mini|Das Gesetz über die Verdächtigen. Druckfassung von 1793 Das Gesetz über die Verdächtigen () vom 17. September 1793 war ein Dekret, das der französische Nationalkonvent auf Druck der Septemberbewegung verabschiedete. Es sah die unbefristete Inhaftierung von Menschen vor, die verdächtigt wurden, in irgendeiner Weise gegen die Französische Revolution zu sein. Das Gesetz gehört zu den Maßnahmen, mit denen die Terrorherrschaft institutionalisiert wurde.
Entstehung Im Sommer 1793 befand sich Frankreich in einer schweren Krise. Der Krieg gegen Preußen, die Habsburgermonarchie, Großbritannien und andere Staaten hatte keinen günstigen Verlauf genommen. Zwar hatte Frankreich den Vormarsch der Feinde auf Paris in der Kanonade von Valmy stoppen können, doch noch immer standen fremde Truppen auf französischem Boden. Die Integration der neuen revolutionären Truppen in die bestehende Armee kam nicht voran. Die revolutionäre Regierung galt noch nicht überall im Land als legitim: In der Bretagne und der Vendée brachen royalistische Aufstände aus, die sich an den immer neuen Massenaushebungen und dem Berufsverbot für Priester entzündeten, die den Eid auf die Verfassung verweigerten. Die Wirtschaftslage war trotz guter Ernten des Vorjahres schlecht: Die Assignaten, das 1790 neu eingeführte Papiergeld, verloren inflationsbedingt rasant an Wert, in verschiedenen Städten kam es zu Hungerunruhen.Gilbert Ziebura: Frankreich von der Großen Revolution bis zum Sturz Napoleons III 1789–1870. In: Walter Bußmann: Handbuch der europäischen Geschichte, Bd. 5: Europa von der Französischen Revolution bis zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Klett-Cotta, Stuttgart 1981, S. 212 ff.; Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789–1799). 4. Auflage der durchgesehenen deutschen Ausgabe, Sonderausgabe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 257–268.
Diese Probleme wurden verbreitet nicht auf eigene Schwäche oder auf unbeabsichtigte Folge eigener Entscheidungen zurückgeführt. Vielmehr erklärte man sie sich verschwörungstheoretisch mit den vermuteten bösen Absichten der Beteiligten. Das Histoire et dictionnaire de la Révolution Francaise spricht von einer regelrechten hantise du complot, einer „Komplottbesessenheit“ der Revolutionäre.Jean Tulard, Jean-François Fayard und Alfred Fierro: Histoire et dictionnaire de la Révolution Francaise. Éditions Robert Laffont, Paris 1987, S. 1105. Insbesondere Angehörige der Pariser Unterschichten, die Sansculotten, sahen in den Handlungen und Unterlassungen der Verantwortlichen Verschwörungen von „Aristokraten, Gemäßigten, Agenten Pitts etc.“ Das entsprach zwar kaum der Realität, lieferte aber Sündenböcke für alles Unerwünschte.Gerd van den Heuvel: Terreur, Terroriste, Terrorisme. In: Handbuch politisch-sozialer Grundbegriffe in Frankreich. 1680–1820. Heft 3 = Ancien Régime, Aufklärung und Revolution. Band 10. Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52731-2, S. 21 (abgerufen über De Gruyter Online). Der Aufstand der Pariser Sansculotten vom 31. Mai bis zum 2. Juni 1793 führte zur Verhaftung der führenden Girondisten, die die Interessen des Besitzbürgertums vertraten.Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789–1799). 4. Auflage der durchgesehenen deutschen Ausgabe, Sonderausgabe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 274–277. Ihnen wurde vorgeworfen, mit dem abtrünnigen General Charles-François Dumouriez unter einer Decke zu stecken. Durch den Aufstand erhielt die Bergpartei, in der die radikaleren Mitglieder des Jakobinerclubs und die des Club des Cordeliers vertreten waren, die Mehrheit im Konvent. Dies vertiefte jedoch die gesellschaftliche Spaltung: Viele Girondisten schlossen sich nun den Feinden der Revolution an und erhoben sich gegen die neuen Machthaber. Die so genannten „Föderalistenaufstände“ betrafen vor allem den Südwesten und den Süden Frankreichs: In Toulon öffneten die Aufständischen der britischen Flotte den Hafen. Am 13. Juli 1793 fiel der populäre Journalist Jean Paul Marat, der dem Club des Cordeliers angehörte, einem Mordanschlag zum Opfer, was die verbreitete Furcht vor Attentätern, Spionen und Saboteuren sowie die Bereitschaft, ihnen mit terreur entgegenzutreten, weiter vergrößerte.Gerd van den Heuvel: Terreur, Terroriste, Terrorisme. In: Handbuch politisch-sozialer Grundbegriffe in Frankreich. 1680–1820. Heft 3 = Ancien Régime, Aufklärung und Revolution. Band 10. Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52731-2, S. 19 und 21 (abgerufen über De Gruyter Online).
