De baptismo (Über die Taufe), ein um 200 n. Chr. entstandenes Werk des lateinischen Kirchenvaters Tertullian, stellt die erste erhaltene, geschlossene Abhandlung über die Taufe und den ersten sicheren Beleg für die Praxis der Kindertaufe dar.Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006. Als Anlass der ursprünglich wohl als an Taufanwärter konzipierten Ansprache wird das Auftreten einer gnostischen Irrlehrerin genannt, gegen die Tertullian die Notwendigkeit der Taufe zur Errettung verteidigt. mini|Eine der frühesten Darstellungen einer Taufe in der Calixtus-Katakombe (3. Jh.)
Textüberlieferung Der Text von De baptismo liegt uns heute in zwei wesentlichen Fassungen vor: Jahrhundertelang war eine 1545 in Paris von M. Mesnart herausgegebene Edition (B), deren zugrundeliegendes Manuskript verloren gegangen ist, die einzige Textquelle. Dies änderte sich, als Dom Walmart 1916 ein Manuskript aus dem 12. Jh. fand, das womöglich auf eine Sammlung aus dem 5. Jh. zurückgehen könnte und sich einst in Clairvaux befand. Dieser „Codex Trecensis“ (T), der sich seit Längerem in Troyes befindet, hat zwar die Reihenfolge einiger Kapitel getauscht und bricht im 18. Kapitel ab, besitzt aber aufgrund seines höheren Alters die textkritische Priorität vor dem Mesnart-Text, einzelne in (T) semantisch unklare Stellen und den fehlenden Abschnitt ausgenommen.Tertullian: De Baptismo Liber. Homily on Baptism. Edited with an Introduction, Translation and Commentary by Ernest Evans, London 1964, XXXVI–XXXVIII; Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006, 151–156.
Inhalt
Aufbau De baptismo lässt sich in drei Teile gliedern:
In den apologetischen Kapiteln 1–9 verteidigt Tertullian die Notwendigkeit der Taufe und erläutert ihr Wesen In den Kapiteln 10–14 wendet er sich exegetischen Streitfragen zu, die von Taufgegnern mithilfe von Schriftzitaten aufgeworfen werden In einem ekklesiologischen Schlussteil (15–20) befasst er sich mit der Gültigkeit von Taufen (15–16) und praktischen Fragen (17–20). Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006, 16–19.
Apologetik der Taufe Bereits in der Angabe des Themas (1,1) verdeutlicht Tertullian, dass es bei der Taufe nicht um einen von vielen christlichen Riten geht, sondern um das Zentrum christlichen Glaubens, die Sündenvergebung und Erlangung des ewigen Lebens. Entscheidend ist hierfür das von ihm in die lateinische Theologie eingeführte Wort sacramentum, das Tertullian aus dem militärischen Bereich übernommen hat.Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006, 37. Von der dortigen Bedeutung als „Fahneneid“ bleibt bei ihm der verpflichtende Charakter des Taufversprechens. Neben dieser eher aktiven schwingt jedoch auch die eher passive Bedeutung von sacramentum als Heilszeichen in de baptismo mit. Adressiert sind vor allem Taufanwärter, aber auch andere Gemeindemitglieder, die nach Gründen für ihren Glauben suchen.
Im 2. Kapitel setzt er an mit einer Lobrede auf das Wasser: Der gnostischen Forderung nach Erlösung durch eine allein geistig zu erlangende Erkenntnis und dem menschlichen Streben nach sichtbarer Bezeugung der göttlichen Macht in prunkvollen und spektakulären Veranstaltungen stellt er die Einfachheit der göttlichen Werke entgegen, die gegensätzlich zu den göttlichen Eigenschaften wirkt. Deshalb bleibt den Ungläubigen die Taufe, die mit gewöhnlichem Wasser und in einer schlichten Zeremonie ohne Pomp stattfindet, zwangsläufig unverständlich.
