familie der Mutter entstammte dem Mecklenburger Landadel, urkundlich zuerst 1386 erwähnt. Rochow wurde bekannt als Landtagsmarschall des vereinigten II. Landtags und Hofmarschall des Wilhelm Prinz von Preußen (1783–1851), seit 1853 bei der Neugründung als erster Kommendator der brandenburgischen Genossenschaft des Johanniterordens. Nach dem Tod seines Vetters LeutnantAugust von Mackensen: Das 2. Leib=Husaren=Regiment Kaiserin Nr. 2. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1891, S. 75. (Digitalisat) Rochus von Rochow (1797–1819) wurde er 1819/20 Gutsherr auf Stülpe, Holbeck, Ließen, Schmielickendorf und Riesdorfer Heide.

Militärkarriere Rochow besuchte früh die Académie militaire in Berlin. Seine Karriere begann knapp siebzehnjährig bei der Garde als FähnrichCarl von Reinhard: Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Garde-Regiments zu Fuss zurückgeführt auf die historische Abstammung des Regiments vom 1. Bataillon Leibgarde, vom Regiment Garde und dem Grenadier-Garde-Bataillon 1740–1857. Stein-Verlag, Potsdam, Berlin 1858, S. 542. (Digitalisat) der Preußischen Armee in Potsdam, bis zur Schlacht bei Auerstedt. Nach Rückzugsgefechten geriet er in Gefangenschaft und wurde auf sein Ehrenwort hin entlassen. Bei einem Duell verletzte er den französischen Besatzungsoffizier Herrn von Canoville, worauf Rochow ins Exil nach Österreich ging. Nach der Rückkehr war Rochow 1809 einer der wenigen Überlebenden des Schill’schen Freikorps und wurde mit den restlich verbliebenen Mitstreitern vor das Kriegsgericht gestellt. Die Strafe war eine dreimonatige Festungshaft in Kolberg, Begründung im Urteil: „ohne Befehl des Königs in Aktivität gegangen“. Nach Arrestende hielt er sich kurz in Rom auf, dann in Wien. Wieder zurückgekehrt meldete sich Rochow beim Regiment und nahm an den Schlachten bei Leipzig und Paris teil.

Nach der Schlacht bei Waterloo 1815 erhielt Rochow die Beförderung zum Rittmeister und neben beiden Klassen des Eisernen Kreuzes den Orden des Heiligen Wladimir IV. Klasse. Später wurde er noch außer der Reihe zum Major befördert und dem 1. Brandenburgisches Dragoner-Regiment Nr. 2 aggregiert.Moritz T. von Kraatz-Koschlau: Geschichte des 1. Brandenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 2. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1878, S. 120. (Digitalisat) Viele militärische und zivile OrdenOrdens-Liste 1845, Geheime Ober=Hofbuchdruckerei R. L. Decker, Berlin 1845, S. 33. sind Rochow noch verliehen worden: Roter Adlerorden I. Klasse mit Eichenlaub, die Großkreuze des Verdienstordens vom Heiligen Michael und des Ordens Philipps des Großmütigen mit Schwertern, das Kommandeurkreuz I. Klasse des Ludwigsordens und den Orden der Heiligen Anna II. Klasse in Brillanten. Nach dem Frieden 1813/14 ließ sich Rochow beurlauben und begann in Berlin ein Jurastudium.

