mini|Promotionsurkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig für Siegbert Tarrasch, 1887
Die Promotion () ist die Verleihung des akademischen Grades eines DoktorsVgl. z. B. Österreichisches Bundesrecht: Abs. 2 Z 14 Universitätsgesetz 2002 i. d. g. F. in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu eigenständiger und besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum,Vgl. z. B. (2) Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005 oder (1) Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006 oder des österreichischen Universitätsgesetzes 2002. Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen in Deutschland Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen sowie forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen,Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft verleiht dem Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen das Promotionsrecht, 2022 Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Promovierende, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) oder englisch als PhD students bezeichnet.
Das zugehörige Verb promovieren (von lateinisch promovere ‚vorwärtsbringen‘) wird sowohl transitiv verwendet (Beispiel: „die Theologische Fakultät hat ihn im April 1999 zum Doktor promoviert“) als auch intransitiv (Beispiel: „ich habe in London promoviert“). Der intransitive Gebrauch in der Bedeutung „(zum Doktor) aufsteigen“ kam – ohne sprachgeschichtliche Berechtigung – vor allem seit dem 16. Jahrhundert auf.Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 567.
Die früher übliche grundständige Promotion ist heute nicht mehr möglich. Um zur Promotion zugelassen zu werden, muss ein erster Hochschulabschluss nachgewiesen werden. In der Regel ist dies – abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung – der Master, der Magister, das universitäre Diplom oder das Staatsexamen. Lediglich in Medizin kann bereits vor Abschluss des Studiums mit einer Dissertation begonnen werden. Besonders qualifizierte Absolventen eines Bachelorstudiums oder eines Diplomstudiums einer Fachhochschule können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Promotion zugelassen werden. Eine Sonderform ist die Verleihung eines Ehrendoktors, die keine Promotion im wissenschaftlichen Sinne darstellt.
Statistik + DeutschlandJahr Hochschul-Absolventen Promotionen Prozent 1900 1.160 1982 131.126 12.963 9,9 1985 146.920 14.951 10,2 1990 166.101 18.494 11,1 1995 229.920 22.387 9,7 2000 214.473 25.780 12,0 2005 252.482 25.952 10,3 2010 361.697 25.629 7,1 2015 481.588 29.218 6,12020476.91326.2205,42021517.94428.1535,42022505.65027.6925,52023501.92526.5705,32024511.60628.1715,5
Vom Sommersemester 1891 bis zum Wintersemester 1911/12 wurden in Preußen 23.217 Personen promoviert – je Studienjahr durchschnittlich 1160 Promovierte bei 33.000 Studenten an Hochschulen mit Promotionsrecht.Siegfried Wollgast: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Grätz Verlag, Bergisch Gladbach 2001, ISBN 3-89074-012-X, S. 133. In Deutschland wurden 1999 insgesamt 24.172 Personen promoviert, 2013 waren es 27.711, und 2019 28.690 Personen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2008 insgesamt 309.364 Hochschulabschlüsse abgelegt.
Von den in Deutschland im Abschlussjahr 2013 abgelegten Promotionsprüfungen wurden vier nicht bestanden. Bei 97 % der bestandenen Prüfungen ist die Note bekannt: 17 % erhielten die Note mit Auszeichnung, 55 % die Note sehr gut, 24 % die Note gut, 3,6 % die Note befriedigend und 0,2 % die Note ausreichend.
Bezogen auf die Zahl der Master-Abschlüsse liegt die Promotionsquote in Deutschland bei rund 20 %. Dieser Anteil ist in allen Bundesländern ähnlich (mit einer Bandbreite von 14,1 % in Brandenburg bis 27 % in Sachsen), variiert jedoch auch abhängig vom jeweiligen Studienfach in den jeweiligen Ländern.
In Deutschland waren im Jahr 2020 1,76 % der Bevölkerung promoviert, in Großbritannien 1,27 %, in der Schweiz 1,26 %.Anna-Lena Scholz, Was ist der Doktor noch wert? In: Die Zeit vom 25. Mai 2022. Die hohe Quote in Deutschland ist unter anderem dadurch zu erklären, dass Berufsdoktorate in anderen Ländern nicht in die Statistik einfließen (siehe unten).
Verteilung nach Geschlechtern. In den meisten Fächern und Regionen ist der Anteil der Frauen unter den Promovierten geringer als der der Männer. Der Frauenanteil lag in Deutschland im Jahr 2000 bei 34 %, im Jahr 2008 bei 42 %, und im Jahr 2019 bei 45 %. Allerdings hängt der Frauenanteil stark vom Fach ab und schwankt von weniger als 20 % in den Ingenieurwissenschaften bis zu zwei Dritteln in Kunst und Kulturwissenschaften.
+Promotionen in Deutschland (2019) nach Fachbereich und GeschlechtFachbereichAnzahl% Frauen% MännerGeisteswissenschaften207447,152,9Sport11743,656,4Recht, Wirtschaft, Sozialwissenschaften419347,152,9Mathematik, Naturwissenschaften843942,058,0Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften788459,940,1Agrar- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin88962,337,7Ingenieurwissenschaften479018,681,4Kunst29965,934,1sonstige520,080,0Insgesamt28.69045,055,0
+Fächer mit Promotionsquote > 20 %FachQuoteChemie80 %Medizin (Humanmedizin)71 %Biologie71 %Physik57 %Interdisziplin. Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften)48 %Zahnmedizin47 %Tiermedizin/Veterinärmedizin38 %Mathematik35 %Philosophie31 %Biochemie31 %Katholische Theologie, -Religionslehre31 %Geowissenschaften allgemein27 %Geschichte25 %Informatik24 %Maschinenbau/-wesen24 %Agrarwissenschaft/Landwirtschaft24 %Werkstofftechnik23 %Elektrotechnik/Elektronik21 %Verfahrenstechnik21 %Chemieingenieurwesen/Chemieverfahrenstechnik20 %
Überblick mini|Johann Georg Puschner: Der zum Doctorat gelangende Student. Universität Altdorf 1725 mini|Die erste promovierte Ärztin in Deutschland: Dorothea Christiane Erxleben
Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Bearbeitung eines thematisch begrenzten Forschungsbereichs (Spezialgebiet) zu belegen. Im Mittelpunkt steht die Anfertigung einer Doktorarbeit (Dissertation), welche neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten soll. Die Promotion ist z. B. Voraussetzung dafür, um bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion soll die Habilitation dann die Fähigkeit nachweisen, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre vertreten zu können.
Einzügige Promotion An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten bis in die 1990er Jahre im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, wurde an den meisten deutschen Universitäten in den 2000er Jahren abgeschafft. Im 19. Jahrhundert war auch eine Absenzpromotion (Promotio in absentia) in Deutschland möglich.
Habilitation Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation.
Sonderfall Medizin Eine Sonderrolle nehmen in Deutschland medizinische Promotionen ein; diese können schon vor dem Studienende begonnen werden. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen und der Umfang medizinischer Dissertationen je nach Fakultät.Vgl. beispielsweisr Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 29. März 1983 (KMBI II, S. 174), geändert durch Satzung vom […] 1. Oktober 2001 (KVVMBI II 2002, S. 1072): „Die Dissertation […] sollte in der Regel nicht mehr als 40 Seiten umfassen. […].“ Dennoch entspricht auch der doctor medicinae wie alle deutschen Doktorgrade dem dritten Studienzyklus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und hat mit Niveau 8 das höchste zu erreichende Level. Die große Zahl an Ärzten, die in Deutschland den Dr. med. führen, trägt wesentlich zum vergleichsweise hohen Anteil an Promovierten in der Bundesrepublik bei.
Sonderfall Kunst Ebenfalls eine Sonderrolle nehmen künstlerische Promotionen ein, die sich von wissenschaftlichen Promotionen unterscheiden. Die ELIA (European League of the Institutes of the Arts) veröffentlichte 2016 The ‘Florence Principles’ on the Doctorate in the Arts. Abrufbar unter Diese beziehen sich auf die Salzburg Principles und die Salzburg Recommendations der EUA (European University Association) und spezifizieren in „seven points of attention“ die Promotion in künstlerischen Fächern im Vergleich zu wissenschaftlichen Promotionen. Die Florence Principles wurden ebenfalls verabschiedet von der European Association of Conservatoires, dem Centre International de Liaison des Écoles de Cinéma et de Télévision, CUMULUS und der Society for Artistic Research.
Geschichte Mittelalter Im Mittelalter erforderte das Promotionsverfahren die Leistung verschiedener Eide, unter anderem vor dem Rektor auf die Statuten der Universität, sowie ein privates und ein öffentliches Examen. Das examen privatum, in der Regel eine Kommentierung ausgewählter Prüfungstexte mit Verteidigung der dabei vertretenen Thesen, fand vor dem Gremium der Professoren (magistri regentes) der Fakultät und zuweilen auch unter Beteiligung von Professoren der Artistenfakultät statt. Bei diesem Privatexamen, das oft auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel abgehalten wurde, war die Öffentlichkeit zugelassen, sie besaß aber kein Fragerecht. Nach Abschluss des Privatexamens stimmte das Gremium darüber ab, ob der Kandidat würdig sei, den akademischen Grad eines licentiatus zu führen. Der Erwerb des Doktorgrades war jedoch an die Absolvierung des examen publicum gebunden, einer Antrittsvorlesung mit anschließender Disputation, bei der der Kandidat seine Thesen auch gegen Einwände der Öffentlichkeit zu verteidigen hatte, und bei der jeder anwesende Student frageberechtigt war. Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte. Das mittelalterliche Verfahren blieb mit vielen Varianten und Modifikationen auch in der frühen Neuzeit gültig.
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