Das Gesetz über digitale Dienste (GdD; ; ) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einheitliche europäische Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schuf. Damit soll die Verbreitung illegaler Inhalte verhindert und Nutzer besser geschützt werden. Es ist mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Teil eines Gesetzespakets über digitale Dienste in der Europäischen Union.

Die Rechtsnorm aktualisierte den im Jahr 2000 beschlossenen rechtlichen Rahmen für Online-Plattformen in der Europäischen Union und passte ihn an die Gegebenheiten des Plattformkapitalismus an. Dabei sollen einerseits die Grundsätze eines freien Internets berücksichtigt und andererseits geltendes Recht besser durchgesetzt werden. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen die Vorschriften seit dem 16. November 2022 befolgen, alle anderen digital agierenden Unternehmen seit dem 17. Februar 2024.

Kontext Das Gesetz steht im Kontext der politischen Leitlinien der Kommission von der Leyen I. Dabei soll der bestehende Rechtsrahmen der Europäischen Union aktualisiert werden, insbesondere die im Jahr 2000 verabschiedete Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Ziel der Maßnahmen sei es, künstliche Intelligenz, Finanzen und digitale Plattformen besser zu regulieren, um Akteuren die Möglichkeit zu geben, innovativ zu sein und zu wachsen und um eine höhere Sicherheit für Internetnutzer zu ermöglichen.

Als Kandidatin für die Präsidentschaft der Europäischen Kommission schlug Ursula von der Leyen daher ein vor. Die EU-Kommission sah insbesondere nach dem Inkrafttreten des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Probleme in der Regulierung des digitalen Binnenmarktes, sodass eine gemeinsame Regulierung für die Moderation von strafbaren Inhalten durch Plattformunternehmen geschaffen werden sollte.

Laut Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, werde Es gehe bei dem Gesetz darum, dass Europa die Kontrolle über die digitalen Plattformen zurückgewinnt. , sagte der Franzose. Wenn sich ein Unternehmen nicht an die Regeln halte, werde es . Das Prinzip des Gesetzes sei dabei einfach: Niemand habe das Recht, zu beleidigen, Antisemitismus, Kinderpornografie, oder Todesdrohungen zu verbreiten oder Drogen zu verkaufen, alle illegalen Inhalte müssen entfernt werden. Breton forderte deshalb .

Verfahren Das Gesetz über digitale Dienste wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte vorgeschlagen. Beide Verordnungen wurden von Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und verantwortlich für die Förderung eines Europas im digitalen Zeitalter, und von Thierry Breton, dem EU-Kommissar für Binnenmarkt, ausgearbeitet.

In seinen Sitzungen am 19. und 20. Januar 2022 beschloss das Europäische Parlament den Bericht zum Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste. Der angenommene Bericht wurde im Trilog zwischen Parlament und Rat verhandelt. Am 23. April 2022 teilten die Berichterstatter von Parlament und Rat unter Beteiligung der Kommission die politische Einigung über die Inhalte des Entwurfs mit. Im nächsten Schritt wurde das Dossier von Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für das Parlament und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten für den Rat zur endgültigen Beschlussfassung durch die Gremien vorbereitet.

Die Verordnung wurde von der neunten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments und dem Europäischen Rat am 4. Oktober 2022 endgültig angenommen. Die „sehr großen“ Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Facebook, Wikipedia oder Google Search müssen einige Vorschriften bereits ab November 2022 befolgen. Seit dem 17. Februar 2024 gilt die Verordnung für alle digitalen Akteure.

Ziele Das Ziel des Gesetzes über digitale Dienste ist

Die EU-Kommission verfolgt nach eigenen Angaben mit der Verordnung primär drei Ziele: Besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte im Internet, Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen, Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt.

Die Verordnung enthält zudem Vorschriften für vermittelnde Online-Dienste, die von Menschen in Europa genutzt werden. Die Pflichten der Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.

Inhalt Definition der Vermittlungsdienste Das Gesetz über digitale Dienste besteht aus der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG. Ein zentraler Rechtsbegriff ist dabei der sogenannte Vermittlungsdienst: Vermittlungsdienste bietet ein Unternehmen dann an, wenn es eine von 3 möglichen digitalen Dienstleistungen anbietet:

reine Durchleitung: von einem Nutzer bereitgestellte Informationen werden in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder es wird Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt Caching-Leistung: von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz werden übermittelt, wobei eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung dieser Informationen zu dem alleinigen Zweck erfolgt, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu gestalten Hosting-Dienst: von einem Nutzer bereitgestellte Informationen werden in dessen Auftrag gespeichert

Für jede dieser drei Dienstleistungen legt die Verordnung klare Regeln bezüglich Haftung und Auflagen fest, die von den betreffenden Unternehmen eingehalten werden müssen.

