mini|SARS-CoV-2-Infektionen pro 100.000 Einwohner Mitte April 2022 in deutschen Landkreisen.
Die COVID-19-Impfung in Deutschland war Teil der weltweiten Impfkampagnen gegen die COVID-19-Pandemie und richtete sich gegen die Ausbreitung in Deutschland. Im November 2020 beschlossen Bund und Länder eine nationale Impfstrategie. Danach übernahm der Bund die Finanzierung, die Länder organisierten die Impfungen und die regionale Verteilung der Impfstoffe. Für jeden Staat, der Mitglied der Europäischen Union ist, erfolgte die Impfstoffzulassung, auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), durch die Europäische Kommission.
Am 21. Dezember 2020 erhielt der mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) als erster COVID-19-Impfstoff die bedingte Marktzulassung. Die erste Impfung damit erfolgte in Deutschland am 26. Dezember 2020. In den folgenden Monaten kamen weitere Impfstoffe für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 und für etwa erforderliche Auffrischungsimpfungen hinzu.
Das Impfangebot richtete sich zunächst an Personen mit besonderen Risiken für einen schweren Krankheitsverlauf oder einem erhöhten Expositionsrisiko.Exposition (englisch exposure): „Das unmittelbare ‚Ausgesetztsein‘ gegenüber einem Infektionserreger, einer Infektionsquelle, einer Kontamination, einem potenziell erregerhaltigen Vehikel, einem unbelebten Erregerreservoir (z. B. Erdsporen bei Tetanus und Gasbrand) oder aber auch gegenüber einem Risikofaktor bzw. gefährdenden Bedingungen. Es findet eine Annäherung in einer Weise statt, dass die Übertragung eines Erregers bzw. eine bestimmte Gefährdung möglich ist.“ (Quelle: vgl. RKI-, S. 41.) Mit zunehmenden Impfstoffmengen und Ausweitung der Zulassung auf Kinder und Jugendliche wurden die Impfungen auf weitere Bevölkerungsgruppen ausgedehnt, jeweils basierend auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zum Einsatz kamen bis Frühjahr 2023 fünf der bis dahin zugelassenen Vakzine: die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna), die Vektor-Impfstoffe Vaxzevria (AstraZeneca) und Jcovden (ehemals COVID-19 Vaccine Janssen; Janssen-Cilag/Johnson&Johnson) sowie der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid (Novavax). Überwiegend wurde Comirnaty von BioNTech/Pfizer verimpft. Vaxzevria (AstraZeneca) wurde zuletzt nicht mehr eingesetzt.
Ziel der Impfempfehlungen der STIKO, die laufend aktualisiert und gegebenenfalls an neue Daten oder wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst wurden, war es, schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen, Todesfälle und Langzeitfolgen so weit wie möglich zu verhindern. Abhängig von der individuellen Gefährdung empfahl die STIKO für bestimmte Gruppen Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfung“), um eine ausreichende Immunisierung herbeizuführen.
Impfziele mini|Impfung gegen COVID-19 in einem Impfzentrum
Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), warnte am 20. November 2021 vor einer fünften Corona-Welle, sollten sich nicht mehr Menschen impfen lassen. Auch Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (STIKO), teilte diese Bedenken. Das RKI strebte im November 2021 eine Quote an vollständig Geimpften von mindestens 85 % bei den 12- bis 59-Jährigen und von 90 % bei Menschen ab 60 Jahren an.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach gab im Januar 2022 wegen der SARS-CoV-2-Variante Omikron das Ziel an, dass mehr als 80 % der doppelt Geimpften eine dritte Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung – gemeint war zu diesem Zeitpunkt die Verabreichung einer ersten Auffrischungsimpfung – erhalten sollten, d. h. 56 % der Gesamtbevölkerung. Dieser Wert basiere auf einer Modellierung des Robert Koch-Instituts.
Organisation und Logistik der Impfungen
Entwicklung der Impfeinrichtungen mini|Impfzentrum Ludwigsburg
Bis Frühjahr 2021 wurden in Deutschland mehrere Hundert Impfzentren geschaffen. Die Länder wählten dabei unterschiedliche Örtlichkeiten und Organisationsstrukturen bis hin zu mobilen Impfteams. Nachdem im Herbst 2021 von einer ausreichenden Impfquote ausgegangen wurde, stellte sich die Frage nach der Aufrechterhaltung von Impfzentren in unveränderter Zahl. In einigen Bundesländern sollten sie nach dem 30. September 2021 geschlossen werden.
Das ZDF berichtete bereits am 5. August 2021 über die offene Zukunft der Impfzentren. Es seien noch 442 Impfzentren in Betrieb, einige seien aber bereits geschlossen oder zusammengelegt worden. Grundsätzlich stehe der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Zentren zu schließen oder in einen Stand-By-Modus zu versetzen und stattdessen auf mobile Impfteams zu setzen.
Niedergelassene Ärzte Die ersten Impfungen in Hausarztpraxen wurden im Januar 2021 in Nordwestmecklenburg vorgenommen. Mitte März 2021 wurde die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt. Allerdings war nicht absehbar, wie viel Impfstoff zu dieser Zeit zur Verfügung stehen würde. Daher blieb zunächst offen, welche Impfstoffmengen niedergelassene Ärzte tatsächlich erhalten können. Die flächendeckenden Impfungen begannen am 6. April 2021. Rund 35.000 Praxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt. In den ersten beiden April-Wochen wurden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wurde eine Verdreifachung erwartet. Anfang Juni 2021 betrug die Zahl der teilnehmenden Praxen ca. 70.000.
Vorangegangene Entwicklung In einem ersten Schritt sollten niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte einbezogen werden. Der Bund sah vor, dass (ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen) der Großhandel mit Impfstoff beliefert wird, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Daneben sollte der Meldeumfang der Impfungen reduziert werden. In den ersten beiden April-Wochen des Jahres 2021 sollte von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer verimpft werden, später die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson. Dem Biontech-Impfstoff kamen dabei auch neue Erkenntnisse zu seiner Stabilität außerhalb der Ultratiefkühlung zugute.
Priorisierung Die COVID-19-Impfungen waren zunächst an eine Priorisierung gebunden. Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern wurde ab dem 7. Juni 2021 die Priorisierung aufgehoben mit der Folge des Wegfalls der Einteilung nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf.
Impfungen in Apotheken Nach Maßgabe der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 ImpfVO neu) zählen ab dem 11. Januar 2022 Apotheken zu den berechtigten Leistungserbringern von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2. Neben den Voraussetzungen für diese Berechtigung regelt die Änderungsverordnung auch die Vergütung und die Meldepflichten der Apotheken.
Impfempfehlungen nach Alters- und Personengruppen + (Stand: 6. Oktober 2022, aus dem Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-ImpfempfehlungStändige Impfkommission: Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 40, 2022, S. 8, Tab. 2, doi:10.25646/10656. unter CC BY 4.0)PersonengruppeUmfang der Impfempfehlung für die jeweilige PersonengruppeAnmerkung5–11 JahreGenerelle Impfempfehlung Zunächst eine Impfstoffdosis für alle gesunden Kinder Grundimmunisierung für gesunde Kinder, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können (z. B. Menschen unter immunsuppressiver Therapie)Bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten kann die vollständige COVID-19-Grundimmunisierung auch bei 5–11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.12–17 JahreGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung)18–59 JahreGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung)≥60 JahreGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung sowie 2. Auffrischimpfung (s. Tab. 5))Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der EingliederungshilfeGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung sowie 2. Auffrischimpfung (s. Tab. 5))Schwangere ab dem 2. TrimenonGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung)Eine akzidentelle Impfung in der Frühschwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.StillendeGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung)Eine COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich.Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt.Berufs-/Arbeitsplatzbezogene Indikationsimpfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung sowie 2. Auffrischimpfung (s. Tab. 5))Für Jugendliche, die tätigkeits- bzw. arbeitsbedingt entweder ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besteht eine berufliche Impfindikation (s. Tab. 3, Abschnitt G).Personen mit Vorerkrankungen inkl. Immundefizienz ≥ 5 JahrenGenerelle Impfempfehlung (Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung sowie 2. Auffrischimpfung (Epid Bull 7/2022 bzw. 33/2022; s. Tab. 5))Siehe Tabelle 8 und Tabelle 14 Hinweis: Bei der vollständigen Grundimmunisierung handelt es sich, wenn nicht anders vermerkt, i. d. R. um zwei Impfstoffdosen.
+ Von der STIKO empfohlene Impfstoffe und Impfabstände zur Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung von Immungesunden gegen COVID-19 (Stand: 6. Oktober 2022, aus dem Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-ImpfempfehlungStändige Impfkommission: Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: Robert Koch-Institut (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin. Nr. 40, 2022, S. 10, Tab. 4, doi:10.25646/10656. unter CC BY 4.0)PersonengruppeGrundimmunisierung (GI)Auffrischimpfung,1. Impfstoffdosis2. ImpfstoffdosisEmpfohlener Impfabstand (Wochen)3. ImpfstoffdosisAbstand zur 2. Impfstoffdosis5–11-Jährige mit Vorerkrankungen (s. Tab. 3)Comirnaty (10 μg)Comirnaty (10 μg)3–6Comirnaty (10 μg)≥6 MonateSpikevax (50 μg)Spikevax (50 μg)4–6Spikevax (50 μg)5–11-Jährige mit engem Kontakt zu vulnerablen PersonenComirnaty (10 μg)Comirnaty (10 μg)4–6––Spikevax (50 μg)Spikevax (50 μg)3–65–11-Jährige ohne Vorerkrankungen oder engem Kontakt zu vulnerablen PersonenComirnaty (10 μg)––––Spikevax (50 μg)12–17-JährigeComirnaty (30 μg)Comirnaty (30 μg)3–6Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/5≥6 MonateNuvaxovidNuvaxovid≥318–29-JährigeComirnaty (30 μg)Comirnaty (30 μg)3–6≥6 MonateNuvaxovidNuvaxovid≥3COVID-19-Impfstoff ValnevaCOVID-19-Impfstoff Valneva≥430–59-JährigeComirnaty (30 μg)Comirnaty (30 μg)3–6Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 oder Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1,Spikevax (100 μg)Spikevax (100 μg)4–6NuvaxovidNuvaxovid≥330–50-JährigeCOVID-19-Impfstoff ValnevaCOVID-19-Impfstoff Valneva≥4≥60-JährigeComirnaty (30 μg)Comirnaty (30 μg)3–6Spikevax (100 μg)Spikevax (100 μg)4–6VaxzevriaComirnaty (30 μg)≥4Spikevax (100 μg)NuvaxovidNuvaxovid≥3Schwangere jeden Alters ab dem 2. TrimenonComirnaty (30 μg)Comirnaty (30 μg)3–6Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/5Personen, die mit einem inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (Covaxin/BBV152 [Bharat Biotech], Covilo [Sinopharm] oder CoronaVac [Sinovac])