Das Naturschutzgebiet Storchenwiesen wurde am 1. September 1982 vom Regierungspräsidium Tübingen durch Verordnung ausgewiesen. Es befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Altheim.

Lage Das ungefähr 7 ha große Naturschutzgebiet liegt etwa 800 m westlich von Altheim nördlich der Andelfinger Straße am Biberbach. Im Norden schließt das Landschaftsschutzgebiet Biberbachtal-Holzbachtal an. Das Gebiet gehört zum Naturraum der Donau-Ablach-Platten.

Schutzzweck Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung des Feuchtgebietes als Nahrungs‑ und Brutbiotop seltener Vogelarten, als Durchzugsgebiet von vom Aussterben bedrohten Watvögeln und als Amphibienlebensraum mit einer artenreichen Pflanzenwelt.“

Landschaftscharakter Ausgedehnte Schilfröhrichte wechseln sich mit Großseggenrieden, Rohrglanzgrasröhrichten und kleinflächig eingestreuten Hochstaudenfluren und Teichschachtelhalmröhrichten ab. Entlang des Biberbachs und teilweise auch in der Fläche verstreut Auwald-Fragmente mit Baumweiden, Strauchweiden und Erlen.

Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Biberach

Literatur Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Biberach Kategorie:Schutzgebiet in Altheim (bei Riedlingen) Kategorie:Schutzgebietsgründung 1982