Anforderungen an Online-Plattformen Nach den neuen Vorschriften müssen Vermittlungsdienste, d. h. Online-Plattformen – wie soziale Medien und Marktplätze – Maßnahmen ergreifen, um ihre Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen:

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden Zugang zu den Algorithmen sehr großer Online-Plattformen (englisch ) erhalten. Plattformen müssen ein klareres „Melde- und Aktions“-Verfahren bereitstellen, bei dem die Nutzer die Möglichkeit haben, illegale Inhalte online zu melden; Meldungen von Nutzern müssen von den Plattformen zügig bearbeitet werden. Die Melder müssen über das Ergebnis informiert werden. Meldungen müssen nicht-willkürlich und diskriminierungsfrei und unter Wahrung der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Datenschutzes, bearbeitet werden. Online-Marktplätze müssen dafür sorgen, dass Verbraucher sichere Produkte oder Dienstleistungen online erwerben können, indem sie die Kontrollen verstärken, um nachzuweisen, dass die von Händlern gemachten Angaben zuverlässig sind („Kenne deinen Geschäftskunden“), und Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass illegale Inhalte auf ihren Plattformen erscheinen, auch durch Stichproben. Nicht einvernehmlich weitergegebene illegale Inhalte sollen sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Online-Plattformen und Suchmaschinen können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Im Falle sehr großer Online-Plattformen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) wird die EU-Kommission die alleinige Befugnis haben, die Einhaltung der Vorschriften zu verlangen.

Pflichten gegenüber Nutzern Nutzer müssen besser darüber informiert werden, wie ihnen Inhalte empfohlen werden, und es muss mindestens eine Option dazu angeboten werden, die nicht auf Profiling basiert. Zielgerichtete Werbung ist verboten, wenn sie auf besondere Kategorien personenbezogener Daten zielt (z. B. politische Überzeugung, sexuelle Ausrichtung, Religion oder ethnische Herkunft). Plattformen, die Minderjährige als Zielgruppe haben, müssen besondere Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung. Dark Patterns sind verboten. Online-Plattformen und -Märkte dürfen niemanden dazu bringen, ihre Dienste zu nutzen, indem sie z. B. eine bestimmte Wahlmöglichkeit stärker hervorheben oder Empfänger durch Pop-ups dazu drängen, ihre Wahl zu ändern. Außerdem sollte die Kündigung eines Abonnements für einen Dienst nicht schwieriger sein als das Abonnieren. Nutzer digitaler Dienste haben das Recht, Entschädigung für Schäden oder Verluste zu verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben. Nutzer müssen bei der Entfernung oder Einschränkung ihrer Inhalte sowie der Schließung ihrer Accounts über die Gründe der Entscheidung detailliert informiert werden und erhalten Möglichkeiten, gegen solche Moderationsentscheidungen vorzugehen. Dazu sieht das GdG interne Beschwerdeverfahren sowie eine außergerichtliche Streitbeilegung vor.

Pflichten bezogen auf Inhalte Sehr große Online-Plattformen müssen strengere Verpflichtungen erfüllen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen gesellschaftlichen Risiken stehen, die von ihnen ausgehen, wenn sie illegale und „schädliche“ Inhalte (), einschließlich Desinformationen, verbreiten:

Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen. Darüber hinaus müssen große Plattformen, die so genannte „Empfehlungssysteme“ (Algorithmen, die bestimmen, was die Nutzer zu sehen bekommen) verwenden, mindestens eine Option anbieten, die nicht auf Profiling basiert. Dazu gehören auch Prüfungen der Einhaltung der DSA-Vorgaben sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Empfehlungssysteme und Moderationsverfahren auf gesellschaftliche und grundrechtliche Risiken. Wenn eine Krise eintritt, d. h. wenn außergewöhnliche Umstände die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit bedrohen „können“,Art. 36 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste. kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, die Beförderung der Bedrohung auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.

Durchsetzung Gemäß  (2) der Verordnung veröffentlichen die Anbieter für jede Online-Plattform oder Online-Suchmaschine auf einer öffentlich zugänglichen Seite Informationen über den monatlichen Durchschnitt der aktiven Nutzer des Dienstes in der Union, der als Durchschnitt der letzten sechs Monate berechnet wird. Die erste Veröffentlichung wurde für den 17. Februar 2023 erwartet und muss alle sechs Monate aktualisiert werden.

Die Anbieter von Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen sind verpflichtet, diese Informationen dem Koordinator für digitale Dienste im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung und der Europäischen Kommission mitzuteilen.

Auf der Grundlage der vorgelegten Informationen erlässt die Kommission dann eine Entscheidung, in der sie die Online-Plattform oder Online-Suchmaschine, deren durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des Dienstes 45 Millionen oder mehr beträgt, als sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine im Sinne der Verordnung bezeichnet.

Benennung von sehr großen Online-Unternehmen Gemäß  (2) wurden im April 2023 erstmals 17 Online-Plattformen und zwei Online-Suchmaschinen als sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine von der EU-Kommission eingestuft, davon allein 13 Internet-Plattformen bzw. -Suchmaschinen, die zu Big Tech-Konzernen nach der Definition der Bundesbank gehören.

Nach der Veröffentlichung der ersten Zahlen kritisierte die Europäische Kommission durch ihren Sprecher, dass einige Plattformen keine präzisen Nutzerzahlen mitteilten, sondern ausschließlich angaben, ob sie unter der Schwelle von 45 Millionen Nutzern lagen oder nicht.

Hinzu kommt, dass mitunter einzelne Unternehmen, wie nach Einschätzung der EU per August 2024 z. B. Telegram, unzutreffende Angaben in diesem Kontext machen, um sich dadurch den EU-Auflagen zu entziehen.

Stand August 2026 waren folgende sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen aufgelistet: