Der Begriff Anlagensicherung, auch Sicherungssystem genannt, umfasst die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Ein Sicherungssystem soll die folgenden elementaren Sicherungsfunktionen gewährleisten:
Abschreckung Erkennung Verzögerung Abwehr und Wiederherstellung der Kontrolle
Sicherungsplan Die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung dieser Funktionen sind im Sicherungsplan dargestellt.
Organisatorische Maßnahmen Sicherungsmanagement Objektsicherungsbeauftragter Objektsicherungsdienst Budgetplanung Zuverlässigkeitsüberprüfung Schutz vertraulicher Informationen Dienstanweisungen
Personelle Maßnahmen Bestreifung und Beobachtung Überwachung und Bewertung Alarmierung externer Sicherheitskräfte Eingreifen bei erkannter Abweichung vom regulären Zustand hinhaltender Widerstand bei Gefahr im Verzuge Zutritts- und Personenkontrolle
Technische Maßnahmen Umschließungen physische Barrieren gegen gewaltsames Eindringen Detektionssysteme mit Alarmüberprüfungssystemen Beleuchtung Zutrittskontrollpunkte Zufahrtskontrollpunkte Zentrale Einrichtungen Energieversorgung auch bei Netzausfall Gefahrenmeldeanlage Kommunikationseinrichtungen Einbruchmeldeanlage Zugangskontrollsystem
Kerntechnik Der Begriff „Anlagensicherung“ wird auch im Zusammenhang mit dem Schutz von kerntechnischen Anlagen und von Anlagen und Betriebsbereichen nach Störfallverordnung verwendet.
Speziell für Kernkraftwerke sind die Anforderungen an die Anlagensicherung in Anlage 2 zum „Leitfaden deterministische Sicherungsanalyse“ in 19 Sicherungsfunktionen niedergelegt. Anlage 3 dieses Leitfadens stellt die geltenden Richtlinien, Regeln und Empfehlungen zusammen.
Siehe auch Anlagensicherheit Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) Eingriffe Unbefugter
Weblinks des Atomgesetzes, Genehmigung von Anlagen
Physical Protection Objectives and Fundamental Principles (PDF-Datei; 34 kB) The Physical Protection of Nuclear Material and Nuclear Facilities der Störfallverordnung, Allgemeine Betreiberpflichten
Kategorie:Sicherheitsmaßnahme