mini|Siegel des Präsidenten der Vereinigten Staaten Die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten wird durch die Verfassung und den Presidential Succession Act von 1947 geregelt. Aus der Verfassung ergibt sich, dass – falls der Präsident aus irgendwelchen Gründen aus dem Amt scheidet – der Vizepräsident nachrückt. Ist dieses Amt unbesetzt, so ist im Presidential Succession Act eine Reihenfolge festgelegt, mit der ein kommissarischer Präsident bestimmt wird: der Sprecher des Repräsentantenhauses, der Präsident pro tempore des Senats und danach die Mitglieder des Kabinetts in einer im Gesetz festgelegten Reihenfolge.

Durch die Einfügung des 25. Zusatzartikels zur US-Verfassung 1967 wurde die seit 1841 geübte Praxis kodifiziert, dass der Vizepräsident bei Tod oder Rücktritt des Präsidenten selbst zum Präsidenten wird und nicht nur das Amt kommissarisch ausübt. Weiterhin ermöglicht dieser Zusatz die Nachnominierung eines Vizepräsidenten, so dass es seither deutlich unwahrscheinlicher geworden ist, dass die Liste zur Ersatznachfolge des Präsidenten zur Anwendung kommt. In der Geschichte der Vereinigten Staaten gab es bisher noch nicht den Fall, dass sowohl das Amt des Präsidenten als auch des Vizepräsidenten vakant waren. Daher rückten immer die Vizepräsidenten als Präsidenten nach.

Da, anders als in parlamentarischen Regierungssystemen, der Präsident im amerikanischen politischen System vom Volk gewählt wird (durch ein Wahlmännerkollegium) und eine vorgezogene Neuwahl nicht vorgesehen ist, bedarf es einer genauen Regelung, wie mit dem Wegfall des Präsidenten umzugehen ist: Eine einfache Nachwahl etwa durch das Parlament ist nicht möglich. Andererseits ist eine auch zeitlich lückenlose Ersatznachfolge unbedingt erforderlich, da der Präsident in den USA gleichzeitig Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist.

Presidential Succession Act von 1947 Da die Verfassung der Vereinigten Staaten nur die direkte Nachfolge des Vizepräsidenten vorsieht, enthielt der ursprüngliche Verfassungstext die Bestimmung, dass der Kongress durch einfaches Gesetz festlegen kann, wie im Falle des Wegfalls von Präsident und Vizepräsident weiterverfahren wird. Diese Möglichkeit hat er durch die Verabschiedung der drei Presidential Succession Acts (1792, 1886 und 1947) wahrgenommen.

Das derzeit gültige Gesetz aus dem Jahr 1947 ist in Title 3, Chapter 1, Section 19 des United States Code, der amtlichen Sammlung amerikanischen Bundesrechts, festgehalten:

Unterabsatz (a) Unterabsatz (a) regelt, dass in allen Fällen, in denen weder Präsident noch Vizepräsident ihr Amt ausüben können, der Sprecher des Repräsentantenhauses als kommissarischer Präsident amtiert. Hierzu muss er jedoch aus diesem Parlamentsamt zurücktreten und, sofern er gewähltes Mitglied ist (was für die Wahl zum Sprecher nicht erforderlich ist), sein Mandat niederlegen. Der Sprecher des Repräsentantenhauses ist der gewählte Vorsitzende der Kammer und insofern dem deutschen Bundestagspräsidenten vergleichbar; jedoch ist das Amt des Sprechers nicht überparteilich geprägt, anders als das Amt des deutschen Bundestagspräsidenten. Sachlich ist das Sprecheramt somit eher dem Amt des Fraktionsvorsitzenden einer großen Partei im deutschen Bundestag vergleichbar.

(a) (1) If, by reason of death, resignation, removal from office, inability, or failure to qualify, there is neither a President nor Vice President to discharge the powers and duties of the office of President, then the Speaker of the House of Representatives shall, upon his resignation as Speaker and as Representative in Congress, act as President.

(2) The same rule shall apply in the case of the death, resignation, removal from office, or inability of an individual acting as President under this subsection.