Dieser allgemeinen Erklärung über die Erkennbarkeit des göttlichen Wirkens, unter Rekurs auf , folgt im 3. Kapitel die schöpfungstheologische Begründung für die sakramentale Verwendung des Wassers. Mithilfe der Schöpfungsgeschichte aus Gen 1 führt Tertullian den Altersbeweis, der Wasser als Ursubstanz und daher als würdiges, hervorragendes und geeignetes Element für die Taufe erweisen soll. Durch den Verweis auf das Schweben des göttlichen Geistes über dem Wasser (Gen 1,1) wird bereits hier eine enge Verbindung von Taufe und Heiligem Geist hergestellt. In Analogie zur Abhängigkeit der kosmologischen Ordnung (3,3) und des biologischen Lebens vom Wasser, schenkt das Taufwasser neues, geistliches Leben (3,4). Doch diese Lobrede ist kein Selbstzweck, sondern soll die von der Gnosis bestrittene Identität des Schöpfer- und Erlösergottes begründen sowie die Zusammengehörigkeit der Heiligen Schriften der Juden mit denen der Christen.Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006, 16. In den Sakramenten bedient sich dieser Gott der Materie, um das Heil zu erwirken (3,4).
Durch das Schweben des Geistes über den Urwassern ist jegliches Wasser für die Taufe verwendbar (4,1–3). In Anlehnung an die materialistische stoische Physik denkt Tertullian alles Geistige als besonders feine Materie, die festere Materie durchdringen kann. So geschieht die Reinigung des als Einheit von Körper und Geist verstandenen Menschen in der Taufe durch die vom Heiligen Geist verfeinerte Materie des Wassers (4,5). Vgl. Adversus Praxean 7,8; Tertullian: De baptismo. De oratione. Von der Taufe. Vom Gebet. Übersetzt und eingeleitet von Dietrich Schleyer, FC 76, Turnhout 2006, 65–68.
Im 5. Kapitel grenzt Tertullian die christliche Taufe scharf von den wirkungslosen, teuflisch-imitierenden Ritualbädern heidnischer Kulte (5,1–3) ab. Wie die Dämonen zum Schaden der Menschen auf Gewässern liegen, so heiligt der Engel Gottes das Wasser in der Geschichte vom Betesda-Teich () zum endlich-körperlichen Heil, in der Taufe zum ewig-geistigen (5,5). Diese Gnade Gottes stellt durch die Sündenvergebung in der Taufe die Gottesebenbildlichkeit des Menschen wieder her und schafft dadurch die Voraussetzung für den Empfang des Heiligen Geistes. Nach versteht Tertullian die Taufe als Versiegelung im dreieinen Gott (6,1) und die Bürgschaft der drei göttlichen Personen als genügenden Grund der Heilsgewissheit. Die Bezeugung des Glaubens an den dreieinen Gott in den Tauffragen und die Zusage seiner Gegenwart () rechtfertigt, dass die Kirche im Glaubensbekenntnis, das vor der Taufe erfolgt (6,2), erwähnt wird. mini|316x316px|Das Volk Israel durchquert das Schilfmeer, verfolgt von ägyptischen Streitkräften. Fresko aus der Dura Europos Synagoge, um 244–256 n. Chr. Der postbaptismale leibliche Ritus der Salbung mit geweihtem Öl bewirkt wie die fleischliche Taufe eine spirituelle Läuterung (7,1–2). Dem folgt die ebenfalls aus dem Alten Testament übernommene Handauflegung, durch die der Neophyt den Heiligen Geist empfangen soll. Auch der Taufe Jesu folgte der Heilige Geist. Die Taubengestalt, die er dort annahm () ist auch in der Sintflutgeschichte (Gen 8,10f.) vorgebildet. Zwar ist die Sintflut „Taufe der Welt“ und die Arche ein Bild für die Kirche (8,4), doch während die nach der Sintflut sündigende Welt dem Verderben anheimgefallen ist, sollen die Getauften die Sünde nicht erneuern, um nicht verloren zu gehen (8,5).
Weitere, die religiöse Eignung des Wassers beweisende, Präfigurationen der Taufe in der Vorzeit sind die Rettung Israels durchs Wasser (Ex 14,21–29) und das Wasserwunder durch Moses in der Wüste (Ex 15,25). Doch auch die Taufe Jesu, die Wasserwandlung in Kana (), die Rede am Jakobsbrunnen (), Jesu Gehen auf dem Wasser (), die Fußwaschung () und das aus seiner Seite strömende Wasser () belegen Tertullians Fazit: Christus bleibt nie ohne Wasser („Numquam sine aqua Christus!“ bapt. 9,4.).
