Der Artikel Bundesheer (Geschichte) soll einen Überblick über die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres nach dem 2. Weltkrieg bis in das Jahr 2021 geben. Die weitere Entwicklung und den aktuellen Stand findet man im Artikel Bundesheer
Seit der Neugründung des Bundesheeres im Jahr 1955 haben die Entscheidungsträger und Mannschaften der österreichischen Streitkräfte viele Bewährungsproben gemeistert und Prüfungen bestanden. Immer wieder kamen die Männer und Frauen des Bundesheeres zum Einsatz wenn es galt, Österreichs Grenzen zu schützen oder den Menschen nach Katastrophen zu helfen.
Das Heer hat seit 1955 mehrere militärische Einsätze zum unmittelbaren Schutz der Grenzen absolviert (Ungarn 1956, Tschechoslowakei 1968, Jugoslawien 1991). Seit 1960 ist das Heer an Auslandseinsätzen unter UN-Mandat beteiligt, seit 1995 Teilnehmer an der Partnerschaft für den Frieden der NATO. Seit 2021 partizipiert das Bundesheer am „State Partnership Program“ der Nationalgarde der Vereinigten Staaten.
Seinen personellen Höchststand erreichte das Bundesheer in der Raumverteidigungsära 1987 mit 14 höheren Kommanden, 7 Brigadekommanden, 34 Regimentern, 158 Bataillonen sowie 943 Einheiten. Um das Bundesheer an die Anforderungen der kommenden Jahre anzupassen, wurde vom damaligen Bundesminister, Günther Platter, eine Reformkommission eingesetzt, deren Bericht Mitte Juni 2004 an den Minister übergeben wurde. Die Heeresreform wurde aus Geldmangel jedoch nur zum Teil umgesetzt.Presseaussendung PK0532
Die Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 führte hingegen zu einem Umdenken in der Politik, sodass Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil die Bundesheerreform 2016 präsentieren konnte, die zu einer massiven Aufstockung von KaderpräsenzeinheitenDie Kaderpräsenzeinheiten des Bundesheeres. In: bundesheer.at. Abgerufen am 28. Juni 2016. führen sollte und das Bundesheer neu gliederte.Neugliederung des Bundesheeres: Festakt zum Auftakt In: bundesheer.at. Abgerufen am 7. Juni 2021.
Im Jahr 2019 trat die aktuelle Heeresgliederung in Kraft. Nach dem Kommando Streitkräfte in Graz und SalzburgNeue Heeresgliederung tritt in Kraft. In: bundesheer.at. Abgerufen am 7. Juni 2021. wurde in Wien das Kommando Streitkräftebasis In: bundesheer.at. Abgerufen am 7. Juni 2021. aufgestellt.
Ab dem Jahr 2021 wurden das Bundesministerium für Landesverteidigung und die Führung des Bundesheeres neu strukturiert.
Vorgeschichte
Das Bundesheer ging aus der Bewaffneten Macht oder Wehrmacht (das Militär der Österreich-Ungarischen Doppelmonarchie) hervor. Sie bestand aus der Gemeinsamen Armee, den österreichisch-ungarischen Landstreitkräften, der k.k. Landwehr und der k.u. Landwehr.
Bundesheer 1920–1938
Das Bundesheer war von 1920 bis 1934 die Streitmacht der Ersten Republik Österreich und anschließend bis 1938 das Heer des Bundesstaates Österreich, inoffiziell auch als Ständestaat bezeichnet. Die Verbände des Bundesheeres wurden nach dem „Anschluss“ in die Wehrmacht integriert, wo sie insbesondere die Gebirgstruppen verstärkten.
Das Bundesheer der Ersten Republik bestand 1920–1938. Sein von der Regierung Dollfuß angeordneter Einsatz im Bürgerkrieg 1934 führte in der Zweiten Republik zu jahrzehntelanger Distanz der Sozialdemokraten als Regierungspartei gegenüber dem 1955 wieder aufgestellten Bundesheer.
Vorgeschichte 1945–1955 Heeresamt 1945 Österreich verfügte nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur zunächst über kein eigenes Militär, da das Land von alliierten Streitkräften besetzt war (siehe: Besetztes Nachkriegsösterreich). Bereits am 27. April 1945 wurde jedoch von der Regierung Renner in der Renner selbst unterstehenden Staatskanzlei das Heeresamt unter der Leitung des sozialdemokratischen Unterstaatssekretärs Oberstleutnant Franz Winterer errichtet. Das Heeresamt sollte einerseits die deutsche Wehrmacht auf österreichischem Staatsgebiet demobilisieren, andererseits aber auch die ersten Vorbereitungen zur Aufstellung eigener Streitkräfte der Republik treffen.
