Die vom türkischen Volksmund gegebene Bezeichnung (übersetzt: ‚Talherr‘, ‚Tallord‘, ‚Talfürst‘) meint lokale Herrscher in Anatolien, der Levante und auf dem Balkan, die sich zwischen dem frühen 12. und späten 19. Jahrhundert von der osmanischen Zentralregierung in Istanbul weitgehend unabhängig machten. Osmanische Historiker bezeichnen sie in der Regel als oder . Der daraus abgeleitete Begriff wird zumeist mit ‚Feudalismus‘ und mit ‚Feudalherr‘ gleichgesetzt, was aber für Anatolien nur bedingt zutreffend ist.

Historische Hintergründe Neben nomadischen Gruppierungen lebte im größten Teil Anatoliens bis zum 19. Jahrhundert ein Bauerntum in einer Lebens- und Wirtschaftsweise mit festen Dörfern und zusätzlichen Almen (Yaylas) in höheren Lagen, die man als „halbnomadisch“ oder als „Yaylabauerntum“ bezeichnet, wobei die bäuerliche Komponente dominierte. Die Masse der türkischen Landbevölkerung war zumeist in lokale oder regionale Herrschaft eingebunden, die sich in traditionellen dörflichen Autoritäten wie Sipahi, Ağa und Derebey dokumentierte. Die wesentlichste Funktion der Bauern im Rahmen des Staates war es, Steuern aufzubringen, was auch der staatlichen Kontrolle diente. Im Gegensatz zu Europa hat die osmanische Türkei dabei nie ein Feudalsystem im europäischen Sinne entwickelt. Nach islamischem Recht war alles Land in Kategorien wie privates Eigentum (), Land frommer Stiftungen (), Staatsland (), Ödland () und öffentliche Flächen, Wege usw. () eingeteilt. Alle agrarischen Nutzflächen galten dabei als Staatsland, über das der Sultan verfügen konnte, auf dem den Bauern aber gegen Zahlung des Zehnten () ein erbliches Nutzungsrecht zustand. Allerdings stieg dieser „Zehnt“ im Laufe der Zeit – neben anderen Abgaben – auf deutlich höhere Hebesätze.

Da anfangs damals eine ausschließliche Besteuerung in Geld oder ein zentralistisches Einsammeln von Naturabgaben nicht durchführbar war, vergab der osmanische Staat im 14. Jahrhundert lehensartige Einkommens-Berechtigungen (Pfründe) gegen die Verpflichtung zum Militärdienst, wobei Siedlungen einem im Krieg bewährten berittenen Soldaten () zugewiesen wurden, der dort die staatlich festgesetzten Steuern für sich einziehen durfte. Mit dieser Pfründe (), die allerdings nicht erblich und auch nicht an eine judikative Funktion gebunden war, entlohnte der Staat seine Soldaten und z. T. auch seine Beamten. Ausrüstung und Pferd mussten die Sipahi selbst finanzieren. Die auf Kriegszügen erzielte Beute machte einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus. Wegen seiner militärischen Verpflichtungen lebte der Sipahi oft nicht vor Ort, konnte also seine Einkommensquellen kaum zu einer Grundherrschaft ausbauen. Dieses System ist somit mit dem feudalen Lehnswesen europäischer Staaten nicht vergleichbar, da auf dem Lande ein legitimer Landadel als höhergestellte Sozialschicht mit größerem erblichem Besitz und Vermögen fehlte.

Im Laufe des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts verloren die „Lehenstruppen“ der Sipahis allerdings an Bedeutung. Wirtschaftliche Krisen hatten dazu geführt, dass die Tımar-Einkünfte zurückgingen. Zudem waren die Hebesätze der Sipahis in den Provinzen des Reiches nicht einheitlich: Je weiter östlich diese lagen, umso weniger sorgfältig wurde damit verfahren. Zudem waren die Kosten für die Ausrüstung gestiegen. Viele Sipahis entzogen sich dem Heeresdienst aufgrund von zunehmender Korruption, Misswirtschaft und fehlender Kontrolle innerhalb der osmanischen Verwaltung. Vor allem im 17. Jahrhundert verkauften oder verpachteten Sipahis Teile ihrer Pfründe an Großgrundbesitzer – ohne Intervention der Hohen Pforte, der Zentralregierung in Istanbul. Manche vererbten ihr Tımar, und die Behörden versäumten, die militärischen Leistungen von den Erben einzufordern. So verfiel dieses System immer mehr, weil stehende Truppen wichtiger geworden waren. Diese mussten allerdings direkt von der Hohen Pforte entlohnt werden. Aufgrund wachsenden Finanzmangels wurden vakante Tımare nicht mehr neu vergeben, sondern zur Krondomäne geschlagen. Das Tımar-System wurde durch ein Steuerpacht-System () ersetzt, woraufhin die Besteuerung zunehmend willkürliche Züge annahm. Unter Selim III. (1789–1807) gab es nur noch etwa 2000 Sipahi. Der Steuereinzug wurde zunehmend auf „Steuereintreiber“ ( oder ) übertragen, die den meisten Vorschuss gaben und die fällige Steuersumme einschließlich „sattem“ Verdienst aus dem betreffenden Bezirk „herauspressten“.

Dies führte bereits seit dem frühen 16. Jahrhundert zu den so genannten Celali-Aufständen: Ein Sipahi mit Namen Celal hatte 1518 gegen die Steuerpraktiken des Osmanischen Reiches eine Rebellion angezettelt, der sich etwa 20 000 Aufständische anschlossen. Es folgten weitere ähnliche Aufstände, die unter der gleichen Bezeichnung firmieren und an denen auch Truppen der regionalen Landesverteidigung beteiligt waren, ehe 1609 unter Kuyucu Murad Pascha mit militärischer Intervention wieder stabilere Verhältnisse hergestellt werden konnten. Nachdem die Expansions- und Eroberungskriege der osmanischen Sultane zum Stillstand gekommen waren, die wegen des technischen Fortschritts immer teurer wurden, und die europäischen Seemächte den Überlandhandel über die Seidenstraße schwächten, nahmen die Finanzierungsengpässe des Osmanischen Reiches enorme Formen an. Dadurch herrschten in der Folgezeit weiterhin lokal chaotische Verhältnisse, denn gleichzeitig hatte sich ein Teil der Janitscharen verselbständigt und Ländereien besetzt, während unbezahlte Truppen marodierten. Als man sich in Europa vom Lehnswesen verabschiedete, entwickelte sich etwas Ähnliches im Osmanischen Reich: Es entstanden autonome Fürstentümer, Ağalıks und Derbeyliks.

Vor dem Hintergrund einer zunehmend schwächelnden Zentralgewalt begünstigte das Fehlen eines ländlichen Erbadels in den Dörfern das Aufkommen neuer lokaler Herrschaftsstrukturen: Ağas der türkischen Dörfer, Autoritäten mit Einfluss oder sozioökonomischer Bedeutung, deren Stellung nur auf Loyalität der Dorfbewohner beruhte – in einem System, das bis in die Gegenwart funktioniert. Der Ağa ist der reichste Bauer oder der Patriarch einer bedeutenden Großfamilie, ein sesshafter Sipahi oder der Nachkomme eines Stammeschefs. Er repräsentiert als Bürgermeister (, ) die Dorfgemeinschaft gegenüber staatlichen Autoritäten. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden derartige Autoritäten unter dem Titel sogar staatlich legitimiert. Manchem bedeutenden Ağa gelang es, seinen Einfluss auszudehnen und mit einer mobilen, bewaffneten Gefolgschaft aufrechtzuerhalten. Um sich vor Repressionen ambitionierter Nachbarn oder staatlicher Gewalt zu schützen, verlegte er seinen Sitz in eine mehr oder weniger restaurierte Burg. So avancierte der Dorfağa zum Derebey, zum „Talfürsten“, den früher oder später die Hohe Pforte als de-facto-Machthaber anerkannte und mit einem Beamtentitel versah, um ihn formal in das staatliche Verwaltungssystem zu integrieren.

Die Derebeys – offizielle Funktion Obwohl die Derebeys formell als Vertreter der offiziellen staatlichen Gouverneure Titel wie und (osmanischer Gouverneurstitel) führten, herrschten sie praktisch wie lokale Fürsten über autonome und erbliche „Fürstentümer“, waren in ihrem angestammten Gebiet praktisch unabhängig und wurden auch vom Staat kaum behelligt, solange sie Abgaben an den Provinzgouverneur bzw. an die Hohe Pforte abführten. Aus den erhobenen Steuern und aus eigenen Mitteln finanzierten sie in Kriegszeiten eigene Kontingente in der osmanischen Armee. Im Vergleich zu der exzessiven Ausbeutung durch häufig wechselnde Steuereintreiber des Staates war dieses System für die Bauern sogar eher vorteilhaft, denn im Gegensatz zu den Muhassil und Mütesellim standen die Derebeys nicht unter dem Druck, während kurzer Amtszeit möglichst viel Vermögen anzusammeln, sondern waren eher an einer „schonenden“ Behandlung ihrer Untertanen, an deren Wohlergehen, an öffentlicher Sicherheit und Entwicklung des Handels interessiert, denn ihr Ziel war dauerhafte Herrschaft in ihrem Territorium. Dank ihrer lokalen Verwurzelung konnten sie auf Loyalität der lokalen Bevölkerung zählen und konstruktivere Maßnahmen leichter durchsetzen. Die Hohe Pforte in Istanbul sah sich dadurch verpflichtet, ihnen entsprechend Anerkennung zu gewähren und sie weitgehend zu tolerieren. Staatliche Sicherheitsinteressen im Kontext mit nachbarstaatlichen Konflikten (z. B. mit Persien, Russland) trugen darüber hinaus dazu bei, dass sich derartige Derebey-Regime auf den größten Teil Anatoliens ausdehnen konnten, so dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Großprovinz Anadolu nur noch die Eyâlets von Karaman (Konya) und Rum (Sivas) unter direkter Verwaltung durch staatliche Gouverneure standen.

Während der Regierungszeit von Selim III. (1789–1807) erreichten die Derebeys den Gipfel ihrer Macht und spielten sogar eine wichtige Rolle in den Angelegenheiten des Hofes in der Hauptstadt. Einige von ihnen, insbesondere die Familien-Dynastien der Karaosmanoğlu (sie kontrollierten als Derebeys im 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts große Teile Westanatoliens) und Çapanoğlu (Yozgat), unterstützten die Reformen von Selīm III. ( 1789–1807, endete mit der Absetzung von Selim III. durch einen Janitscharenputsch), während ihre Rivalen, die Canikli (Canik bei Samsun), sich gegen die Reformen aussprachen. Die Derebeys nutzten die „Neue Ordnung“ in ihrem Hoheitsgebiet für ihre eigenen Zwecke und zu ihrem eigenen Vorteil, indem sie Regierungsgelder zur Stärkung ihrer eigenen Streitkräfte verwendeten. Zudem widersetzten sich die Janitscharen seit langem allen Ansätzen, die Armee zu reformieren. Die führenden Derebeys spielten in den innenpolitischen Auseinandersetzungen zur Festigung ihrer Macht zwischen konservativen und reformfreudigen politischen Vertretern eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit der Einberufung einer großen kaiserlichen Versammlung in Istanbul, zu der neben Würdenträgern verschiedener Art aus dem ganzen Reich auch die großen Derebeys aus Anatolien persönlich mit großen Streitkräften bewaffneter Gefolgsleute in Istanbul erschienen, wurden in einem Allianzpakt (, 1808) deren Rechte, Privilegien und Autonomien erstmals offiziell definiert und ratifiziert. Nach dem gewaltsamen Tod des Reformers Selim III. (1807 abgesetzt, 1808 ermordet) und seines Nachfolgers Mustafa IV. (1808 hingerichtet) unter Druck der aufständischen Janitscharen benötigte Sultan Mahmud II. (1808–1839) Jahrzehnte, um seine Macht gegenüber den Janitscharentruppen (1826 zerschlagen) zu behaupten. Aber erst seinen Söhnen und Nachfolgern Abdülmecid I. (1839–1861) und Abdülaziz (1861–1876) gelang es, die Macht der Derebeys zu brechen. zentriert|mini|640x640px|Die Karte zeigt Sitz, Regenten und etwaigen Einflussbereich bedeutender lokaler Machtzentren (Derebeyliks) innerhalb des anatolischen Bereichs des osmanischen Staates im 18. und 19. Jahrhundert. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur regionalen Unterscheidung der anatolischen Derebeyliks Ali Yaycıoğlu listet 2012 in einer Karte die Derebeyliks für das 18. und 19. Jahrhundert in Anatolien, auf dem Balkan und in der Levante auf, trifft dabei für Anatolien aber lediglich die bedeutendsten dieser Lokalfürstentümer und deren familiären Clans; für Ostanatolien/Kurdistan bleibt er vage:

Im Westen: Bilecik: Kalyoncuoğlu Izmir: Katipoğlu Kütahya: Nasuhoğlu Aydın: Cihanoğlu In Inneranatolien: Ankara: Müderrisoğlu Konya: Çelikpaşaoğlu Kayseri: Zennecioğlu Sivas/Divriği: Kösepaşaoğlu Bozok/Yozgat: Çapanoğlu Malatya: Rişvanoğlu In Nordanatolien: Sinop: Öküzoğlu Canik: Caniklioğlu Trabzon: Hazinedaroğlu Rize: Tuzcuoğlu Giresun: Dedeoğlu Kars: Çıldıroğlu In Südanatolien: Burdur/Isparta/Eğirdir: Yılanlıoğlu Teke/Antalya: Tekelioğlu Maraş: Bayezitoğlu Iskenderun/Payas: Küçükalioğlu Sis/Kozan: Kozanoğlu