Ab 1938 wurden erwerbslose Juden von den Arbeitsämtern zum sogenannten Geschlossenen Arbeitseinsatz verpflichtet; dabei wurden sie in „geschlossenen Kolonnen“ und von „arischen“ Arbeitern getrennt meist zu händischer Arbeit eingesetzt. Mitte 1941 waren rund 90 % aller einsatzfähigen reichsdeutschen und staatenlosen Juden zu diesem Zwangseinsatz herangezogen, der zum geringeren Teil auch in überwachten Lagern fern des Wohnortes abgeleistet wurde. Anfangs waren noch tarifliche Entlohnung, geregelte Arbeitszeit und allgemein übliche Sozialleistungen gewährleistet. Später wurden geltende Bestimmungen für Lohnzuschläge, Familienzulagen, Lohnfortzahlung sowie Jugend- und Arbeitsschutz für die zwangsbeschäftigten Juden außer Kraft gesetzt.

Der praktizierte Zwangseinsatz von Juden wurde nachträglich am 3. Oktober 1941 durch eine Verordnung über die Beschäftigung von Juden förmlich festgeschrieben, die erst mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben wurde. Die Rechte jüdischer Arbeiter und Angestellter blieben seinerzeit weiterhin drastisch eingeschränkt.

Der Arbeitseinsatz schützte nicht vor der Deportation, sondern schob günstigstenfalls den Zeitpunkt hinaus. Nach der „Fabrikaktion“ im Februar 1943, die das Ende der Massendeportationen markiert, wurden noch mehr als 10.000 bislang verschonte Personen wie „jüdisch Versippte“, „jüdische Mischlinge ersten Grades“ oder „Geltungsjuden“ zum Geschlossenen Arbeitseinsatz eingezogen.

Pflichtarbeit für Unterstützungsempfänger Schon vor 1933 konnten Erwerbslose, die öffentliche Unterstützung bekamen, gemäß zweier Rechtsverordnungen zur Pflichtarbeit herangezogen werden.§ 9 in der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 (RGBl. I, S. 100f) sowie $ 91 im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927. Diese gesetzlichen Möglichkeiten wurden jedoch bis 1933 kaum umgesetzt.Dieter Maier: Arbeitsverwaltung und nationalsozialistische Judenverfolgung in den Jahren 1933–1939. In: Arbeitsmarkt und Sondererlass. Menschenverwertung, Rassenpolitik und Arbeitsamt. Berlin 1990, ISBN 3-88022-957-0, S. 106. Nach der Machtergreifung wurden Unterstützungsberechtigte verstärkt zur „arbeitserzieherischen“ Pflichtarbeit herangezogen; bis 1935 verdreifachte sich zum Beispiel in Hamburg die Anzahl der Pflichtarbeiter.Wolf Gruner: Öffentliche Wohlfahrt und Judenverfolgung: Wechselwirkungen lokaler und zentraler Politik im NS-Staat (1933–1942). München 2002, ISBN 3-486-56613-X, S. 93.

Infolge von Berufsbeschränkungen und Entlassungen verarmte der jüdische Bevölkerungsanteil rapide. Örtliche Behörden kürzten jüdischen Wohlfahrtsempfängern bislang gewährte Zuschüsse und strichen zusätzliche Leistungen; Juden wurden von Sachleistungen des Winterhilfswerks ausgeschlossen.Ina S. Lorenz, Jörg Berkemann: Die Hamburger Juden im NS-Staat 1933 bis 1938/39. Bd. 3, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1811-3, S. 317. Empfehlungen für einen besonderen Arbeitseinsatz von jüdischen Unterstützungsempfängern wurden vom Wohlfahrtsausschuss des Deutschen Gemeindetags im Juni 1937 abgegeben. Die Vorstöße kommunaler Stellen führten zu einem Entwurf einer Verordnung über die Fürsorge für Juden vom 16. August 1938, dem zufolge Juden prinzipiell durch die „jüdische freie Wohlfahrtspflege“ zu unterstützen seien,Wolf Gruner: Öffentliche Wohlfahrt und Judenverfolgung... München 2002, ISBN 3-486-56613-X, S. 152. / s. a. Dokument VEJ 2/164 In: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938–August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 472. die jedoch die finanzielle Belastung nicht schultern konnte.