In den folgenden Monaten wurde das Amt, das im ehemaligen Militärkasino auf dem Wiener Schwarzenbergplatz seinen Sitz hatte, entsprechend ausgebaut. Winterer wurde durch den Kabinettsrat am 19. September 1945 zum Generalmajor befördert. Im November wurde er in den ersten Nationalrat der Zweiten Republik gewählt. Am 30. November verfügte jedoch der Alliierte Rat die Auflösung des Heeresamtes. Daraufhin musste das Amt aufgelöst werden. Am 20. Dezember schied Generalmajor Winterer aus dem Amt, blieb jedoch bis 1949 Abgeordneter. Die Agenden des Kriegsgefangenenwesens wurden dem Bundesministerium für Inneres übertragen.
Staatsvertrag und eigene Verteidigung Da im Kalten Krieg die Aufhebung der Besetzung durch die Alliierten nur zu erwarten war, wenn die Republik sich selbst verteidigen konnte, traf die Regierung weiterhin Vorsorge für diesen Fall. Kurz nach dem Kriegsende erhoffte die österreichische Politik den raschen Abschluss des Staatsvertrages mit den Alliierten. Anfang 1947 führte Bundeskanzler Leopold Figl daher mit dem letzten österreichischen Generalstabschef vor dem „Anschluss“, Alfred Jansa, Gespräche über das neue Bundesheer, an dessen Spitze Jansa nach Meinung der ÖVP treten sollte, und ließ von ihm ein Militärkonzept erarbeiten.
Der Staatsvertrag kam aber erst am 15. Mai 1955 zustande, nachdem eine Regierungsdelegation im April nach Moskau reiste und die Neutralität des Landes im Moskauer Memorandum versprochen hatte. Im Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität vom 26. Oktober 1955 wurde das der Sowjetunion gegebene Versprechen eingelöst und die eigenständige militärische Sicherung des Landes bestimmt.
Die militärischen und Luftfahrtbestimmungen des Staatsvertrages sahen im Artikel 12 das Verbot vor, Offiziere, die in der deutschen Wehrmacht den Rang eines Obersten oder einen höheren innehatten, in das neue Bundesheer zu übernehmen (so gen. „Oberstenparagraph“). Auch waren in diesen Bestimmungen zahlreiche insbesondere Spezialwaffen betreffende Einschränkungen enthalten, von denen die meisten jedoch Anfang der 1990er Jahre, nachdem sich der an diesen Einschränkungen interessiert gewesene Vertragspartner Sowjetunion aufgelöst hatte, von der Bundesregierung als obsolet erklärt wurden. Zu erwähnen bleibt auch, dass 16 Offiziere, auf welche die Bestimmungen des „Oberstenparagraphen“ zutrafen, dennoch in das Bundesheer übernommen wurden.Vgl. dazu Peter Barthou: Der »Oberstenparagraph«. Der Umgang mit Obersten und Generalen der Wehrmacht im Österreichischen Bundesheer. (=Schriften zur Geschichte des Österreichischen Bundesheeres, Bd. 14). Gra&Wis, Wien 2008, ISBN 978-3-902455-15-4.
B-Gendarmerie 1952–1955 Als erste Streitkraft wurde am 1. August 1952 die B-Gendarmerie aufgestellt, mit ehemaligen Kriegsoffizieren als Führung betraut und direkt dem Bundesministerium für Inneres unterstellt. Für die Verwaltung waren die jeweiligen Landesgendarmeriekommanden zuständig. Am 28. Oktober 1953 wurde im Innenministerium eine eigene Abteilung für die B-Gendarmerie geschaffen, wodurch sie von der zivilen Bundesgendarmerie getrennt wurde. Ende 1953 bestand die B-Gendarmerie aus etwa 4100 Mann. In der Folge entstanden bis 1955 insgesamt zehn Gendarmerieschulen, zwei Fahreinheiten, eine Abteilung D – ein mit den US-Amerikanern gemeinsam geführtes Versorgungslager – und eine Abteilung K (K für Kurse), welche die Ausbildung künftiger Offiziere übernehmen sollte, sowie zwei Telegraphenschulen.
