mini|Strafprozess vor dem Bezirksgericht Frankenthal im Jahr 1842 Das Bezirksgericht Frankenthal war ein Bezirksgericht in der Pfalz im Königreich Bayern und der Vorläufer des heutigen Landgerichts Frankenthal. Das Bezirksgericht bestand von 1817 bis 1879 und hatte seinen Sitz im ehemaligen Hospizgebäude in der Bahnhofstraße der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Geschichte Als Ergebnis des Wiener Kongresses war die Pfalz 1816 zu Bayern gekommen. Im November 1816 verlegte das Kreisgericht Speyer seinen Sitz nach Frankenthal (Pfalz).Amtsblatt für das Königlich-Baierische Gebiet auf dem linken Rhein-Ufer 1816 Sp. 362
Das Königreich Bayern übernahm die bisherige französische Gerichtsorganisation in ihren Grundzügen.Sven Paulsen (Hrsg.): 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. Festschrift. Neustadt a.d.W., 1990. Die dortigen bisherigen Bezirks- oder Arrondissementsgerichte bestanden somit fort, ab 1817 firmierten diese als Gerichte zweiter Instanz unter dem Namen „Bezirksgerichte“. Im (rechtsrheinischen) Hauptteil Bayerns hingegen blieb die Vielzahl der bisherigen Stadt-, Land-, Herrschafts- und Patrimonialgerichte weiterhin bestehen. Erst mit Gesetz vom 1. Juli 1856Gesetz, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend, vom 2. August 1856. Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1856, S. 339–360. wurde das Justizwesen im rechtsrheinischen Bayern analog dem der Pfalz neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle.
Die Bezirksgerichte waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Den Bezirksgerichten waren Land- und Stadtgerichte untergeordnet. Übergeordnetes Gericht waren die Appellationsgerichte, hier das Appellationsgericht Zweibrücken.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen GerichtsverfassungsgesetzesStrafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 mit den Einführungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn, De Gruyter, 1877. wurde 1879 das Bezirksgericht Frankenthal, wie auch die anderen bayerischen Bezirksgerichte, aufgelöst und zum Landgericht Frankenthal umgewandelt.
Literatur Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
Frankenthal Kategorie:Organisation (Frankenthal (Pfalz)) Kategorie:Gerichtsgründung 1817 Kategorie:Aufgelöst 1879