Das verbreitete Misstrauen zeigte sich ab März 1793 in der Entsendung von mit außerordentlichen Vollmachten versehenen Kommissaren des Konvents, den Représentants en mission, die die Handlungen von Militärs und anderen Regierungsvertretern außerhalb von Paris überwachen sollten. Zur Überwachung der Regierung selbst wurde am 5. und 6. April 1793 der Wohlfahrtsausschuss eingerichtet, der im Laufe des Sommers immer mehr Kompetenzen auf sich vereinigte, sodass er sich zunehmend zur faktischen Notstandsregierung Frankreichs entwickelte.Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789–1799). 4. Auflage der durchgesehenen deutschen Ausgabe, Sonderausgabe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 269 f. Im gleichen Monat beschloss der Konvent die Errichtung lokaler Überwachungsausschüsse (Comités de surveillance révolutionnaire), die Verdächtige überwachen sollten und Patrioten „certificats de civisme“ ausstellten, Bürgerzeugnisse, in denen dem Inhaber bescheinigt wurde, seinen staatsbürgerlichen Pflichten nachgekommen zu sein.
Die Sansculotten versuchten über die Sektionen Druck auf die ihnen ideologisch nahestehende Bergpartei auszuüben: Sie forderten Preiskontrollen, Maßnahmen gegen Wucher und Spekulation,R. R. Palmer: The Age of the Democratic Revolution. A Political History of Europe and America, 1760–1800. Aktualisierte Neuauflage, Princeton University Press, Princeton/Oxford 2014, ISBN 978-0-691-16128-0, S. 452 (abgerufen über De Gruyter Online). eine „armée révolutionnaire“ zur Sicherung der Lebensmittelversorgung und die Anwendung von terreur gegen alle, die gegen die Revolution intrigierten.Gerd van den Heuvel: Terreur, Terroriste, Terrorisme. In: Handbuch politisch-sozialer Grundbegriffe in Frankreich. 1680–1820. Heft 3 = Ancien Régime, Aufklärung und Revolution. Band 10. Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52731-2, S. 18 (abgerufen über De Gruyter Online). Die Bergpartei wollte diesem Druck von unten zumindest teilweise nachgeben, doch gleichzeitig hatte sie ihn unter Kontrolle zu bringen. Darin bestand ihr Dilemma.R. R. Palmer: The Age of the Democratic Revolution. A Political History of Europe and America, 1760–1800. Aktualisierte Neuauflage, Princeton University Press, Princeton/Oxford 2014, ISBN 978-0-691-16128-0, S. 412 (abgerufen über De Gruyter Online). Ihr Zögern und der Hochverrat der Bürger von ToulonWilliam Doyle: Aristocracy and its Enemies in the Age of Revolution. Oxford University Press, Oxford/New York 2009, S. 288. provozierten den letzten der großen „journées“ der Pariser Sektionen:Gerd van den Heuvel: Terreur, Terroriste, Terrorisme. In: Handbuch politisch-sozialer Grundbegriffe in Frankreich. 1680–1820. Heft 3 = Ancien Régime, Aufklärung und Revolution. Band 10. Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52731-2, S. 18 (abgerufen über De Gruyter Online). Vertreter der Sektionen kreisten am 5. September 1793 den Salle du Manège ein, wo der Konvent tagte, und besetzten ihn, ohne dass es zu Gewalttätigkeiten kam. Sie trugen den Abgeordneten die Forderungen der Sektionen vor:
