__NOTOC__ Die Denkschrift der Generäle mit dem offiziellen Titel Das Deutsche Heer von 1920–1945, datiert auf den 18. November 1946, (BArch, N 981/2, S. 1) wurde für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von fünf Generalen verfasst und beschönigte und verharmloste die Rolle von Oberkommando der Wehrmacht und Oberkommando des Heeres im Zweiten Weltkrieg. Die Schutzbehauptungen der Denkschrift bildeten den Grundgedanken für die spätere Verteidigung führender Wehrmachtsoffiziere in Kriegsverbrecherprozessen und bestimmten, trotz stichhaltiger und umfangreicher Gegenbeweise, das Bild der sauberen Wehrmacht in der Öffentlichkeit.Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung. Die „Denkschrift der Generäle“ für den Nürnberger Gerichtshof. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944. HIS Verlag Hamburger Edition, Hamburg 1995, S. 531–550, hier insbesondere S. 546 f.Wolfram Wette: Die Wehrmacht. Fischer 2002, ISBN 3-7632-5267-3, S. 206 f.Valerie Geneviève Hébert: Befehlsempfänger und Helden oder Verschwörer und Verbrecher? In: NMT : die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtsschöpfung. Hrsg.: Priemel und Stiller, Hamburger Edition 2013, ISBN 978-3-86854-278-3, S. 274 f.

Geschichte Verfasser Den Anstoß hatte der amerikanische General William J. Donovan gegeben, der die Anklage des Generalstabs als kriminelle Organisation beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher für falsch hielt und sich von der Denkschrift erhoffte, dass sie gegen die Hauptangeklagten Wilhelm Keitel und Alfred Jodl verwendet werden könnte, wozu sie dann nicht brauchbar war.Valerie Geneviève Hébert: Hitler’s Generals on Trial: The Last War Crimes Tribunal at Nuremberg. University Press of Kansas 2010, ISBN 978-0-7006-1698-5, S. 267. Der Vorgang führte zu einem heftigen Zerwürfnis zwischen dem Chefankläger Robert H. Jackson und seinem Vertreter Donovan.Wolfram Wette: Die Wehrmacht. S. 205 f.

Verfasst wurde die Schrift von den Generälen Walther von Brauchitsch (1938–1941 Oberbefehlshaber des Heeres), Erich von Manstein (Oberbefehlshaber der 11. Armee und der Heeresgruppe Süd), Franz Halder (1938–1942 Chef des Generalstabs des Heeres), Walter Warlimont (1938–1944 stv. Chef des Wehrmachtführungsstabes) und Siegfried Westphal (Chef des Stabes des Oberbefehlshabers West).

Inhalt der Denkschrift

Im ersten, umfangreicheren Teil der Denkschrift wird ein Selbstbild des Heeres als institutionell gebundene, fachlich orientierte und bewusst von politischen Zielsetzungen distanzierte Organisation entworfen. So wird das Heer ausdrücklich als eine Institution beschrieben, die nach 1919 darauf ausgerichtet gewesen sei, sich aus politischen Auseinandersetzungen herauszuhalten und ihre Aufgaben rein militärisch zu verstehen:

Schon die Einleitung zeigt den apologetischen Charakter der Schrift: Die Verfasser erklären, ihre Darstellung sei „aus der Erinnerung ohne amtliche Unterlagen zusammengestellt“ (BArch, N 981/2, S. 1) Zugleich beanspruchen die Verfasser, den Alliierten „einen Beitrag zur Verfügung zu stellen, damit sie ein möglichst klares Bild auf diesem Gebiet gewinnen können“. (BArch, N 981/2, S. 1) Die Denkschrift präsentiert sich als Aufklärungsschrift, ist aber tatsächlich eine stark interessengeleitete Selbstdeutung ehemaliger Wehrmachtsgeneräle.

