Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretungskörperschaft der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Bezirkstage existieren in den sieben Bezirken Bayerns, nämlich Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.

Geschichte mini|Königliche Verordnung vom 24. September 1816 über die Wiedereinberufung des ehemaligen französischen Departemental-Rats unter dem neuen Namen Landrath Die bayerischen Bezirkstage entspringen direkt dem revolutionären französischen Rechtssystem.

Die deutschen Gebiete auf dem linken Rheinufer waren ab 1793 französisch besetzt und gehörten rechtlich seit 1797 zu Frankreich. Dabei befand sich auch der linksrheinische Teil von Pfalz-Bayern, der dem dort neu gegründeten Département du Mont-Tonnerre mit Sitz in Mainz angegliedert wurde. Hier gab es, wie in jedem französischen Departement, das „Conseil général“ (Generalrat), als beratendes Gremium der unteren Verwaltungsebene.

1816 fiel etwa die Hälfte des Départements du Mont-Tonnerre an das Königreich Bayern und erhielt später den Namen Rheinkreis bzw. Rheinpfalz. Die Einheimischen erachteten die französische Einrichtung des Conseil général als zweckmäßig für die Entwicklung der Region und wollten dieses Ratsgremium auch unter den neuen politischen Verhältnissen beibehalten. Besonders der erste Regierungspräsident Franz Xaver von Zwack setzte sich daraufhin in diesem Sinne bei der bayerischen Regierung ein. König Maximilian I. Joseph gewährte dies am 24. September 1816, unter der Bezeichnung Landrath, als Sonderstatus für den neuen bayerischen Landesteil. So entstand der Landrath des Rheinkreises, ein beratendes parlamentarisches Gremium, unabhängig vom Regierungspräsidenten und der Kreisregierung. Es setzte sich aus Vertretern der Region zusammen und trug dementsprechend fach- und sachkundige Beschlüsse an die Regierung heran.

Die Landräthe wurden nach dem pfälzischen Vorbild 1828 in allen bayerischen „Kreisen“ (den heutigen Bezirken) verpflichtend eingeführt. Der Institution der „Landräthe“ folgten im Freistaat Bayern die sogenannten „Kreistage“. 1932 erfolgte die Zusammenlegung Niederbayerns und Oberpfalz. 1933 wurde nicht nur die Zahl der Abgeordneten des Kreistages (ab 1939 Bezirksverband) von ehedem 25 auf 13 verringert, sondern im Zuge der Gleichschaltung gänzlich seiner demokratischen Vertretung beraubt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den bayerischen Regierungsbezirken zunächst nur noch beratende Beiräte gebildet. Auf Anordnung der Militärregierung gab es aber bereits ab Ende 1945 für den Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz bereits eine beschließende kommissarische Bezirksvertretung. In der Verfassung des Freistaates Bayern 1946 wurde die Wiederherstellung der Bezirke (wörtlich der „Kreise“) gefordert. Im Sommer 1950 ordnete das Bayerische Staatsministerium des Innern an, dass für alle Regierungsbezirke (getrennt auch für Niederbayern und Oberpfalz sowie Mittel- und Oberfranken) ein Beirat, bestehend aus je 12 Mitgliedern zu bilden sei, die aber überall nur noch beratende und nicht mehr beschließende Funktion haben solle, was auf scharfen Protest insbesondere in Niederbayern stieß. Mit der am 1. Dezember 1954 in Kraft getretenen „Bezirksordnung für den Freistaat Bayern vom 27.07.1953“ wurde die bezirkliche Selbstverwaltung als dritter kommunaler Ebene erneuert. Die Bezirke erhielten das volle Selbstverwaltungsrecht dann durch das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke vom 24.05.1978“.Bezirkstagspräsident Sebastian Schenk: Rückblick auf 40 Jahre Bezirkstagsarbeit in Niederbayern, Rückblick im Oktober 1994.