Der Konvent gab dem Druck der Straße nach: Ohne Konsultation des Wohlfahrtsausschusses wurden die politischen Forderungen der Parlamentsbesetzer, nämlich die Verhaftung aller Verdächtigen, die Säuberung der Revolutionsausschüsse, die Aufstellung einer Revolutionsarmee und Diäten für die Sitzungen der Sektionen, beschlossen. Die ökonomischen Forderungen dagegen blieben einstweilen unerfüllt.Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789–1799). 4. Auflage der durchgesehenen deutschen Ausgabe, Sonderausgabe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 300. In der Folge lavierte der Wohlfahrtsausschuss geschickt zwischen den weiter erhobenen Forderungen der Sektionen und dem Konvent, dessen Mehrheit namentlich einer Wirtschaftskontrolle noch zögerlich gegenüberstand, und erlangte dadurch de facto diktatorische Befugnisse. Als Mitte September die Revolutionsausschüsse auf Veranlassung der Sektionen erste Verhaftungen Verdächtiger vornahmen und Gerüchte umliefen, es werde demnächst wieder ein Massaker geben wie im September 1792, legte der Abgeordnete Philippe-Antoine Merlin, um eine missbräuchliche Umsetzung des Beschlusses vom 5. September zu vermeiden, im Gesetzgebungsausschuss einen Textentwurf für ein Gesetz über die Verdächtigen vor, das der Konvent am 17. September 1793 beschloss.Jean Tulard, Jean-François Fayard und Alfred Fierro: Histoire et dictionnaire de la Révolution Francaise. Éditions Robert Laffont, Paris 1987, S. 982.
Inhalt Das Gesetz ist in zehn Artikel gegliedert. Artikel 1 befiehlt die Verhaftung aller verdächtigen Personen, die sich auf dem Territorium der Republik aufhalten. Artikel 2 bestimmt in einer sehr weiten Definition, wer als verdächtig zu gelten habe: Personen, die sich aufgrund ihres Verhaltens, ihrer Äußerungen oder ihrer persönlichen Beziehungen „als Parteigänger der Tyrannen, des Föderalismus“ (gemeint waren die Girondisten) „oder als Feinde der Freiheit“ erwiesen hätten, Personen, die die Herkunft ihrer Einkünfte oder die Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten nicht nachweisen könnten – damit waren Spekulanten gemeint, Personen, denen das Bürgerzeugnis verweigert worden war, suspendierte oder abgesetzte Beamte des Ancien Régime, ehemalige Adlige, sofern sie „nicht ständig ihre Verbundenheit mit der Revolution unter Beweis gestellt“ hätten, zurückgekehrte Emigranten. In Artikel 3 werden Überwachungsausschüsse damit beauftragt, Haftbefehle für die genannten Personen auszustellen, die die Militärkommandanten bei Strafe ihrer Absetzung auszuführen hatten. Artikel 4 legt fest, dass die Ausschüsse Verhaftungen nur mit der Mehrheit von mindestens sieben anwesenden Mitgliedern beschließen konnten. Laut Artikel 5 mussten die Verhafteten zunächst in ein Untersuchungsgefängnis gebracht werden. Falls der Platz dort nicht reichte, wurden sie stattdessen unter Hausarrest gestellt. Artikel 6 bestimmt, dass sie spätestens nach einer Woche in eines der Gefängnisse verbracht werden mussten, die die Départementsverwaltungen einzurichten hatten. Laut Artikel 7 durften sie dorthin unbedingt notwendige eigene Möbel mitnehmen. Als Ende der Haftzeit wurde der Friedensschluss festgelegt, dessen Datum noch niemand kannte. Artikel 8 legt fest, dass die Inhaftierten die Kosten ihrer Haft zu gleichen Teilen selbst zu tragen hatten. Artikel 9 verpflichtet die Überwachungsausschüsse, dem Sicherheitsausschuss über alle Verhaftungen Bericht zu erstatten. Artikel 10 ermächtigt die Zivil- und Strafgerichte, Personen, gegen die wegen eines Delikts von einer Anklageerhebung abgesehen worden war oder die freigesprochen worden waren, ebenfalls als Verdächtige in die neuen Haftanstalten zu schicken.Décret du 17 septembre 1793 relatif aux gens suspects auf Wikisource, Zugriff am 21. November 2020; Albert Soboul: Die Große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789–1799). 4. Auflage der durchgesehenen deutschen Ausgabe, Sonderausgabe. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 302.
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