Familiengründung Rochow heiratete am 20. März 1820 in Berlin Wilhelmine von Brösigke (1803–1835), Tochter des Gutsbesitzers Wilhelm von Brösigke (1767–1824) und der Friederike Luise Henriette, geborene von Krosigk (1772–1825).Janecki, Marcelli: Handbuch des Preußischen Adels, Band 2, E. S. Mittler & Sohn, Berlin 1893, S. 143 f. Aus der Ehe gingen die beiden Töchter Anna Hippolyta (1821–1896) und Maria,Die allerhöchsten Verleihungen des Königlich-preußischen Verdienstkreuzes für Frauen und Jungfrauen, Verlag R. L. Decker, Berlin 1871, S. 60. (Digitalisat) verheiratet mit Ernst von Wallenberg, hervor.Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Der in Deutschland eingeborene Adel (Uradel) 1900. Erster Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1899, S. 747.Moriz Maria Edler von Weittenhiller: Genealogisches Taschenbuch der Ritter-und Adels-Geschlechter 1879. Vierter Jahrgang, Buschak & Irrgang, Brünn, Wien 1878, S. 773. (Digitalisat) Drei Söhne, Wichard (1822–1886), Wilhelm Rochus (1824–1853) und Adam Ernst III. (1826–1909) besuchten die Ritterakademie in Brandenburg an der Havel und schlugen zu Beginn alle eine Offizierslaufbahn ein, mit unterschiedlicher Intensivität und Erfolg. Wichard wurde Generalmajor,Ad. M. Hildebrandt: Der Deutsche Herold. Zeitschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. 17. Jahrgang, Hrsg. Herold (Verein), Carl Heymanns Verlag, Berlin 1886, S. 80. (Digitalisat) Wilhelm Rochus K. u. K. Oberleutnant. Adam Ernst III. nahm als Leutnant seinen Abschied und lebte mit seiner aus England stammenden Frau Emma SarahT. L. Behan: Bulletins and Other State Intelligence for the Year 1864. Band 2, Nr. 1, Verlag Harrison and Sons, London 1864-06-10, S. 1226. (Digitalisat) bis zu seinem Tode in Paris.Mathieu Bodet, A. de Cumont: Bulletin des lois de la République Francaise. Band 2, Nr. 712, 12. Auflage, Verlag Imprimerie Nationalem, Versailles 1874, S. 884. (Digitalisat) Er bekam vom Vater eine Abfindung und verzichte mehrfach auf alle Ansprüche aus dem alten Lehnsrecht.Legat im Testament des Adolf v. Rochow zu Stülpe für seinen Sohn Adam Ernst v. Rochow zu Paris; 1863–1870 (Akte). In: Herrschaftliches Gutsarchiv von Rochow-Stülpe-Plessow. In: BLHA, Rep. 37 Stülpe-Plessow Film 13, Stülpe, Paris 1870, S. 1 f. Legat im Testament des Adolf v. Rochow zu Stülpe für seinen Sohn Adam Ernst v. Rochow zu Paris; 1863–1870 (Akte). Der vierte Sohn Friedrich Ludwig V. starb vierjährig bereits 1837. Über die Familie seiner Frau erbte Adolf Friedrich August von Rochow nach dem Tod seines Schwiegervaters 1824 diesen Stammsitz der Familie von Broesigke das Gut Ketzür, nämlich Ketzür II mit Gortz II, Kreis Westhavelland,Ernst Fidicin: Die Territorien der Mark Brandenburg oder Geschichte der einzelnen Kreise, Städte, Rittergüter, Stiftungen und Dörfer derselben. Band 3, Kreis Westhavelland, Selbstverlag, Berlin 1860, S. XXXVII-20. (Digitalisat) und überschrieb dieses seinen Töchtern und Söhnen. Nach den Unterlagen im Domarchiv BrandenburgPfarrarchiv Ketzür (DSA Ket 33/152). In: DSA BBG. veräußerten dann die damals noch lebenden Kinder diese Besitzung 1883.

Hofamt Das Hofamt eines Hofmarschalls beim Prinzen Wilhelm von Preußen, vierter und jüngster Sohn von König Friedrich Wilhelm II. und der Friederike Luise von Hessen-Darmstadt, trat Rochow 1830 an. Zuvor war Rochow dessen Ordonnanzoffizier und Adjutant. Prinz Wilhelm diente in den Jahren 1824 bis 1829 als Gouverneur der Bundesfestung Mainz. Von 1830 bis 1832 war er Generalgouverneur der Provinzen Rheinland und Westfalen. Damit verband sich für Rochow die Verpflichtung, mindestens die Hälfte des Jahres in der Nähe des Dienstherrn zu verweilen. Rochow verpachtete nun kleine Teile seiner Ländereien bei Stülpe und ließ große Aufforstungsmaßnahmen umsetzen, welche die herrschaftlich Forstbeamten betreuten.

Von Ende Februar bis Anfang August 1842 begleitete Rochow Prinz Wilhelm auf eine Reise durch Italien, Sizilien und Malta. Ein Jahr später folgten Reserveübungen beim heimischen Militär und die Beförderung zum Oberstleutnant. Wilhelm von Preußen diente von 1834 bis 1839 und noch einmal von 1844 bis 1849 wieder als Gouverneur des Mainzer Bundesfestung. Am 22. Juli 1849 besuchte Wilhelm Stülpe. Nach dem Tod von Wilhelm von Preußen am 28. September 1851 verlegte Rochow – nunmehr Oberst – seinen Wohnsitz wieder ganz nach Schloss Stülpe.

