Die Richterwahl 2020 zum Internationalen Strafgerichtshof fand auf der 19. Tagung der Versammlung der Vertragsstaaten des Rom-Statuts statt. 6Tabelle der Kandidaten lt. IStGH. (PDF; 117 kB). In: icc-cpi.int, abgerufen am 23. Dezember 2020 (der Name des georgischen Kandidaten ist hier vermutlich falsch geschrieben). neue Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofs werden für die Amtszeit März 2021 bis März 2030 gewählt. Über die im Amt verbleibenden Richterinnen und Richter der Amtszeiten 2015 bis 2024 und 2018 bis 2027 gibt der Artikel Liste der Richter Auskunft. Die Wahl, deren Beginn ursprünglich für den 7. Dezember 2020 in Den Haag angekündigt war, fand vom 18. bis 23. Dezember 2020 in New York statt.IStGH-Quelle zum Terminplan der Wahlen. In: icc-cpi.int, abgerufen am 23. Dezember 2020. Gewählt wurden Joanna Korner, Gotscha Lortkipanidse, Miatta Maria Samba, Maria del Socorro Flores Liera, Sergio Gerardo Ugalde Godínez und Althea Violet Alexis-Windsor, die sechs neu gewählten Richterinnen und Richter wurden am 10. März 2021 vereidigt. Am 12. Februar 2021 wurde zudem der Brite Karim Ahmad Khan von den Vertragsstaaten zum Chefankläger gewählt.

Kandidatenauswahl Die Vertragsstaaten (state parties) waren berechtigt, Personen für dieses Amt vorzuschlagen, die gemäß Art. 36 des Rom-Statuts die Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen.Text des Rom-Statuts in deutscher Sprache, amtliche Übersetzung im Internetangebot des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Die ursprüngliche Vorschlagsfrist (bis 30. März 2020) wurde auf den 14. Mai 2020 verlängert.

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Staatsbürger eines Vertragsstaates und für höchste nationale Richterämter qualifiziert sein und einen einwandfreien Ruf haben (Art. 36(3)(a)). Sie müssen mindestens eine der beiden Arbeitssprachen, Englisch oder Französisch, fließend beherrschen (Art. 36(3)(c)). Nach Art. 36(7) dürfen keine zwei Richter aus demselben Mitgliedsland stammen. Sie müssen nachweisliche Expertise im Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Liste-A-Kandidaten) oder im humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten (Liste-B-Kandidaten) haben (Art. 36 (3)(b) und (5)).

Einige große Staaten, unter anderem die VR China, Indien, die USA, Indonesien und Russland, sind keine Vertragsstaaten, und Bürger aus 12 Vertragsstaaten, u. a. Japan, Deutschland, Frankreich, Italien und Kanada sind bei dieser Wahl von der Kandidatur ausgeschlossen, weil jeweils ein im Amt verbleibender Richter (Amtszeit bis 2024 oder 2027) aus diesen Ländern stammt (Art. 36(7)).

Beraterkomitee

Die nationalen Benennungsverfahren und die Kandidatinnen und Kandidaten wurden von einem neunköpfigen Beraterkomitee aus erfahrenen hochrangigen Juristen geprüft.Beschluss über Neuregelung zum Beraterkomitee (englische Fassung).

Die Mitglieder dieses Komitees sindAdvisory Committee on nominations of judges of the International Criminal Court (icc-cpi.int).

(1) Generalstaatsanwalt Ahmad Mohammad Binhamad Barrak von der palästinensischen Autonomiebehörde (nach IStGH-Recht als state party genau wie die anderen state parties anerkannt), PhD in Strafrecht (bewertet very good) von der Universität KairoLebenslauf Berater Ahmad Mohammad Binhamad Barrak laut IStGH.

(2) Corneliu Bîrsan (Rumänien, 1998–2013 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte)Lebenslauf Berater Corneliu Bérsan laut IStGH.)

(3) der ehemalige IStGH-Richter Bruno Cotte (Frankreich)

(4) der Richter am High Court von England und Wales und ehemalige IStGH-Richter Adrian Fulford (Vereinigtes Königreich)

(5) Lucy Muthoni Kambuni (Kenia), Juristin mit Erfahrung im Strafrecht und VerfassungsrechtLebenslauf Beraterin Lucy Muthoni Kambuni laut IStGH.

