Ein Pflanzenschutzdienst ist eine amtliche Auskunftsstelle für Pflanzenschutz der Länder.
Aufgaben Die Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes sind entsprechend dem § 59 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG):
Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücke Durchführung der für die Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 erforderlichen Untersuchungen und Versuche Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen.
Pflanzenschutzdienste in Deutschland Baden-Württemberg: Landwirtschaftliches Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg Regierungspräsidium Stuttgart Regierungspräsidium Karlsruhe Regierungspräsidium Freiburg Regierungspräsidium Tübingen
Bayern: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin
Brandenburg: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Bremen: Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET)
Hamburg: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Hessen: Regierungspräsidium Gießen
Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Niedersachsen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter Pflanzenschutzdienst
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Saarland: Landwirtschaftskammer für das Saarland
Sachsen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sachsen-Anhalt: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Quelle:)
Einzelnachweise
Kategorie:Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Deutschland) Kategorie:Wirtschaftsbehörde (Deutschland) Kategorie:Organisation (Pflanzenschutz)