Exegetische Streitfragen Nach dieser schriftbegründeten, systematischen Apologie des Wassers als Medium der Heilszueignung beginnt Tertullian im 10. Kapitel die Besprechung einzelner exegetischer kleinerer Fragen. Die erste betrifft das Wesen der Johannestaufe. Diese sollte zur Buße hinführen und auf die göttliche durch Christus eingesetzte Taufe vorbereiten, die allein Sünden vergeben und den Heiligen Geist gewähren kann (10,1–7).
Als Grund, dass die Taufe vernachlässigbar sei, wurde anscheinend angeführt, dass Jesus nicht selber taufte (). Diesem Einwand begegnet Tertullian zum einen mit dem Vergleich öffentlicher Bekanntmachungen, die im Namen und Auftrag eines Oberen ergehen, der sie aber nicht persönlich durchführen kann (11,1–2). Zum anderen argumentiert er heilsgeschichtlich, dass es bis zum Tod und der Auferstehung Jesu, die allein ewiges Leben durch die Taufe vermitteln (), nur eine Bußtaufe möglich war (11,3–12,1). Der Grundsatz, dass die Taufe zum Heil notwendig sei, sei allerdings nicht so zu verstehen, dass die nur mit der Bußtaufe getauften Apostel des Heils verlustig gingen. Diesen hätte vielmehr das Prärogativ der ersten Erwählung und den rettenden Glauben gehabt (12,1–9).
Gegen den darauffolgenden Einwand, dass wie bei Abraham allein der Glaube ohne Taufe genüge (Gen 15,6) betont Tertullian wiederum die Heilsökonomie: Während vor Passion und Auferstehung Christi der „nackte Glaube“ genügte, ist der Glaubensinhalts danach (durch Geburt, Sterben und Auferstehung Christi) erweitert. Dem entspricht die Versiegelung durch die Taufe, die dem zuvor nackten Glauben als Kleid angelegt wird (13,2). Diese Versiegelung ist durch den Taufbefehl Jesu () autorisiert und zur notwendigen Folge des Glaubens geworden, wie es auch die Taufe des Apostels Paulus beweist (13,3–4). Dieser hätte doch, wenden die Taufkritiker ein, deutlich geschrieben „denn Christus hat mich nicht gesandt zu taufen“ (). Tertullian entkräftet dies durch den Hinweis auf die Situationsbezogenheit der Aussage, die dem Frieden dienen sollte und keine allgemeine Ablehnung der Taufe darstellt, zumal Paulus selber taufte (). Vielmehr sei hier die zeitliche Priorität der Verkündigung vor der Taufe zu erkennen (14,1–2).
Ekklesiologische Fragen Dieser exegetischen Ausarbeitung einer Tauftheologie folgt ab Kapitel 15 die Behandlung einiger kirchlicher und praktischer Fragen. Ausgehend von der Einmaligkeit der Taufe (Eph 4,4–6) bestreitet Tertullian die Gültigkeit der Taufen, die von Häretikern gespendet wurden. Diese würden den wahren Gott und Christus nicht kennen und das Ritual nicht ordnungsgemäß durchführen (15,1–2). Vor dem Missbrauch des Taufwassers muss gewarnt werden, da der einmaligen Sündenvergebung das eine Taufbad entspricht (15,3). Neben der Wassertaufe gibt es die Bluttaufe, die in der Hingabe des eigenen Lebens besteht. Während Jesu Bluttaufe der Wassertaufe ihre errettende Kraft gibt, so erwirkt sie auch Märtyrern, die noch ungetauft oder nach der Taufe wieder sündig geworden waren, das Heil (16,1–2).
Die Kapitel 17–20 betreffen konkrete Regeln und Empfehlungen die Austeilung und den Empfang der Taufe betreffend. In Abhängigkeit von der Autorität des Bischofs dürfen Priester und Diakone und in Notsituationen auch männliche Laien die Taufe spenden (17,1–3). Frauen jedoch dürfen weder lehren noch taufen, da die authentischen Paulusschriften Frauen gebieten in der Gemeinde zu schweigen (.), im Gegensatz zu der pseudepigraphischen Schrift Acta Pauli et Theclae (17,4–5).Anne Jensen: Thekla – Die Apostolin. Ein apokrypher Text neu entdeckt. Chr. Kaiser, Gütersloh 1999, ISBN 3-579-05172-5, S. 71.