Hans-Joachim Lutz (* 10. Februar 1969) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 27. August 2020 Richter am Bundesgerichtshof.Zwei neue Richterinnen und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 111/2020 vom 27. August 2020. Zudem ist er Co-Autor bzw. Autor von mehreren Gesetzeskommentaren, unter anderem vom Fischer StGB.

Leben und Wirken Lutz trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung 1996 in den Justizdienst des Freistaates Bayern ein und war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth tätig. 1999 bis 2001 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Während der Abordnung wurde er 1999 zum Staatsanwalt ernannt. 2002 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Würzburg. 2006 wechselte Lutz zur Staatsanwaltschaft München I. 2011 erfolgte seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München. 2012 bis 2013 war er für einen Untersuchungsausschuss an den Deutschen Bundestag abgeordnet. Ab 2014 war er bis zu seiner Ernennung am Bundesgerichtshof Richter am Oberlandesgericht München. Lutz ist promoviert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wies Lutz zunächst dem 4. Strafsenat zu. Durch Beschluss vom 25. Mai 2021 wechselte er zum 2. Strafsenat und wurde zudem zum Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof bestellt.BGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 – S 22 1 –, bundesgerichtshof.de. Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 wurde er ab 1. Dezember 2026 von den Aufgaben eines Ermittlungsrichters entbunden.BGH, Beschluss vom 7. Juli 2026 – S 22 1 –, bundesgerichtshof.de.

Bei der fünften Auflage von 2018 und der sechsten Auflage von 2025 war Lutz ein Bearbeiter eines Kommentars zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Bei der ersten Auflage von 2020 war er gemeinsam mit Ministerialdirigenten Peter Häberle Verfasser eines Kommentars zum Infektionsschutzgesetz; dessen zweite Auflage von 2020 verfasste er alleine. Seit der 72. Auflage von 2025 ist er gemeinsam mit Thomas Fischer und Stephan Anstötz Co-Autor des Kurzkommentars Fischer StGB zum Strafgesetzbuch.

Weitere Veröffentlichungen

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Einzelnachweise

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