Inhaltlich dient der Text an vielen Stellen dazu, das Heer als im Kern professionell, unpolitisch und von Hitler bedrängt darzustellen. Besonders deutlich wird das in der programmatischen Formel, das Heer sei durch „strenge Disziplin, ritterliches Verhalten dem Feinde gegenüber, harte Arbeit, keine Politik“ geprägt gewesen. (BArch, N 981/2, S. 28) Die politische Durchdringung der Armee wird demgegenüber vor allem Hitler zugeschrieben. Der Denkschrift zufolge hat dieser 1941 folgende Aussage getroffen:

Damit erscheint das Heer nicht als Mitträger des Regimes, sondern als Objekt einer politischen Überformung von oben. Dieselbe Entlastungsstrategie prägt die Darstellung der militärischen Führung im Krieg. Verantwortung für Fehlentscheidungen wird nahezu durchgehend Hitler zugeschoben. So heißt es über die Sommeroffensive 1942: „Hitler [hat] selbst die Anordnungen für den Angriff“ gegeben. (BArch, N 981/2, S. 21) Zugleich wird behauptet, die höheren Befehlshaber hätten kaum noch Einfluss gehabt:

Das OKH erscheint damit als fachlich vernünftig, aber politisch und operativ entmachtet. Besonders wichtig für die spätere Legende von der „sauberen Wehrmacht“ ist die Darstellung von Besatzungskrieg und Gewaltverbrechen. Im Abschnitt über den Partisanenkrieg behauptet die Denkschrift:

Auch bei den Geißelerschießungen wird die Verantwortung relativiert. Zwar räumt die Denkschrift ein, dass Hitler einen entsprechenden Sühnebefehl erließ, betont aber: „Dieser Befehl wurde einheitlich abgelehnt.“ (BArch, N 981/2, S. 24) In ähnlicher Weise heißt es zum sogenannten Kommandobefehl, dass Gegenvorschläge militärischer und juristischer Sachverständiger abgewiesen wurden. Am weitesten geht diese Selbstentlastung bei der Judenverfolgung. Dort heißt es wörtlich:

Solche Formulierungen waren später zentral für die Behauptung, die Wehrmacht habe mit den nationalsozialistischen Verbrechen im Osten nichts zu tun gehabt. Offenkundige Völkerrechtsverletzungen (Zwangsarbeit, Kommissarbefehl, Kriegsgerichtsbarkeitserlass, Kommandobefehl, Sühnebefehl, u. ä.) wurden somit übergangen, bagatellisiert oder auf andere Akteure abgewälzt. Der Krieg sei rein defensiver Natur gewesen und die Offiziere von der Praxis überrascht worden. Keiner der Generäle übernahm Verantwortung für sein Handeln oder sein Unterlassen.Valerie Geneviève Hébert: Befehlsempfänger und Helden oder Verschwörer und Verbrecher? S. 275 f.

Die Denkschrift stilisiert darüber hinaus die militärische Führung als warnende Instanz gegenüber Hitler. Es sei bei jeder Gelegenheit Einspruch erhoben worden, was jedoch nur dazu geführt habe, dass die Betreffenden ihres Postens enthoben wurden. (BArch, N 981/2, S. 29)

Die Autoren distanzierten sich am Schluss ihrer Denkschrift ausdrücklich von der Militäropposition und Widerstandsbewegung des 20. Juli 1944, da es nicht „Aufgabe der führenden Offiziere sein [könne], der Armee das Rückgrat zu brechen“.Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung. Die „Denkschrift der Generäle“ für den Nürnberger Gerichtshof, S. 531. Mit ihrer Behauptung, schon der Aufmarschplan vom Dezember 1937 gegen die Tschechoslowakei, der sog. Fall Grün, habe dem Ziel gedient, angeblichen Angriffsabsichten des Nachbarlandes offensiv zu begegnen, missachteten sie historische Fakten ebenso wie mit ihrer späteren Geschichtsklitterungen vorweggenommenen Präventivkriegsthese zum Überfall auf die Sowjetunion 1941.Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung. Die „Denkschrift der Generäle“ für den Nürnberger Gerichtshof, S. 535–539.

Insgesamt soll das Heer als fachlich kompetent, aber politisch machtlos erscheinen. Die Schutzbehauptungen der Denkschrift bildeten den Grundgedanken für die spätere Verteidigung führender Wehrmachtsoffiziere in Kriegsverbrecherprozessen und bestimmten trotz stichhaltiger und umfangreicher Gegenbeweise das Bild der sauberen Wehrmacht in der Öffentlichkeit.

Keine der Behauptungen hielt den Beweisen im Hauptkriegsverbrecherprozess oder dem OKW-Prozess stand.Valerie Geneviève Hébert: Befehlsempfänger und Helden oder Verschwörer und Verbrecher? S. 276.

Literatur Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung. Die „Denkschrift der Generäle“ für den Nürnberger Gerichtshof. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944. HIS Verlag Hamburger Edition, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-04-2, S. 531–550.

Einzelnachweise

Kategorie:Nürnberger Prozesse Kategorie:Kriegsverbrechen der Wehrmacht Kategorie:1945