(a) (1) Wenn aufgrund des Todes, des Rücktrittes, der Amtsenthebung, der Amtsunfähigkeit oder Fehlens der Wählbarkeit weder ein Präsident noch ein Vizepräsident zur Verfügung steht, um die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten auszuüben, amtiert der Sprecher des Repräsentantenhauses – nach seinem Rücktritt als Sprecher und als Mitglied des Repräsentantenhauses – als Präsident.

(2) Die gleiche Regel findet Anwendung im Fall des Todes, des Rücktrittes, der Amtsenthebung oder der Amtsunfähigkeit einer Person, die nach diesem Unterabsatz als Präsident amtiert.

Unterabsatz (b) Unterabsatz (b) bestimmt, was passiert, wenn auch der Sprecher des Repräsentantenhauses das Amt nicht ausüben kann: In diesem Fall wird der vom Senat gewählte Präsident pro tempore kommissarischer Präsident. Allerdings muss auch dieser zuvor von seinem Amt im Senat und von seinem Mandat als Senator zurücktreten. Präsident des Senates ist an sich der Vizepräsident der Vereinigten Staaten. Dieser übt allerdings ausschließlich im Falle einer Stimmengleichheit ein Stimmrecht aus und sitzt den Verhandlungen im Senat nur selten selbst vor. Der Senat wählt deswegen den Präsidenten Pro Tempore, der auch in der Verfassung vorgesehen ist und bei Abwesenheit des Vizepräsidenten die Sitzungen leitet. Nach einer ungeschriebenen Tradition handelt es sich dabei heute stets um den dienstältesten Senator der Mehrheitspartei; dieser überträgt die tatsächliche Sitzungsleitung aber meist seinerseits auf einen jüngeren Senator.

(b) If, at the time when under subsection (a) of this section a Speaker is to begin the discharge of the powers and duties of the office of President, there is no Speaker, or the Speaker fails to qualify as Acting President, then the President pro tempore of the Senate shall, upon his resignation as President pro tempore and as Senator, act as President.

(b) Wenn zu der Zeit, zu welcher nach Unterabsatz (a) dieses Absatzes der Sprecher [des Repräsentantenhauses] die Ausübung der Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten beginnen müsste, kein Sprecher im Amt ist, oder wenn dem Sprecher die Wählbarkeit als amtierender Präsident fehlt, amtiert der Präsident Pro Tempore des Senats – nach seinem Rücktritt als Präsident Pro Tempore und als Senator – als Präsident.

Unterabsatz (c) Unterabsatz (c) sieht vor, dass ein acting president (also die durch dieses Gesetz als Nachfolger des Präsidenten bestimmte Person) grundsätzlich bis zum Ende der Amtsperiode die Befugnisse des Präsidenten ausübt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen von dieser Regel: Wenn Präsident oder Vizepräsident nur wegen des Fehlens der Wählbarkeit oder wegen einer Amtsunfähigkeit ausgefallen sind, übernehmen diese nach Beseitigung dieses Mangels ihre Ämter wieder. Der englische Begriff „failure to qualify“ kann auch bedeuten, dass noch kein Präsident gewählt ist: Wenn in der Volkswahl kein Kandidat die absolute Mehrheit der Wahlmännerstimmen erhält, so wird es Aufgabe des Repräsentantenhauses, einen Präsidenten zu wählen. Kann sich diese Kammer jedoch nicht bis zum Stichtag für den Amtsantritt (20. Januar) auf einen Präsidenten einigen, so unterliegt der Präsident dem „failure to qualify“. Also amtiert für die Zeit, bis die Kammer einen Präsidenten gewählt hat, ihr (bisheriger) Sprecher als Präsident.

(c) An individual acting as President under subsection (a) or subsection (b) of this section shall continue to act until the expiration of the then current Presidential term, except that –

(1) if his discharge of the powers and duties of the office is founded in whole or in part on the failure of both the President-elect and the Vice-President-elect to qualify, then he shall act only until a President or Vice President qualifies; and

(2) if his discharge of the powers and duties of the office is founded in whole or in part on the inability of the President or Vice President, then he shall act only until the removal of the disability of one of such individuals.

(c) Eine Person, die nach Unterabsatz (a) oder (b) dieses Absatzes als Präsident amtiert, bleibt amtierender Präsident bis zum Ende der dann laufenden Amtszeit, mit folgenden Ausnahmen: (1) Wenn ihre Ausübung der Rechte und Pflichten des Amtes vollständig oder teilweise auf dem Fehlen der Wählbarkeit sowohl des neugewählten Präsidenten wie des neugewählten Vizepräsidenten beruht, so bleibt die Person nur solange kommissarischer Präsident, bis ein Präsident oder ein Vizepräsident die Wählbarkeit erlangt hat. (2) Wenn ihre Ausübung der Rechte und Pflichten des Amtes vollständig oder teilweise auf der Amtsunfähigkeit des Präsidenten oder Vizepräsidenten beruht, so bleibt die Person nur bis Wiederherstellung der Amtsfähigkeit einer dieser Personen kommissarischer Präsident.

Unterabsatz (d) Unterabsatz (d) definiert ferner, was passiert, wenn auch der Präsident Pro Tempore des Senats das Amt nicht ausüben kann. In diesem Fall wird die Liste der Minister, nach der zeitlichen Reihenfolge der Gründung der einzelnen Ministerien, abgearbeitet. Auch eine solche Amtsübernahme bedarf des Rücktrittes als Minister, der durch das Ablegen des Amtseides automatisch eintritt. Ein Minister, der als Präsident amtiert, bleibt solange im Amt, bis die Amtszeit des Präsidenten ausläuft, es sei denn, dass sich vorher ein Präsident, Vizepräsident, Sprecher des Repräsentantenhauses oder Präsident Pro Tempore des Senates findet, der dann das Amt ausüben kann. Die Wiederherstellung der Amtsfähigkeit eines eigentlich höher stehenden Ministers (Beispiel: Der Außenminister war amtsunfähig, deshalb wurde der Finanzminister kommissarischer Präsident. Danach wird der Außenminister wieder amtsfähig.) beeinträchtigt den kommissarischen Präsidenten nicht (im Beispiel bleibt der Finanzminister damit kommissarischer Präsident).

(d) (1) If, by reason of death, resignation, removal from office, inability, or failure to qualify, there is no President pro tempore to act as President under subsection (b) of this section, then the officer of the United States who is highest on the following list, and who is not under disability to discharge the powers and duties of the office of President shall act as President: Secretary of State, Secretary of the Treasury, Secretary of Defense, Attorney General, Secretary of the Interior, Secretary of Agriculture, Secretary of Commerce, Secretary of Labor, Secretary of Health and Human Services, Secretary of Housing and Urban Development, Secretary of Transportation, Secretary of Energy, Secretary of Education, Secretary of Veterans Affairs, Secretary of Homeland Security.

(2) An individual acting as President under this subsection shall continue so to do until the expiration of the then current Presidential term, but not after a qualified and prior-entitled individual is able to act, except that the removal of the disability of an individual higher on the list contained in paragraph (1) of this subsection or the ability to qualify on the part of an individual higher on such list shall not terminate his service.

(3) The taking of the oath of office by an individual specified in the list in paragraph (1) of this subsection shall be held to constitute his resignation from the office by virtue of the holding of which he qualifies to act as President.

(d) (1) Wenn aufgrund des Todes, des Rücktrittes, der Amtsenthebung, der Amtsunfähigkeit oder Fehlens der Wählbarkeit kein Präsident Pro Tempore zur Verfügung steht, um nach Unterabsatz (b) als Präsident zu amtieren, so amtiert derjenige Amtsträger der Vereinigten Staaten, der auf der folgenden Liste am höchsten steht und nicht gehindert ist, die Rechte und Pflichten des Amtes des Präsidenten auszuüben, als Präsident: Außenminister, Finanzminister, Verteidigungsminister, Generalstaatsanwalt (Justizminister), Innenminister, Landwirtschaftsminister, Handelsminister, Arbeitsminister, Gesundheitsminister, Bauminister, Verkehrsminister, Energieminister, Bildungsminister, Kriegsveteranenminister, Heimatschutzminister.