Die Ende 2019 erstmals beschriebene Infektionskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 aus. Sie wird durch eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht. Seit dem 11. März 2020 wird die Ausbreitung dieser Krankheit von der WHO als Pandemie eingestuft. Die Pandemie hatte Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Mobilität, den Tourismus und die Migration. In mehreren Wellen beschloss die Bundesregierung Reisewarnungen und Grenzschließungen, um die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen. Für viele Einreisende nach Deutschland legten Bund und Bundesländer Quarantänepflichten fest. Nachdem im März die deutschen Grenzen weitgehend geschlossen worden waren, waren ab Juni 2020 Reisen insbesondere innerhalb Europas wieder möglich. Anschließend wurde ein zunehmend differenziertes System von ausländischen Risikogebieten, Reisewarnungen für einzelne Länder und Test- und Quarantänepflichten für Reisende eingeführt. Als im Herbst 2020 die Infektionszahlen stiegen, wurden auch große Teile Europas wieder als Risikogebiete ausgewiesen, für die bei Reisen Test- und Quarantäneregelungen zu beachten sind.
Die Freizügigkeit von (potenziellen) Reisenden wurde und wird während der COVID-19-Pandemie nicht nur durch Regelungen über den grenzüberschreitenden Verkehr eingeschränkt. Bereits während der „ersten Welle“ der Pandemie im Frühjahr 2020 erließen die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Einreiseverbote für „Landesfremde“ und verboten, wie auch Niedersachsen, den Besuch zum jeweiligen Land gehörender Nord- bzw. Ostseeinseln. Andere Länder verhängten Ausgangsbeschränkungen über Personen, die sich im Land aufhielten. Daneben wendeten Länder Instrumente wie Beherbergungsverbote und -beschränkungen an, die den touristischen Verkehr innerhalb Deutschlands zunächst nur für innerdeutsche Risikogebiete, später umfassend einschränkten. Ab Januar 2021 gesellte sich zu diesen Restriktionen das Verbot, sich ohne triftigen Grund außerhalb eines vorgegebenen Bewegungsradius aufzuhalten, welches Bewohner einzelner Städte bzw. Landkreise in Hochrisikogebieten betraf. Dazu kamen im Januar 2021 noch Einreiseverbote, vor allem in Landkreise mit Wintersportorten.
Situation zu Beginn der Pandemie Seit Januar wies das Robert Koch-Institut (RKI) weltweit bestimmte Gebiete als Risikogebiete für COVID-19 aus, „in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“.Robert Koch-Institut: Als erstes Gebiet erklärte das RKI am 26. Januar 2020 die chinesische Provinz Hubei inklusive der Stadt Wuhan zum Risikogebiet. Im Februar folgten weitere Länder und Regionen in Ostasien. Vom 26. Februar bis zum 2. April wurden zahlreiche Regionen und Länder in Westeuropa und Nordamerika als Risikogebiete eingestuft.Robert Koch-Institut: Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), 02.04.2020
Im Februar galten in Deutschland noch keine Einreisebeschränkungen für Personen aus Risikogebieten. Ab 27. Februar sollten Flugreisende aus China, Südkorea, Japan, Iran oder Italien den Behörden ihren Aufenthaltsort sowie eine Kontaktmöglichkeit mitteilen. Anfang März rief Bundesgesundheitsminister Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.
Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen im März und April 2020 mini|Gesperrter Grenzübergang zwischen Kreuzlingen und Konstanz im März
Am 16. und 17. März schloss die Bundesregierung dann die deutschen Grenzen weitgehend für den Reiseverkehr. Schon am 16. März 2020 wurden die Grenzen zu den Nachbarstaaten Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark geschlossen, die teilweise vom RKI zu Risikogebieten erklärt worden waren. Ab 17. März galten entsprechende Beschränkungen auch für Reisen von außerhalb der EU nach Deutschland, nachdem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss gefasst hatten.Bundesinnenminister Seehofer ordnet weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr an. Pressemitteilung des BMI vom 17. März 2020. Am selben Tag sprach das Auswärtige Amt zum ersten Mal eine „weltweite“ Reisewarnung aus (die sich auf alle Gebiete in ausländischen Staaten bezog). Insgesamt durften damit Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft im Land ansässig waren, nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Als triftige Gründe galten bspw. Berufspendeln oder der grenzüberschreitende Warenverkehr. Wer eine Pauschalreise aufgrund offizieller Reisewarnungen oder Einreisestopps nicht antreten kann, kann den Reisevertrag kündigen. Personen, die aufgrund von individueller Vorsicht eine Reise nicht antreten wollten, sowie Individualreisende waren hingegen teils auf Kulanz angewiesen. Wird eine Flugverbindung aufgrund der Virusepidemie ganz gestrichen, wird dem Reisenden der Ticketpreis erstattet; ob darüber hinaus Anspruch auf Entschädigung besteht, ist strittig.