Auch in der Pfalz gibt es das Gremium der Bezirkstage noch, obwohl diese nun nicht mehr zu Bayern, sondern zu Rheinland-Pfalz gehört. Der spätere Landtagsabgeordnete Christian David Sturtz wurde 1816 in Speyer zum 1. Präsidenten dieses Pfälzischen Bezirkstages gewählt und ist somit der erste Bezirkstagspräsident (historisch „Präsident des Landrathes“) der bayerischen Geschichte.Karl Heinz: 150 Jahre Bezirksverband Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, 1966, S. 13–33

Wahlverfahren, Aufbau Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag gleichzeitig mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Diese Wahl heißt Bezirkswahl (umgangssprachlich auch Bezirkstagswahl) und ist im Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz – BezWG) geregelt.Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) Bei der Wahl hat jeder Bezirksbürger zwei Stimmen für Direktkandidaten und Listen. Für die Stimmauszählung galt bis Anfang 2011 das D'Hondtsches Höchstzahlverfahren. Bei der Wahl 2013 kam das Hare/Niemeyer-Verfahren zur Anwendung. Seit 2018 gilt das Sainte-Laguë-Verfahren.Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145) §1a Auf eine Fünf-Prozent-Klausel wird, wie im bayerischen Kommunalwahlrecht üblich, verzichtet. Die so gewählten Mitglieder werden als Bezirksräte bezeichnet und bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden des Bezirkstags und Leiter der Bezirksverwaltung. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig.

Die Bezirkstage können Ausschüsse bilden. In der Bezirksordnung vorgeschrieben ist der Bezirksausschuss, dem neben dem Bezirkstagspräsidenten acht (in Oberbayern zwölf) weitere Bezirksräte angehören. Kleinere Parteien können sich, um Sitze in den Ausschüssen zu erhalten, zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen.

Die reguläre Größe der Bezirkstage hängt von der Anzahl der Landtagsabgeordneten ab, die im jeweiligen Wahlkreis für den Bayerischen Landtag regulär gewählt werden (also ohne die Berücksichtigung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten im Landtag). Diese beträgt aktuell (Stand Wahl 2018) 61 Sitze für Oberbayern, 18 für Niederbayern, 16 für die Oberpfalz, 16 für Oberfranken, 24 für Mittelfranken, 19 für Unterfranken und 26 für Schwaben. In den Bezirken mit regulär ungeraden Sitzzahlen wird über die Direktmandate ein Abgeordneter mehr als über die Listen gewählt. Zu den genannten Sitzzahlen können Überhangs- und Ausgleichsmandate in den Bezirkstagen hinzukommen.

Zuständigkeiten Da die Bezirke seit Dezember 1954 wiederUlrich Wagner: Würzburger Landesherren, bayerische Ministerpräsidenten, Vorsitzende des Landrates/Bezirkstagspräsidenten, Regierungspräsidenten, Bischöfe, Oberbürgermeister/Bürgermeister 1814–2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1221–1224; hier: S. 1221. als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein Bezirkstag mit einem Stadtrat oder einem Kreistag funktional vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der Bezirke zuständig, von denen angenommen wird, Landkreise und kreisfreie Städte könnten sie nicht selbst wahrnehmen:

Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke) Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen) Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen) Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte) Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)

Ergebnisse der Bezirkswahlen

Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit dem Landtag gewählt.

Bezirkswahl 2023 Am 8. Oktober 2023 fanden die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt.

Bezirk CSU Grüne FW SPD AfD FDP Linke ÖDP BPTierschutzparteiDie ParteiVoltDie Basis Gesamt Oberbayernhttps://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/100000/1/20231008/bezirkswahl_bezirk/index.html 27 15 13 7 9 3 1 2 1 1 1 1 182 Niederbayernhttps://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/200000/0/20231008/bezirkswahl_bezirk/sitzverteilung.html 9 2 6 2 4 − − 1 − − − − −24 Oberpfalzhttps://www.bezirk-oberpfalz.de/bezirk-verwaltung/der-bezirk-oberpfalz/bezirkswahlen-2023 7 2 4 1 3 − − − − − − − −17 Oberfrankenhttps://www.bezirk-oberfranken.de/bezirk/bezirkstag/wahlen/ 8 2 3 2 3 − − − − − − − −18 Mittelfrankenhttps://wahlen.osrz-akdb.de/mf-p/500000/0/20231008/bezirkswahl_bezirk/index.html 11 5 4 3 4 1 1 1 − − − − −30 Unterfrankenhttps://www.bezirk-unterfranken.de/wahl-2023/index.html 10 3 3 2 4 1 − − − − − − −23 Schwabenhttps://www.bezirk-schwaben.de/bezirk/bezirkstag-ihre-politischen-vertreter/wahlen/ 13 4 6 2 6 1 1 1 − − − − −34 Summe 85 33 39 19 33 6 3 5 1 1 1 1 1 228

