Der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR war ein wissenschaftliches Gremium der Deutschen Demokratischen Republik. Er diente als Instrument der SED für die Planung und Leitung der Sozialwissenschaften. Die Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Räte gehörten zur Nomenklatura der Abteilung Wissenschaften des ZK der SED. Die Räte hatten dort ihren Sitz, wo die für die SED politisch zuverlässigsten Potenzen auf dem jeweiligen Gebiet vorhanden warenGregor Schirmer: „Ja, ich bin dazu bereit.“ Verlag am Park, Berlin 2014: S. 326..
Geschichte Verkündete Karl-Heinz Röder 1982Karl-Heinz Röder, Jörg Franke: GERMAN DEMOCRATIC REPUBLIC, International Handbook of Political Science, edited by William G. Andrews, Greenwood Press, Westport Connecticut, 1982: S. 182. der internationalen Fachwelt im Rahmen der Betonung der Bedeutung der Wissenschaftlichen Räte noch eine Zahl von 14 sozialwissenschaftlichen Räten in der DDR, waren es in den Erinnerungen von Gregor Schirmer zum Ende der DDR 26 Wissenschaftliche Räte auf dem Gebiet der SozialwissenschaftenGregor Schirmer: „Ja, ich bin dazu bereit.“ Verlag am Park, Berlin 2014: S. 326.. Der Nutzen der zentral vom SED-Apparat gesteuerten Räte war bis zum Ende der DDR umstritten, resümierte Kulturminister Dietmar Keller, der in mehr als einem halben Dutzend Wissenschaftlicher Räte qua Amt saß, in seinen Erinnerungen: „Wenn es sich irgendwie ermöglichen ließ, legte ich meine Auslandsreisen, den Empfang von internationalen Delegationen, den Wechsel von Rektoren oder irgendwelche Festveranstaltungen auf die Termine der Sitzungen dieser verschiedenen Räte.“Dietmar Keller: In den Mühlen der Ebene, Karl Dietz Verlag, Berlin 2012: S. 144.
Mit Beschluss des Politbüros des ZK der SED vom 25. Februar 1969 befand die Staatspartei über die Aufgaben der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Forschung und Lehre und bei der Ausbildung leitender StaatsfunktionäreR. Dreier, J. Eckhard, K.A. Mollnau, H. Rottleutner (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der DDR 1949–1971, Nomos, Baden-Baden 1996: S. 519.. Die Anlage 3 des Beschlusses enthielt eine Arbeitsordnung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR: „Der Rat (…) ist das wissenschaftliche Organ für die Beratung, Koordinierung und Kontrolle der Entwicklung der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung in der DDR. Der Rat hat seinen Sitz an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg als Forschungsleiteinrichtung der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung in der DDR und wird vom Rektor dieser Akademie geleitet.“R. Dreier, J. Eckhard, K.A. Mollnau, H. Rottleutner (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der DDR 1949–1971, Nomos, Baden-Baden 1996: S. 542 Mitglieder des Rates waren u. a. Reiner Arlt, Kurt Wünsche, Josef Streit, Heinrich Toeplitz, Gregor Schirmer und Hermann Kleyer, Sekretär des Rates war Gerhard Stiller. In ideologischer und organisatorischer Hinsicht waren die Festlegungen des Politbüro-Beschlusses eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen über revisionistische Abweichungen in der DDR-Rechtswissenschaft im Umfeld des Prager Frühlings. Die Wegbereitung zu dieser außerordentlichen Aufwertung der Babelsberger Akademie hatte Walter Ulbricht in seiner Rede zu deren 20-jährigem Bestehen im Oktober 1968 vorgenommenKarl A. Mollnau: Recht und Juristen im Spiegel der Beschlüsse des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees der SED, in: Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944–1989). Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentationen, Band 5, DDR (1958–1989), herausgegeben von Heinz Mohnhaupt, 1. Halbband, Frankfurt am Main 2003: S. 336.
Mit einem erneuten Politbüro-Beschluss „Über die Aufgaben der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ vom 23. Januar 1973 wurde die Babelsberger Akademie nach dem Ende der Ära Ulbricht in der staatsideologischen und juristischen Forschung und Ausbildung neu platziert. Durch den Beschluss wurde die Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ umbenannt, der bisher an der Babelsberger Akademie bestehende Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung wurde aufgelöst und an der Akademie der Wissenschaften der DDR neu gegründetKarl A. Mollnau: Recht und Juristen im Spiegel der Beschlüsse des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees der SED, in: Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944–1989). Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentationen, Band 5, DDR (1958–1989), herausgegeben von Heinz Mohnhaupt, 1. Halbband, Frankfurt am Main 2003: S. 415ff.. Die Gründung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR erfolgte am 4. Mai 1973 und wurde durch den Vizepräsidenten der Akademie Werner Kalweit vorgenommen. Zum Vorsitzenden des neu gebildeten Rates wurde jedoch der Rektor der Babelsberger Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Gerhard Schüßler, bestimmtHelmut Kintzel: Gründung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR, in: Staat und Recht 7/1973: S. 1183 ff.. Verantwortlich für die Arbeit des Rates wurde indessen der Präsident der Akademie der Wissenschaften der DDR, die Kontrolle oblag der Abteilung Wissenschaften des ZK der SED. Damit war der Rat aus der Unterstellung unter die Abteilung Staats- und Rechtsfragen des ZK herausgelöst. Dies bedeutete allerdings nicht den Verlust jeder Einflussnahme dieser ZK-Abteilung auf die Tätigkeit des Rates. Die Konstruktion der Leitung des Rates, der in den Zuständigkeitsbereich des Präsidenten der Wissenschaftsakademie fiel, durch den Rektor der Babelsberger Akademie, deutete auf den apparatinternen Kompromisscharakter des Beschlusses über die Babelsberger Akademie hin. Gleiches galt für das Belassen der Herausgeberschaft der Zeitschrift „Staat und Recht“ bei der Babelsberger Akademie. Damit blieb der ZK-Abteilung für Staats- und Rechtsfragen ein Weg zur direkten Steuerung und Kontrolle der staats- und rechtswissenschaftlichen Meinungsbildung erhaltenKarl A. Mollnau: Recht und Juristen im Spiegel der Beschlüsse des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees der SED, in: Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944–1989). Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentationen, Band 5, DDR (1958–1989), herausgegeben von Heinz Mohnhaupt, 1. Halbband, Frankfurt am Main 2003: S. 416 Rdnr. 28. Dieser Kompromiss um die Bildung des neuen Rates an der Akademie der Wissenschaften der DDR stellte eine Entmachtung der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg dar. Die Babelsberger Akademie war lange Zeit unter Walter Ulbricht eine Hochburg marxistisch-leninistischer Orthodoxie und fungierte als rigorose Dirigentin der Rechtswissenschaft, in dem sie die rechtswissenschaftlichen Fakultäten unter strenge Kuratel stellteGregor Schirmer: „Ja, ich bin dazu bereit.“ Verlag am Park, Berlin 2014: S. 330ff.. Mitglieder des neu gegründeten Rates waren u. a. Michael Benjamin, Erich Buchholz, Harry Harrland, John Lekschas, Karl A. Mollnau, Eberhard Poppe, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Wolfgang Seiffert und Wolfgang Weichelt. Sekretär des Rates war Helmut Kintzel.