Als Aufgaben der B-Gendarmerie wurden 1954 offiziell nicht nur der Grenzschutz und die Bekämpfung von Unruhen genannt, sondern auch der Einsatz bei Naturkatastrophen sowie taktische Einsätze im Alarmfall, womit der eigentliche Kriegseinsatz gemeint war. Nach dem Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 war es durch die Existenz dieser Organisation relativ schnell möglich, das neue Bundesheer aufzubauen. Der letzte Aufmarsch der B-Gendarmerie als solche fand am Tag nach Vertragsunterzeichnung in Form einer „Befreiungsparade“ im Linzer Stadtteil Ebelsberg statt. Am 8. Juli 1955 fiel das alliierte Verbot der militärischen Betätigung; das Ende der B-Gendarmerie kann mit dem 27. Juli 1955 angesetzt werden, dem Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages, als sie in Provisorische Grenzschutzabteilung umbenannt wurde. 6000 ehemalige B-Gendarmen bildeten den Kader für das neu gebildete Bundesheer.
Bundesheer ab 1955 Von der Neugründung 1955 zur Raumverteidigungsära 1968 1956: Grenzsicherung zum Ungarischen Volksaufstand Das neue Heer hatte im Herbst 1956 anlässlich des Ungarischen Volksaufstands im Auftrag der Bundesregierung die Sicherung der österreichischen Ostgrenze gegenüber Ungarn durchzuführen, wo nach dem Einmarsch der Sowjetarmee vom 4. bis zum 15. November heftige Kämpfe tobten.
Bis zum 13. November wurde unmittelbar an der Staatsgrenze eine Stärke von 2.740 Soldaten erreicht. Die Grenzsicherung brachte auch den ersten erfolgreichen Einsatz der Nachrichtengruppe des Heeres, des späteren Heeres-Nachrichtenamtes. Den Spähern gelang es trotz der noch mangelhaften Ausrüstung, ein exaktes Lagebild aus Ungarn zu liefern.
Schießbefehl an der Grenze Außenminister Leopold Figl erklärte am 26. Oktober 1956 gegenüber der Sowjetunion, Österreich habe alle Maßnahmen ergriffen, um seine Neutralität und sein Territorium zu schützen. Dazu gehörte der Befehl an das Heer, auf bewaffnet die Grenze übertretende Soldaten zu schießen. Den die Revolution unterstützenden ungarischen Truppen sollte damit klargemacht werden, dass die Nutzung österreichischen Gebiets zur Verteidigung der Revolution nicht toleriert werden würde. Der Sowjetunion sollte signalisiert werden, bei einer militärischen Intervention in Ungarn (die am 4. November begann) den Einmarsch in Ostösterreich (zur allfälligen Verfolgung flüchtender ungarischer Truppen) nicht in Erwägung zu ziehen. Die Grenzsicherung war daher wichtigster Teil des militärischen Konzepts. Ab dem 27. Oktober häuften sich die Grenzübertritte, woraufhin eine Sperrzone eingerichtet und mit rot-weiß-roten Fähnchen gekennzeichnet wurde.
Widerstand bei Einmarsch Für den Fall eines sowjetischen Einmarsches wurden vom Heer drei Gruppen gebildet: Gruppe I hatte den Auftrag, einen hinhaltenden Kampf in Richtung Wien zu führen und die Donaubrücken zu sprengen. Gruppe II sollte kämpfend auf den Raum Klagenfurt zurückweichen und sich dort halten. Gruppe III hatte den Auftrag, Salzburg an der Enns (bis 1955 Grenze der sowjetischen Besatzungszone) abzuriegeln.
Vorkommnisse Die Sowjetunion behauptete, Österreich habe unter dem Deckmantel von Hilfslieferungen Waffen nach Ungarn gebracht. Wien sei der „Herd“ und Salzburg das „Zentrum“ der ungarischen Emigration, und Österreich habe damit seine Neutralität verletzt. Als Zeugen wurden österreichische Journalisten, und zwar Angehörige der kommunistischen Tageszeitung „Volksstimme“, genannt. Dieses Zentralorgan der Kommunistischen Partei Österreichs druckte viel Sowjetpropaganda und wurde schließlich von der Regierung das Blatt beschlagnahmt; die Staatsanwaltschaft Wien erhob Anklage wegen Aufruhrs und Hochverrats.
Die österreichischen Maßnahmen an der Grenze wurden von den Sowjets respektiert. Sowjetische Truppen rückten in der Regel nie näher als einen Kilometer an den österreichischen Grenzstreifen vor. Es kam allerdings zu irrtümlichen Luftraumverletzungen durch sowjetische Flugzeuge. So wurden über Gleisdorf, 70 km von der ungarischen Grenze entfernt, Flugzettel abgeworfen, die für die ungarische Bevölkerung bestimmt waren. Bei Szentgotthárd stellten die Sowjets Lautsprecher an die Grenze und forderten die nach Österreich geflüchteten Arbeiter einer ungarischen Seidenfabrik zur Rückkehr auf.