(6) die ehemalige IStGH-Richterin Sanji Mmasenono Monageng (Botswana)

(7) der ehemalige Präsident des obersten Gerichtshofes und ehemalige Interims-Staatspräsident Enrique Eduardo Rodriguez Veltzé (Bolivien), er ist gegenwärtig Boliviens Botschafter in den NiederlandenOpinio Juris: Wissenschaftler Owiso Owiso und Sharon Nakandha kritisieren die Prüfungsverfahren des Richterwahl-Beraterkomitees am IStGH.

(8) der ehemalige IStGH-Richter und ehemalige IStGH-Präsident Sang-Hyun Song (Republik Korea)

(9) die ehemalige IStGH-Richterin Sylvia Helena De Figueiredo Steiner (Brasilien)

Bei den infolge der COVID-19-Pandemie nur online geführten Interviews legte das Beraterkomitee großen Wert auf detaillierte Kenntnisse der Entwicklung und Rechtsprechung des IStGH und des Rom-Statuts, die in Artikel 36 des Vertragswerks aber gar nicht gefordert werden.Jon Heller, Universität Kopenhagen und Australian National University, kritisch zum Bewertungsverfahren. In: Twitter. 6. Oktober 2020, abgerufen am 23. Dezember 2020.

Kandidaten

Vorgeschlagen zur Wahl für das Amt der Richterin oder des Richters am IStGH wurdenKandidatenliste laut IStGH.

(1) Althea Violet Alexis-Windsor (Liste A, Trinidad und Tobago, Strafrichterin am Supreme Court von Trinidad und Tobago, ehemals Anwältin am Internationalen Strafgerichtshof für RuandaLebenslauf Kandidatin Althea Violet Alexis-Windsor laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Sie wurde im achten Wahlgang gewählt.

(2) Andrés Bernardo Barreto González (Liste B, Kolumbien, Superintendent für Wirtschaftsstrafrecht) ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.Mauricio Toro: Presidente Duque postuló para juez de la CPI a abogado que no estaba calificado. El abogado Andrés Barreto resultó „formalmente calificado“ para ocupar el cargo de juez de la Corte Penal Internacional. In: kienyke.com, 30. September 2020, abgerufen am 23. Dezember 2020 (spanisch; über die schwache Bewertung für Andrés Barreto).

(3) Ishaq Usman Bello (Liste A, Nigeria, chief judge of the Federal Capital Territory) ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.thecable.ng über die schwache Bewertung für I. U. Bello.

(4) Haykel Ben Mahfoudh (Liste B, Tunesien, Professor für Internationales und Europäisches Recht und für Maghreb-Europa-BeziehungenLebenslauf Kandidat Haykel Ben Mahfoudh laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Die Zeitung Jeune Afrique brachte eine ausführliche Reportage über ihn und seine Familiengeschichte: Haykel Ben Mahfoudh arbeitet seit seiner Promotion wissenschaftlich am Thema des Umweltschutzes unter Kriegsbedingungen. Er ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Karthago, die ihren Sitz in Tunis hat. Er ist, genau wie sein in der politischen Linken aktiver Vater Mohamed Ben Mahfoudh, als Streiter für die Menschenrechte und gegen Machtmissbrauch bekannt, anders als sein Vater hat er sich jedoch von der Linken getrennt und lässt sich keiner politischen Linie zuordnen. Jeune Afrique kritisiert, dass der tunesische Staat die Kandidatur nach dem Akt des offiziellen Vorschlags kaum unterstützt.jeuneafrique.com über Haykel Ben Mahfoudh (und Miatta Maria Samba) (französisch).

(5) Khosbayar Chagdaa (Liste A, Mongolische Republik, Strafrichter am Supreme Court of Mongolia, beigeordneter (adjunct) Professor für Strafrecht,Lebenslauf Kandidat Khosbayar Chagdaa laut IStGH. kandidierte auch schon 2017.) Er ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.

(6) Jasmina Ćosić Dedović (Liste A, Bosnien und Herzegowina, Strafkammer-Vorsitzende am Bosnischen Staatsgericht, zuständig u. a. für Kriegsverbrechen-Prozesse.Lebenslauf Kandidatin Jasmina Ćosić Dedović laut IStGH.) Sie ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert.

