Das Landgericht Wimpfen war ein Landgericht im Großherzogtum Hessen mit Sitz in der Stadt Wimpfen (heute: Bad Wimpfen im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg).

Gründung Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Der Landratsbezirk Wimpfen erhielt die Zuständigkeit für die Verwaltung der gleichzeitig aufgelösten Ämter Wimpfen und Kürnbach.Das „Amt“ Kürnbach bestand ausschließlich aus dem hessischen Anteil an dem Kondominat über die Ortschaft Kürnbach, also aus etwa einem halben Dorf. Das Landgericht Wimpfen übernahm im gleichen Bereich die zuvor durch die Ämter wahrgenommenen Aufgaben der Rechtsprechung.

Bezirk Der Gerichtsbezirk umfasste:

Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Nach Hohenstadt Amt Wimpfen 1821 1879 Amtsgericht Wimpfen Kürnbach Amt Kürnbach 1821 1879 Amtsgericht Wimpfen Wimpfen Amt Wimpfen 1821 1879 Amtsgericht Wimpfen Wimpfen im Tal Amt Wimpfen 1821 1879 Amtsgericht Wimpfen

Sowohl der geringe Umfang des Gerichtsbezirks als auch dessen stabiler Bestand über den gesamten Zeitraum, in dem es Landgerichte als erstinstanzliche Gerichte im Großherzogtum Hessen gab, erklärt sich einzig aus dessen isolierter Lage als Exklave inmitten badischen und württembergischen Gebiets.

Ende Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.§§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f. So ersetzte das Amtsgericht Wimpfen das Landgericht Wimpfen. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Wimpfen war dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.§§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.

Richter 1821–1832 Franz Joseph Anselm WeilandSchnitzer, S. 214. 1833–1852 Friedrich Heinrich Leopold EigenbrodtSchnitzer, S. 214f. 1853–1869 Konrad HeyerSchnitzer, S. 215. 1869–1878 Franz Carl Wilhelm CessnerSchnitzer, S. 215. 1878–1879 Friedrich Jakob HirschSchnitzer, S. 215f.

Literatur Paul Schnitzer: Die Landrichter von 1821 bis 1879 im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 10. Laurissa, Lorsch 1977, S. 200–225.

Anmerkungen

Einzelnachweise

Wimpfen Kategorie:Geschichte (Bad Wimpfen) Kategorie:Kürnbach Kategorie:Gerichtsgründung 1821 Kategorie:Aufgelöst 1879