Pläne für den Arbeitseinsatz von Juden Juden waren bereits aus zahlreichen Berufen ausgeschlossen worden und wurden im Rahmen der Arisierung weiter aus dem Wirtschaftsleben verdrängt und verarmten dadurch schnell. Ab 1938 wurde versucht, möglichst viele jüdische Erwerbslose und Unterstützungsempfänger zu Pflichtarbeiten heranziehen, um staatlichen Fürsorgeleistungen einzusparen und zugleich andere Arbeiter für „vordringliche, staatspolitisch wichtige Vorhaben freizustellen.“Dieter Maier: Arbeitsverwaltung und nationalsozialistische Judenverfolgung in den Jahren 1933–1939. In: Arbeitsmarkt und Sondererlass. Menschenverwertung, Rassenpolitik und Arbeitsamt. Berlin 1990, ISBN 3-88022-957-0, S. 110. Dafür sollten separate jüdische Arbeitskolonnen gebildet werden.

Mehrere hundert jüdische Unterstützungsempfänger waren schon im Frühsommer 1938 in Berlin kolonnenweise zu unentgeltlicher Pflichtarbeit bei öffentlichen Bauvorhaben zu Abbruch- und Planierungsarbeiten eingesetzt worden. Auch die Hamburger Wohlfahrtsbehörde ergriff im Sommer 1938 die Initiative und wies jüdische Arbeitskräfte in ein außerhalb liegendes Lager zur Arbeit ein.Wolf Gruner: Lager für den 'jüdischen Arbeitseinsatz'. In: Ursula Büttner (Hrsg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15896-6, S. 162. Im Oktober 1938 waren 200 Juden, die Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe erhielten, im Landesarbeitsamtsbezirk Wien bei städtischen Arbeiten eingesetzt.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938–1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 41. Anfang 1939 wurde dann im Wiener fünften Bezirk (Margareten) eine Kontrollstelle für jüdische Arbeitslose eingerichtet.

In einer Besprechung bei Hermann Göring kam im Oktober 1938 die Erwartung zum Ausdruck, durch den erzwungenen Arbeitseinsatz den Auswanderungsdruck steigern zu können.Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation... Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 23 / VEJ 2/107 Besprechung am 14. Oktober 1938 bei Göring über die wirtschaftliche Kriegsvorbereitung und die Arisierung. In: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938–August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 322. Am 19. Oktober 1938 ordnete Friedrich Syrup als Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an, alle erwerbslosen Juden zu erfassen.Wolf Gruner: Zwangsarbeit und Verfolgung. Österreichische Juden im NS-Staat 1938-45. Innsbruck / Wien / München 2001, ISBN 3-7065-1396-X, S. 49. Zum 1. Dezember 1938 nahm die Zentrale Dienststelle für Juden des Arbeitsamtes Berlin ihre Tätigkeit auf. Das Amt wies erwerbslose Juden in schlecht bezahlte und körperlich belastende Tätigkeiten ein. Am 20. Dezember 1938 gab Syrup „mit ausdrücklicher Billigung“ Görings einen Erlass für den Arbeitseinsatz der Juden heraus.abgedruckt in: Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938–1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 30–31. Es sei „anzustreben, alle arbeitslosen und einsatzfähigen Juden“ beschleunigt zu beschäftigen, wobei Juden stets abgesondert von der übrigen Gefolgschaft einzusetzen seien. Dieser Erlass blieb die Grundlage für den praktizierten Arbeitszwang von Juden, bis im Oktober 1941 eine Verordnung über die Beschäftigung von Juden im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde. Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung). Band 6: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren Oktober 1941–März 1943. Berlin 2019, ISBN 978-3-11-036496-5 - Dokumente VEJ 6/2 und VEJ 6/28 = Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden. (vom 31. Oktober 1941) - Zum Zustandekommen siehe Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Unv. Nachdruck Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 199–204.