(7) María del Socorro Flores Liera (Liste B, Mexiko, seit 2017 die mexikanische Botschafterin bei den Internationalen Organisationen in Genf) Sie ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Sie wurde im vierten Wahlgang gewählt.

(8) Gberdao Gustave Kam (Liste B, Burkina Faso, Richter am Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe und zuvor am ICTR, kandidierte auch schon 2008 auf Liste A)Y. Z.: The Mechanism rejected Ratko Mladic’s Request for Hospitalization. In: sarajevotimes.com, 4. September 2020 (englisch; über Gberdao Gustave Kam). ist nach Einschätzung des Komitees qualifiziert.

(9) Joanna Korner (Liste A, Vereinigtes Königreich, Sitting Judge am Crown Court of England and Wales, ehemals leitende Anklägerin beim internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Sie wurde im ersten Wahlgang gewählt.

(10) Gotscha Lortkipanidse (Liste B, Georgien, seit 2012 stellvertretender JustizministerLebenslauf Kandidat Gotscha Lortkipanidse laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees qualifiziert. Er wurde im zweiten Wahlgang gewählt.

(11) Laurence Massart (Liste A, Belgien, Präsidentin des Appellations-Gerichtshofs in BrüsselLebenslauf Kandidatin Laurence Massart laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert.Die Presseberichte, dass sie mangelnde Sprachkenntnisse habe, beziehen sich auf das Flämische, das am Brüsseler Gericht möglicherweise, am IStGH aber sicher nicht erforderlich ist.

(12) Prosper Milandou (Liste A, Republik Kongo, Untersuchungsrichter am Tribunal de Grande Instance in BrazzavilleLebenslauf Kandidat Prosper Milandou laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.

(13) Ariela Peralta Distéfano (Liste B, Uruguay, Leitung des Instituts für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte IPPDH beim südamerikanischen Bündnis MercosurLebenslauf Kandidatin Ariela Peralta Distéfano laut IStGH. kandidierte auch schon 2017,Der in Google topgelistete Blog ijmonitor.org weiß viel, ist aber parteiisch für sie.). Sie ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert.

(14) Íñigo Francisco Alberto Salvador Crespo (Liste B, Ecuador, GeneralstaatsanwaltLebenslauf Kandidat Íñigo Francisco Alberto Salvador Crespo laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.

(15) Miatta Maria Samba (Sierra Leone, Richterin in der Anti-Korruptions-Abteilung am High Court) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Sie wurde im dritten Wahlgang gewählt.

(16) Mônica Jacqueline Sifuentes (Brasilien) (Ihre Kandidatur wird scharf kritisiert vom prominenten Journalisten Jamil Chade:Bolsonaro verletzt Regeln bei der IStGH-Kandidatenkür (portugiesisch), der Autor wird von der portugiesischen Wikipedia beschrieben: :pt:Jamil Chade. Sie war nicht unter den Vorschlägen brasilianischer Juristen und wurde im brasilianischen Senat als zu schwache Kandidatur beurteilt.) Sie ist nach Einschätzung des Komitees qualifiziert.

(17) Raymond Claudius Sock (Gambia, geb. 1946, studierte zunächst Literaturwissenschaft (M.A.), danach Jura. Karriere im Justizministerium, 1985–1989 und 200–2005 Spitzenposition als Solicitor General and Legal Secretary, März–September 2005 Justizminister und Generalstaatsanwalt. Seit 2012 Richter am Supreme Court, 2012–2015 Mitglied des Beraterkomitees am IStGHLebenslauf Kandidat Raymond Claudius Sock laut IStGH.). Er ist nach Einschätzung des Komitees nur formal qualifiziert.

(18) Viktor Panagiotis Tsilonis (Griechenland, 2004 Praktikum beim ICTY, seitdem Anwalt für Strafrecht an griechischen Appellationsgerichten, 2016 PhD mit Auszeichnung über die Rechtsprechung des IStGHLebenslauf Kandidat Viktor Panagiotis Tsilonis laut IStGH.) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert.

(19) Sergio Gerardo Ugalde Godínez, (Costa Rica, 2005–2018 Anwalt für Costa Rica beim Internationalen Gerichtshof, seit 2014–2018 zusätzlich Botschafter in den Niederlanden, seit 2019 associate Professor für internationales Recht) ist nach Einschätzung des Komitees hoch qualifiziert. Er wurde im vierten Wahlgang gewählt.