Im Burgenland gibt es fünf Areale, die als geschützte Lebensräume für Pflanzen und Tiere ausgewiesen sind. Ziel ist der Schutz von Lebewesen, die in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) als besonders schützenswert ausgewiesen sind.
Im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz Der relevante Paragraph im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (§ 22a) lautet wie folgt:Gesetz in der letztgültigen Fassung vom 23. November 2020
Im Burgenland bilden die Geschützten Lebensräume eine eigene Schutzkategorie neben den eigentlichen Naturschutzgebieten, den Naturdenkmalen sowie den Landschaftsschutzgebieten und Geschützten Landschaftsteilen.Übersichtskarte der Schutzgebiete im Burgenland (PDF-Datei)
Sämtliche Bereiche liegen im Nordburgenland und betreffen Trockenrasengebiete.
Liste
Weblinks Übersicht auf burgenland.at, abgerufen am 9. Juni 2021
Einzelnachweise
! Geschützter Landschaftsteil Burgenland ! !