Organisation mini|hochkant|Gedenkstele Zentrale Dienststelle für Juden des Arbeitsamtes Berlin

Die Reichsarbeitsverwaltung mit den ihr unterstehenden Arbeitsämtern bestimmten bis zum Frühjahr 1943 fast uneingeschränkt über Planung, Organisation, Rahmenbedingungen und Praxis des Zwangseinsatzes. Sie weitete im Mai 1940 die Zwangsbeschäftigung, die zunächst nur für die mit öffentlichen Mitteln unterstützten Juden gegolten hatte, auf alle arbeitseinsatzfähigen Juden aus.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden .... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 335 und 337.

Für erwerbslose Juden wurden nach Berlin auch in Wien,1939 Stolberggasse, ab 1940 Hermanngasse: Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation... Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 16 f. Breslau, Hamburg1939 Dienststelle Ferdinandstraße 59 - siehe VEJ 2/295 und anderen großen Städten Sonderdienststellen des Arbeitsamtes eingerichtet. Vermehrt verweigerten Fürsorgebehörden verarmten Juden alle Unterstützungsleistungen, beriefen sich auf den Erlass und verwiesen sie auf das Arbeitsamt.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 71–73. In Hamburg wurden 1939 Vertreter der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland von Gestapo und Arbeitsverwaltung aufgefordert, beschäftigungslose arbeitsfähige Juden zu melden.VEJ 2/295 In: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden... Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 774.

Umsetzung Im „Altreich“ wurden jüdische Arbeitskolonnen zuerst bei kommunalen Straßenbau-, Tiefbau- oder auch Entsorgungsarbeiten auf Müllplätzen und Rieselfeldern eingesetzt. Juden in Österreich wurden 1939 hauptsächlich zum Geschlossenen Arbeitseinsatz in Norddeutschland verpflichtet, etwa beim Bau der Rappbodetalsperre, beim Reichsstraßenbau sowie beim Wasserstraßen- und Hochwasserschutzbau.Wolf Gruner: Zwangsarbeit und Verfolgung. Österreichische Juden im NS-Staat 1938–45. Innsbruck / Wien / München 2001, ISBN 3-7065-1396-X, S. 85. Verschickungen zu Baustellen erforderten oft die Einrichtung von Lagern, so dass bis zum Sommer 1939 unter der Regie der Reichsarbeitsverwaltung über 30 Judenlager unabhängig vom Konzentrationslagersystem entstanden.Wolf Gruner: Der «Geschlossene Arbeitseinsatz» und die Juden in Frankfurt am Main von 1938 bis 1942. In: «Nach der Kristallnacht». Hrsg.: Monica Kingreen, Campus 1999, ISBN 3-593-36310-0, S. 263.

Anders als im kommunalen Sektor wurde die Möglichkeit, jüdische Arbeitskolonnen einsetzen zu können, nicht überall sofort aufgegriffen. Regionale Hoheitsträger der NSDAP äußerten ihren Unwillen, Juden in der Landwirtschaft zu beschäftigen.Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Juden in Deutschland 1933–1945. München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 575. Ungeachtet des akuten Mangels an Arbeitskräften wies die Reichsautobahn-Direktion im März 1939 das Angebot zurück, jüdische Arbeitskolonnen direkt an den „Straßen des Führers“ einzusetzen. Denkbar sei der Einsatz nur bei abseits liegenden Kiesgruben und Steinbrüchen.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 88–89. In der Privatwirtschaft sträubten sich zunächst Industrieunternehmen, gesonderte Kolonnen von jüdischen unqualifizierten Arbeitern einzustellen. Man scheute die erforderlichen Ausgaben für abgesonderte Produktionsräumlichkeiten und Änderungen im Produktionsablauf. Ins Feld geführt wurde auch die angebliche „Weigerung der Belegschaft“, mit Juden im Betrieb zu arbeiten.Wolf Gruner: Der geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden... Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 86.