Die lex Cornelia de sacerdotiis (lat. sacerdos = Priester) war ein Gesetz des republikanischen Machthabers Sulla aus dem Jahr 81 v. Chr. Die lex war Bestandteil eines groß angelegten verfassungsrechtlichen Reformpakets des Machthabers. Im Rahmen seiner wechselvollen Geschichte, wollte Sulla die Institution der Priesterkollegien wieder stärken, um die alte Adelsherrschaft zu beteuern. Sulla wollte die Priester wieder stärker an den Senat binden und erhöhte die Köpfe der Pontifices und Auguren auf je fünfzehn an.Titus Livius periochae 89; Viris Illustribus 75,11. Mit Ausnahme des obersten Priesters des Staatskultes, des pontifex maximus, wurden Priesterkollegien fortan nicht mehr von der Volksversammlung gewählt, deren politischen Einfluss er beschränken wollte. Tatsächlich stabilisierte Sullas Maßnahme die Republik (rei publicae statum confirmavit).
Das Gesetz entsprang einer ausgesprochen konservativen Grundhaltung, denn es entsprach nicht den allgemeinen Entwicklungen der Zeit, dass die Tradition der Priesterschaft aufgegriffen würde, um ihr zu einer Renaissance zu verhelfen. Um Widersprüche zu vermeiden, war ein entgegenstehendes Plebiszit – die lex Domitia de sacerdotiis – gleichzeitig aufzuheben. Der aufzuhebende Volksentscheid, der auf den Volkstribunen Gnaeus Domitius Ahenobarbus zurückging, stammte aus dem Jahr 104 v. Chr. und ordnete an, dass das Wahlrecht für die großen Priesterkollegien auf das Volk (Comitia sacerdotum) übergeht. Mit der Außerkraftsetzung dieser Kompetenz, beschränkte Sulla auch die Befugnisse der Tributkomitien. Mit der Rückgängigmachung des domitischen Gesetzes lebte auch das Prinzip der traditionellen Zuwahl in den Priesterkollegien zur körperschaftlichen Ergänzung wieder auf.Cassius Dio 37,37,1. Allerdings behielt sich Sulla vor, bestimmte Anwärter zur Einwahl zu verhindern, dann nämlich, wenn sie seiner Optimatenherrschaft skeptisch gegenüberstanden oder gar mit den Popularen sympathisierten.
Im Jahr 63 v. Chr. führte der Tribun Titus Labienus die Volkswahl durch das Plebiszit der lex Atia de sacerdotiis wieder ein. Auch Caesar griff ausgangs der Republik im Jahr 47. v. Chr. die lex nochmals auf und ergänzte die Gremien um je ein zusätzliches Mitglied.Cassius Dio 42,51,4.
Literatur Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 708 f. Anton Westermann: Geschichte der Beredsamkeit in Griechenland und Rom. Band 2. Leipzig 1833 bis 1835, S. 99.
Anmerkungen
Kategorie:Rechtsquelle (1. Jahrhundert v. Chr.) Kategorie:Rechtsquelle (Römisches Reich) Kategorie:Politik (Römisches Reich) Kategorie:Römische Republik Kategorie:81 v. Chr.