Landtagsmarschall Die Ritterschaft des Luckenwalder Kreises wählte den als hochkonservativHeinrich von Treitschke: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. In: Staatengeschichte der neuen Zeit. Band 28, Nr. V. 8. Der Vereinigte Landtag. 3. Auflage. S. Hirzel Verlag, Leipzig 1894-08-10, S. 605. geltenden Rochow bei der Einführung der ständischen Provinzialverfassung zu ihrem Abgeordneten. Als solcher führte er auf dem ersten und zweiten brandenburgischen Provinziallandtag das Protokoll. Später wurde A.F.A. von Rochow zum LandtagsmarschallEduard Bleich: Der erste Vereinigte Landtag in Berlin 1847, 3. Teil, Verlag Karl Reimarus, Berlin 1847, S. 829 f. ernannt und stand dieser Position fünf Landtagen vor. 1837 wurde der Stülper Gutsherr Mitglied des Staatsrats, Abteilung Innere Angelegenheiten. Nach der Märzrevolution von 1848 gab Adolf Friedrich August von Rochow sein Mandat als Abgeordneter zurück. Der neue nunmehr wirkende preußische König Friedrich Wilhelm IV. (1795–1861) ernannte Rochow zum lebenslänglichen Mitglied des Preußischen Herrenhauses. Mit Genehmigung Seiner Majestät musste der Platz aber nicht eingenommen werden.

Johanniterorden – Kommendator Adolf von Rochow auf Stülpe war einer von vierzehn Persönlichkeiten aus dem Kreis der Ritter des alten Kgl. Preuß. St. Johanniterordens, die am 17. Mai 1853 durch den Herrenmeister der wiederhergestellten „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens S. Johannis vom Spital zu Jerusalem“ den Ritterschlag erhielten und zum Rechtsritter ernannt wurden. Am 23. Juni 1853 berief ihn der Herrenmeister Prinz Carl von Preußen zum KommendatorAdolph von Rochow aus Stülpe, in: Geschichte der Brandenburgischen Provinzial-Genossenschaft des Johanniterorden, Hrsg. Brandenburgische Provinzialgenossenschaft des Johanniterorden, Eigenverlag, Berlin 2023, S. 1. des Provinzial-Convents in der Provinz Brandenburg. Im selben Jahr entstand auf der Grundlage der am 8. August 1853 von König Friedrich Wilhelm IV. in seiner Eigenschaft als Protektor des Johanniterordens genehmigten Ordensstatuten der von ihm ins Leben gerufene „Verein der Johanniter-Ordensritter der Provinz Brandenburg“, später als „Provinzial-Brandenburgische Genossenschaft des Johanniterordens“ bezeichnet. Am 1. November 1854 wurde durch „allerhöchste Kabinettsorder“ die Genossenschaft mit Corporationsrechten ausgestattet.C. Herrlich: Wochenblatt der Johanniter=Ordens Balley Brandenburg 1869, Nr. 18. Hrsg. Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, F. Heinicke, Commission Behr, Berlin 1869-05-05, S. 105 f. Bei der eigenständigen Gründung 1855 des ersten Johanniterkrankenhauses in Deutschland und zwar in Jüterbog wurde Rochow vom Gutsnachbarn Graf zu Solms-Baruth unterstützt.Christian Gahlbeck, Heinz-Dieter Heimann: Regionalität und Transfergeschichte. Ritterordenskommenden der Templer und Johanniter im nordöstlichen Deutschland und in Polen. 1. Auflage. Hrsg. Dirk Schumann, Lukas Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-86732-140-2, S. 503. (Teil-Digitalisat) Beide gaben eine nennenswerte Summe hinzu. In Folge seines Ehrenamtes als Kommendator richtete Rochow unter Schirmherrschaft zwei Stiftungen ein. Eine zur Krankenpflege auf seinen Gutsdörfern und eine mit dem Namenszug Anna=Stiftung. Seine Tochter Anna betreute auch die Einrichtungen in den Krankenhäusern Jüterbog und Sonnenburg (heute Slonsk in Polen) und war des Weiteren im Luisenorden tätig. Selbst von zu Hause kontrollierte Rochow die Finanzen der Johanniterkrankenhäuser und ging dabei sehr pragmatisch und kaufmännisch vor.A. v. Winterfeld: Geschichte des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem unter besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg. Verlag Martin Berendt, Berlin 1859, S. 875 f. (Digitalisat) Rochows Wirken beim Aufbau des wieder erstarkten Johanniterordens, besonders der Provinzial-Genossenschaften, gilt bis heute als Vorbild.Ute Niethammer: Evangelischer Adel und Moderne. Ein Beitrag zur Geschichte des Johanniterordens. In: Adel und Moderne. Band 2, LIT, Greifswald, Berlin 2018, ISBN 978-3-643-13892-7, S. 202. (Teil-Digitalisat)

Familienchronist und Schriftsteller