Die Bezeichnung Nostrifikation kann sich beziehen auf:

in der juristischen Fachsprache: Verleihung der Staatsbürgerschaft, bzw. Erteilung der Bürgerrechte, siehe dazu Einbürgerung in der Amtssprache: Anerkennen eines ausländischen Examens, Diploms im Inland, siehe dazu Nostrifikation Übernahme eines an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule habilitierten Wissenschaftlers an die eigene Fakultät ohne neuerliches Habilitationsverfahren.

Siehe auch: