Der Begriff elektronische Identität (synonym digitale Identität) wurde und wird in unterschiedlichem Zusammenhang mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet.

Digitale oder Elektronische Identität ist nach klassischer Definition jede Form von technisch abgebildeten Daten, die zu einer Person gehören. Digitalisierung des öffentlichen Raumes erfordert Vertrauen in die Identitäten der beteiligten Personen, Organisationen, Dienste oder Objekte, ohne dass diese sich physisch begegnen. Digitale Identitäten bilden einen Vertrauensanker zur Erkennung dieser Entitäten.Jens Fromm, Christian Welzel, Petra Hoepner, Jonas Pattberg: Vertrauenswürdige digitale Identität: Baustein für öffentliche IT. Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme FOKUS 2013

Die sichere Identifizierung von Personen soll als digitale/elektronische Identität (E-ID, auch e-ID, eID) in der Schweiz durch einen digitalen/elektronischen Identitätsnachweis erreicht werden.

Ungeachtet der Bezeichnung beziehungsweise deren Varianten sind jeweils folgende Kriterien von Belang:

Ausstellungsorgan (Selbstdeklaration vs. Ausstellung durch Dritte mit oder ohne Überprüfung der Identität vs. Ausstellung durch den Staat). Art und Anzahl der Attribute (Benutzername vs. amtlicher Vorname, Name und weitere Attribute) Anwendungszwecke (Identifikation, Login, Signaturen etc.)

Wird eine Identifikationsbestätigung erbracht durch Anmeldung bei einem Identitätsprovider (z. B. mittels Eingabe von Benutzername und Passwort), so wird von einem Login gesprochen.

Auf Bundesebene besteht noch keine Rechtsgrundlage für eine vom Staat herausgegebene elektronische Identität. Das erste E-ID-Gesetz wurde per Referendum verworfen. 2025 wurde ein neuausgearbeitetes Gesetz angenommen und in naher Zukunft wird eine E-ID vom Staat herausgegeben.

Zweites E-ID-Gesetz

Mit dem zweiten E-ID-Gesetz soll die Grundlage für eine elektronische Identität geschaffen werden, die vom Bund herausgegeben wird. Im Gegensatz zum ersten E-ID-Gesetz, das auf dem Konzept von zentralen Identity Providern beruhte, wird im zweiten E-ID-Gesetz das Konzept der selbst-bestimmten Identität verfolgt.

Im neuen Konzept ist vorgesehen, dass der Bund die dazu erforderliche Vertrauensinfrastruktur entwickelt und betreibt. Die E-ID selbst soll vom Bundesamt für Polizei fedpol herausgegeben werden. Die Vertrauensinfrastruktur soll nicht nur die Herausgabe der E-ID ermöglichen, sondern auch die Herausgabe von anderen elektronischen Nachweisen, wie zum Beispiel dem elektronischen Führerausweis.

Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz eröffnet, die Dauer war bis 20. Oktober 2022 vorgesehen.E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung auf admin.ch vom 29. Juni 2022. Mit erläuterndem Bericht und Vorentwurfstext Am 2. Dezember 2022 wurde der Bundesrat über eine erste Analyse der Stellungnahmen informiert. Sie seien überwiegend positiv ausgefallen. Sie wurden vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vertiefend geprüft und eine Vorlage zum neuen Gesetz sollte bis Sommer 2023 unterbreitet werden.Erste Auswertung der Vernehmlassung zum neuen E-ID-Gesetz. auf bj.admin.ch vom 2. Dezember 2022

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung eine Botschaft zum neuen Bundesgesetz verabschiedet. Die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur soll auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden können. Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise sollen künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.

Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Die E-ID kann nicht nur online beantragt werden, sondern wird auch im Passbüro ausgestellt.

Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Sie kann im Internet (z. B. bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs) und in der physischen Welt (z. B. zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol) eingesetzt werden zum Einsatz kommen.

Sämtliche entsprechende Dienstleistungen des Bundes werden weiterhin analog angeboten.

Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Nutzer sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden.

Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.

Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2024 von Stände- und Nationalrat in ihren Schlussabstimmungen verabschiedet (Abstimmungsresultat im Nationalrat: 170 Ja, 25 Nein, 1 Enthaltungen; Abstimmungsresultat im Ständerat: 43 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen).

Gegen das Gesetz wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung fand am 28. September 2025 statt und wurde mit 50,3 % Ja-Stimmen angenommen.

Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.E-ID: Bundesrat verabschiedet Botschaft auf admin.ch vom 22. November 2023Staatliche E-ID auf ejpd.admin.ch mit Chronologie, Dokumentationen und dem Entwurf des neuen Gesetzes BBI 2023 2843Nach dem Volksnein: Die neue E-ID wird vom Bund herausgegeben. SRF News Schweiz vom 22. November 2023

Erstes E-ID-Gesetz (an der Urne 2021 verworfen) Ab 2013 hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein erstes Konzept für eine rein staatliche E-ID ausgearbeitet und 2015 in eine breite Konsultation geschickt. Der Ansatz einer rein staatlichen Lösung wurde «aufgrund der kritischen Rückmeldungen sowie den Erfahrungen im Ausland» verworfen., ictswitzerland.ch, 18. Januar 2019

2013 beauftragte das Fedpol ein Team der Berner Fachhochschule (BFH) eine technische Machbarkeitsstudie für einen digitalen Identitätsnachweis mit der ICAO-ePass-Funktion. Unter Leitung von Annett Laube, Professorin der BFH, hat das BFH-Team auch ein eID-Prototyp entwickelt und im Dezember 2013 der Bundesverwaltung präsentiert.Adrienne Fichter: Die Lobby, die bei der E-ID die Fäden zieht – Warum sich der Bund früh als Anbieter einer elektronischen Identität aus dem Spiel nahm – und wie die Privatwirtschaft den Gesetzgebungsprozess beeinflusste: eine Rekonstruktion. republik.ch, 17. Februar 2021 Im Rückblick sagte sie gegenüber der Luzerner Zeitung im Februar 2021: «Wir konnten belegen, dass man eine E-ID-Lösung basierend auf einem maschinenlesbaren Pass bauen kann», dafür habe es zwei Schritte gebraucht: die Registrierung und die Authentifizierung. «Das war mit einer Smartphone-Anwendung möglich, die Passdaten auslesen konnte.»Othmar von Matt: Abstimmung: Biometrische Identitätskarte mit Chip: Schweiz gerät unter Zugzwang – Eine geheime Machbarkeitsstudie zeigte 2013: Eine staatliche elektronische Identität (E-ID) ist über den Chip des biometrischen Passes machbar. Mit einer Identitätskarte mit Chip wäre sie auch praktikabel. Und diese steht nun zur Diskussion. Luzerner Zeitung, 8. Februar 2021

2015–2016 erarbeitete das Fedpol das verwaltungseigene Konzept einer E-ID-Lösung (E-ID stand darin für «elektronische Identifizierungsmittel»Lukas Mäder: Ist die E-ID ein «digitaler Pass» – oder nicht? – In der Debatte um neue elektronische Identifizierungsmittel (E-ID) ist gerne auch vom «digitalen Pass» die Rede. Justizministerin Karin Keller-Sutter bezeichnet dies als falsch. Doch der Bund selbst macht die Analogie zum Pass. NZZ, 5. Juni 2019), welches die Grundlage für das E-ID-Gesetz bildete,Lukas Mäder: Wie Experten den Bund beim digitalen Pass beraten wollten – und schnöde zurückgewiesen wurden. Fachleute von Bund, Kantonen und Hochschulen sollen im Bereich der digitalen Verwaltung für einheitliche Standards sorgen. Bei der E-ID war das Wissen der Experten aber nicht gefragt – obwohl sie mehrmals Kontakt aufnahmen. NZZ, 19. Februar 2021, abgerufen am 20. Februar 2021. aber von externen Fachleuten kritisiert wird.Lukas Mäder: Digitaler Pass hat Mängel beim Datenschutz – wegen veralteter Technologie – Experten kritisieren die E-ID des Bundes, weil der Datenschutz nicht von Beginn an mitgedacht wurde. Mit modernerer Technik könnten heikle Nutzungsdaten vermieden werden. NZZ 4. Juni 2019, abgerufen am 20. Februar 2021.

Die E-ID soll in drei verschiedenen Sicherheitsniveaus ausgestellt werden, mit folgenden Personifizierungsdaten: Sicherheitsniveau niedrig: E-ID-Registrierungsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum Sicherheitsniveau substanziell: zusätzlich Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit Sicherheitsniveau hoch: zusätzlich ein Gesichtsbild

Das erste E-ID-Gesetz basierte auf dem Ansatz der Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Die Frage «staatliche Aufgabe» versus «Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten» wurde intensiv diskutiert. Diese Diskussionen waren unter anderem von der Auffassung geprägt, dass eine Ablehnung dieses Konzept zu einer erneuten jahrelangen Verzögerung der Einführung einer E-ID führen würde.

E-Government Schweiz – die Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen steuerte, plante und koordinierte – unterstützte das Strategische Projekt 2016–19 und sollte auch die Weiterführung im Umsetzungsplan 2020–23 begleiten.Elektronische Identität (E-ID), Abschlusspublikation 2016–2019, E-Government Schweiz (egovernment.ch) 2019

Ende 2020/Anfang 2021 kündeten sechs Anbieter an,Othmar von Matt: Abstimmung: Der Streit um die Rolle des Staates: Neun Fragen und Antworten zur elektronischen Identität (E-ID) – Am 7. März kommt das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste an die Urne. Im Zentrum steht die Frage, ob die E-ID eine hoheitliche Frage des Staates ist oder nicht. Doch es geht um mehr. Ein Überblick. Luzerner Zeitung, 10. Februar 2021 eine E-ID-Lösung anbieten zu wollen. Einerseits war dies die SwissSign Group AG, eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft mit den Aktionären/Partnern SBB, Post Swisscom, Credit Suisse, Raiffeisen, UBS, Zürcher Kantonalbank, der Finanzdienstleisterin SIX, den Versicherern Axa, Baloise, Helvetia, Mobiliar, Swiss Life, Vaudoise Versicherungen und Zurich sowie den Krankenkassen CSS und Swica, die sich als E-ID-Anbieter etablieren wollte.

Die Anforderungen an den Identitätsnachweis sollten im «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)» geregelt werden.

Die Grundlage für das E-ID-Gesetz bildete das 2015–2016 vom Fedpol erarbeitete Konzept einer E-ID-Lösung, als eine Partnerschaft zwischen dem Staat und privaten Dienstleistern für die Ausstellung und Abgabe von elektronischen Identitäten, welches aber externe Fachleute als technisch unausgereift kritisierten. 2016 hatte der Bundesrat entschieden, dass sich der Staat gemäss diesem Konzept auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren sollte.