Der Begriff Anlagensicherung, auch Sicherungssystem genannt, umfasst die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Ein Sicherungssystem soll die folgenden elementaren Sicherungsfunktionen gewährleisten:

Abschreckung Erkennung Verzögerung Abwehr und Wiederherstellung der Kontrolle

Sicherungsplan Die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung dieser Funktionen sind im Sicherungsplan dargestellt.

Organisatorische Maßnahmen Sicherungsmanagement Objektsicherungsbeauftragter Objektsicherungsdienst Budgetplanung Zuverlässigkeitsüberprüfung Schutz vertraulicher Informationen Dienstanweisungen

Personelle Maßnahmen Bestreifung und Beobachtung Überwachung und Bewertung Alarmierung externer Sicherheitskräfte Eingreifen bei erkannter Abweichung vom regulären Zustand hinhaltender Widerstand bei Gefahr im Verzuge Zutritts- und Personenkontrolle

Technische Maßnahmen Umschließungen physische Barrieren gegen gewaltsames Eindringen Detektionssysteme mit Alarmüberprüfungssystemen Beleuchtung Zutrittskontrollpunkte Zufahrtskontrollpunkte Zentrale Einrichtungen Energieversorgung auch bei Netzausfall Gefahrenmeldeanlage Kommunikationseinrichtungen Einbruchmeldeanlage Zugangskontrollsystem

Kerntechnik Der Begriff „Anlagensicherung“ wird auch im Zusammenhang mit dem Schutz von kerntechnischen Anlagen und von Anlagen und Betriebsbereichen nach Störfallverordnung verwendet.

Speziell für Kernkraftwerke sind die Anforderungen an die Anlagensicherung in Anlage 2 zum „Leitfaden deterministische Sicherungsanalyse“ in 19 Sicherungsfunktionen niedergelegt. Anlage 3 dieses Leitfadens stellt die geltenden Richtlinien, Regeln und Empfehlungen zusammen.

Siehe auch Anlagensicherheit Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) Eingriffe Unbefugter

Weblinks des Atomgesetzes, Genehmigung von Anlagen

Physical Protection Objectives and Fundamental Principles (PDF-Datei; 34 kB) The Physical Protection of Nuclear Material and Nuclear Facilities der Störfallverordnung, Allgemeine Betreiberpflichten

Kategorie:Sicherheitsmaßnahme