Ab dem 10. April 2020 mussten nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern alle Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrten und sich dort mehrere Tage aufgehalten hatten, für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Nicht betroffen waren von Anfang an Berufspendler; Ausnahmen gelten für Lastwagenfahrer, medizinisches Personal und bestimmte Saisonarbeiter. Ebenfalls ab dem 10. April 2020 wies das Robert Koch-Institut keine internationalen Risikogebiete mehr aus, da sich die Epidemie mittlerweile weltweit verbreitet habe. Die Quarantäneregelungen wurden später nach Reiseland differenziert. Oberverwaltungsgerichte erklärten eine pauschale Quarantänepflicht für Rückkehrer für unrechtmäßig, bestätigten aber eine nach Staaten differenzierende Regelung. Ab dem 15. Mai wurden die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen zu einigen Ländern aufgehoben, an anderen auf Stichproben reduziert.
Rückholprogramm Da weltweit Grenzen geschlossen wurden und Flug- und Fährverbindungen gestrichen wurden, strandeten zahlreiche deutsche Staatsbürger im Ausland. Am 17. März 2020 begann daher ein Rückholprogramm für deutsche Staatsbürger. Bis zum 26. März 2020 wurden auf Initiative des Auswärtigen Amts, teils in Kooperation mit anderen EU-Ländern, etwa 160.000 Menschen aus dem Ausland per Flugzeug nach Deutschland gebracht. Am 22. April 2020 erklärte Bundesaußenminister Maas, dass Reisende, die die „weltweite Reisewarnung“ ignorierten und im Sommer 2020 im Ausland Urlaub machten, nicht damit rechnen könnten, mit Hilfe des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt zu werden.
Grenzöffnungen und erneute Reisebeschränkungen ab Juni 2020 Grenzöffnungen Nach einem gemeinsamen Beschluss der EU-Innenminister vom 5. Juni 2020 sollte ab dem 15. Juni des Jahres im Schengen-Raum wieder die volle Personenfreizügigkeit gelten. Auch alle infolge der Corona-Pandemie erlassenen Quarantäne-Regelungen für Reisende im Schengen-Raum sollten bis Ende des Monats beendet werden. Das Bundeskabinett beschloss am 3. Juni 2020 die Aufhebung der Reisewarnung für 31 Staaten zum 15. Juni 2020. Dabei handelt es sich um die 26 Staaten der EU sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union verlängerte die Bundesregierung die Reisewarnung für Touristen bis zum 31. August. Eine Reihe von Reisewarnungen und Quarantäneregelungen blieben allerdings am 15. Juni auch für Reisen innerhalb des Schengen-Raums noch bestehen. Seit dem 2. Juli konnten Bürger aus elf Nicht-EU-Staaten, darunter Australien, Kanada und Tunesien, wieder ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen.
Risikogebiete Seit dem 15. Juni 2020 wies das RKI wieder – analog zur Bestimmung von „besonders betroffenen Gebieten“ in Deutschland – internationale Risikogebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind u. U. von Quarantäneregelungen der Bundesländer betroffen. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Am 1. Oktober 2020 ging das Auswärtige Amt dazu über, wieder „umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder“ anstatt einer pauschalen Reisewarnung herauszugeben. Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind. Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und das AA rät in diesen Fällen zu besonderer Vorsicht.
Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig angepasst. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.
Einreisebestimmungen, Quarantänemaßnahmen und Tests mini|Schilderbrücke auf der Bundesautobahn 1 bei Erftstadt: Bitte an alle Reiserückkehrer, einen Test auf Covid-19 zu machen (August 2020)
Ende Juli beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer, neben der 14-tägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten, einen Test auf das Virus an Flughäfen anzubieten; der 93. Gesundheitsministerkonferenz vom 24. Juli 2020 fällt der Test negativ aus, entfällt bzw. verkürzt sich die Quarantänepflicht für die Reiserückkehrer."Corona-Tests für alle Reiserückkehrer" tagesschau.de vom 29. Juli 2020 Zur Kostenübernahme für einen Test innerhalb von 72 Stunden nach Einreise wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet.Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31. Juli 2020 (BAnz AT 31. Juli 2020 V1) Außerdem wurde bundesrechtlichVerordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 7. August 2020 V1) für Einreisende aus Risikogebieten eine Testpflicht auf Anforderung des Gesundheitsamts innerhalb von zwei Wochen nach Einreise eingeführt.
Am 27. August beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder ein Ende der kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum 15. September 2020. Die Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten wird vorerst aufrechterhalten. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden.
Die Regelungen für Einreisende und Pendler ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesregierung.
Für Einreisende aus Risikogebieten galt mit Stand zum 30. September 2020: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss eine sogenannte Aussteigerkarte ausfüllen und sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne). Für die Dauer von 14 Tagen besteht die Verpflichtung, im Falle einer Aufforderung durch die Behörden ein Covid-19-Testergebnis nachzuweisen oder andernfalls einen Test zu dulden. Innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise besteht die Möglichkeit, sich auch ohne Aufforderung kostenlos testen zu lassen. Es gibt bestimmte Ausnahmen zur Quarantäne- und Testpflicht, u. a. für Personen auf der Durchreise. Je nach Landesrecht kann die Quarantänepflicht für diejenigen, die ein negatives Testergebnis vorweisen, aufgehoben werden. Wer innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise typische COVID-19-Symptome hat, muss das Gesundheitsamt auf jeden Fall darüber informieren – selbst dann, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.