Staatssicherheit und Propaganda Erich Buchholz war seit dem 8. Juli 1975 als IM „Richter“ für das Ministerium für Staatssicherheit registriertBStU, MfS AOPK 12530/76, Blatt 10 in: Matthias Voigt: Rechtsgeschichtliche Studien, Band 64: Staats- und rechtswissenschaftliche Forschungsplanung zwischen II. und III: Sozialistischer Hochschulreform, Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Dr. Kovac, Hamburg 2013: S. 112, Rdnr. 524. John Lekschas war seit dem 23. April 1954 als Geheimer Hauptinformator (GHI) „Hans Jäger“ für das Ministerium für Staatssicherheit erfasstBStU, MfS AIM 3286, P-Akte, Blatt 29 ff., in: Matthias Voigt: Rechtsgeschichtliche Studien, Band 64: Staats- und rechtswissenschaftliche Forschungsplanung zwischen II. und III: Sozialistischer Hochschulreform, Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Dr. Kovac, Hamburg 2013, Seite 114, Rdnr. 539. Karl-Heinz Röder wurde nach der Wiedervereinigung von dem renommierten Heidelberger Politikwissenschaftler Klaus v. Beyme, der zu den weltweit bekanntesten und vielseitigsten Politikwissenschaftlern zähltEckhard Jesse, Sebastian Liebold (Hrsg.): Deutsche Politikwissenschaftler - Werk und Wirkung. Von Abendroth bis Zellentin, Nomos, Baden-Baden 2014: S. 113ff., als Stasi-Offizier in den höchsten Rängen identifiziertKlaus von Beyme: Bruchstücke der Erinnerung eines Sozialwissenschaftlers, Wiesbaden 2016: S. 182; vgl. auch: Klaus von Beyme: Die DVPW und die International Political Science Association. In: Jürgen W. Falter, Felix W. Wurm (Hrsg.): Politikwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. 50 Jahre DVPW, Wiesbaden 2003: S. 70 ff..
Zu den vielfältigen, teils rechtspropagandistischen Aktivitäten des Rates gehörte eine Tagung, die im Oktober 1976 zum Thema „Der Mechanismus der politischen Macht in den Ländern des Kapitals – Analyse und Kritik der imperialistischen Staats- und Rechtspraxis sowie der Staats- und Rechtsideologie“ in Berlin durchgeführt wurde. Der Ratsvorsitzende Gerhard Schüßler erläuterte im Vorwort des Tagungsbandes, „dass es um methodische und inhaltliche Fragen der Analyse und Kritik der imperialistischen Staats- und Rechtsentwicklung ginge und Schlussfolgerung für die weitere Arbeit auf diesem bedeutsamen Feld des Klassenkampfes gezogen werden müssten“Gerhard Schüßler, Vorwort in: Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Räte, W3 1977, Imperialistische Staats- und Rechtsentwicklung. Zur Analyse und Kritik ihrer Praxis und Ideologie, Akademie Verlag, Berlin 1977.. Dementsprechend kämpferisch verhielten sich u. a. auch die Tagungsbeiträge von Hermann Klenner, Roland Meister, Karl-Heinz Röder und Wolfgang SeiffertHermann Klenner: Methodologische Bemerkungen zu den gegenwärtigen Grundrichtungen der bürgerlichen Rechtsideologie. In: Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR, Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Räte, W3 1977, Imperialistische Staats- und Rechtsentwicklung. Zur Analyse und Kritik ihrer Praxis und Ideologie, Akademie Verlag, Berlin 1977: S. 19ff; Roland Meister: Methodologische Probleme der Kritik imperialistischer Rechtstheorie, ebenda, Seite 32ff; Karl-Heinz Röder: Haupttendenzen der imperialistischen Staats- und Rechtsentwicklung, Aufgaben ihrer Analyse und Kritik, ebenda, S. 7ff; Wolfgang Seiffert: Probleme des wissenschaftlichen Meinungsstreits als Bestandteil des ideologischen Kampfes - Zum Klassencharakter internationaler Rechtsnormen intersystemarer Wirtschaftsbeziehungen, ebenda, S. 69ff..