Bezirkswahl 2018 Am 14. Oktober 2018 fanden die Wahlen zum 18. Bayerischen Landtag und die 16. Bezirkswahlen statt.Nach den vorläufigen amtlichen Ergebnissen ergeben sich folgende Sitzverteilungen: Bezirk CSU Grüne FW SPD AfD FDP Linke ÖDP BP Franken Tierschutzpartei Gesamt Oberbayern 26 18 10 8 7 5 3 2 2 − 182 Niederbayern 9 2 4 2 3 1 1 1 1 − − 24 Oberpfalz 7 2 3 2 2 1 1 − − − −18 Oberfranken 8 3 3 3 2 1 1 − − − −21 Mittelfranken 11 6 4 4 3 1 2 1 − 1 −33 Unterfranken 10 4 3 3 2 1 1 − − − −24 Schwaben 13 6 5 3 4 2 1 1 1 − −36 Summe 84 41 32 25 23 12 10 5 4 1 1 238

Bezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Sitzverteilung Bezirk Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Sitzverteilung

Bezirkswahl 2013 Die Bezirkswahl 2013 ergaben in keinem der insgesamt sieben Bezirke eine absolute Mehrheit. Die Sitzverteilungen nach der Wahl 2013 in den einzelnen Bezirkstagen: Bezirk CSU SPD FW Grüne FDP Linke ÖDP BP Franken Piraten Gesamt Oberbayern 30 13 6 8 2 1 2 3 − 2 67 Niederbayern 9 3 2 1 1 − 1 1 − − 18 Oberpfalz 8 3 2 1 − − 1 1 − − 16 Oberfranken 8 4 2 1 − 1 − − 1 − 17 MittelfrankenBezirk Mittelfranken: Ergebnis der Bezirkstagswahl 2013, abgerufen am 17. September 2013 12 7 3 3 1 1 1 − 1 1 30 UnterfrankenBezirk Unterfranken: , abgerufen am 17. September 2013 9 4 3 2 1 1 − − − − 20 SchwabenBezirk Schwaben: , abgerufen am 19. September 2013 13 4 3 2 1 1 1 1 − 1 27 Summe 89 38 21 18 6 5 6 6 2 4 195

Bezirkswahlen seit 1954 Die Sitzverteilung in den sieben Bezirkstagen (Gesamtergebnis aller sieben Bezirke): Wahl CSU SPD FW Grüne FDP Linke ÖDP BP AfD Piraten Franken REP NPD GB/BHE KPD Tierschutzpartei Gesamt2018 84 25 32 41 12 10 5 4 23 1 1 238 2013 89 38 21 18 6 5 6 6 4 2 195 2008 90 39 24 18 14 5 2 1 193 2003 113 38 10 14 2 2 1 180 1998 111 65 9 10 1 1 1 6 204 1994 113 63 15 3 4 1 5 204 1990 116 56 14 8 1 1 8 204 1986 123 59 14 5 3 204 1982 126 67 7 4 204 1978 127 67 1 9 204 1974 132 64 8 204 1970 121 72 8 1 2 204 1966 101 76 8 5 14 204 1962 104 75 9 7 9 204 1958 101 65 8 14 16 204 1954 83 60 13 27 19 2 204

Bei der Wahl 2008 kam es erstmals zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten, so dass in den Bezirken Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken die Sitzzahl über dem Sollwert lag.

Siehe auch Bezirkstag Pfalz (in der ehemals zu Bayern gehörigen Pfalz) Bezirkstag (Elsaß-Lothringen) Landschaftsverband (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen)

Weblinks Rechtliche Grundlagen über die Wahl der Bezirkstage auf wahlen.bayern.de Wahlsystem der Bezirkswahlen auf Wahlrecht.de

Einzelnachweise

Kategorie:Politische Organisation (Bayern)