mini|Soldaten der Bundeswehr im Dienstanzug des Heeres bei einer Militärparade in Paris. mini|Dienstanzug und Feldanzug eines Gefreiten der Heereslogistiktruppen der ehemaligen Logistikbrigade 100. Beim Feldanzug fehlt die vorgeschriebene Litze. Die Uniform der Bundeswehr ist die Dienstkleidung der deutschen Soldaten.
Allgemeines Grundsätze Der Bundespräsident erlässt die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten und bestimmt die Kleidungsstücke, die mit der Uniform getragen werden dürfen, ohne Uniformteile zu sein. Er kann die Ausübung dieser Befugnisse auf andere Stellen übertragen ( Abs. 3, S. 2 f. SG). Dazu hat er die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten () erlassen.
Die Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ bestimmt die Uniform, legt die Anzugarten und Kennzeichnungen fest und regelt deren Trageweise. Sie bestimmt die Trageweise von Orden und Ehrenzeichen sowie die Ausführung und Trageweise von Abzeichen an der Uniform. Sie gilt für alle Soldaten der Bundeswehr im In- und Ausland sowie für Reservisten, denen eine Uniformtrageerlaubnis nach der Uniformverordnung () außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses erteilt wurde. Zu den Anzugarten gemäß der Zentralvorschrift gehören der Kampfanzug, der Dienstanzug, der Gesellschaftsanzug und der Sportanzug.
Wer unbefugt eine Uniform der Bundeswehr oder eine solche, die ihr zum Verwechseln ähnlich sieht trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft ( Abs. 1 Nr. 4; Abs. 2 StGB)
Ausrüstung und Dienstbekleidung werden seit 2017 durch die Bw Bekleidungsmanagement GmbH bewirtschaftet. Davor war die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft dafür zuständig und vor März 2003 die „Kleiderkammern“.
Soldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt ( Abs. 1, S. 1 BBesG; WSG).
Selbsteinkleider Offizieren, deren Restdienstzeit am Tag ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf Monate beträgt (Selbsteinkleider), werden nur die Dienstkleidung, die zur Einsatz- und Arbeitsausstattung gehört, sowie die Ausrüstung unentgeltlich bereitgestellt ( Abs. 1, S. 2 BBesG). Diesen Offizieren wird für die von ihnen zu beschaffende Dienstkleidung ein einmaliger Bekleidungszuschuss und für deren besondere Abnutzung eine monatliche Entschädigung gewährt ( Abs. 1, S. 3 BBesG). Der Zuschuss kann ausgeschiedenen ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in die Bundeswehr erneut gewährt werden ( Abs. 1, S. 4 BBesG).
Der Umfang der selbst zu beschaffenden Artikel richtet sich nach dem dienstlichen Bedarf, der vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmt wird. Die von den Selbsteinkleidern selbst zu beschaffende Dienstkleidung wird in einer Zusammenstellung „Umfang der vom Offizier als Selbsteinkleiderin oder Selbsteinkleider selbst zu beschaffenden und nachzuweisenden Artikel“ festgelegt und in den Richtlinien für Bekleidung (RL-Bekl) bekannt gegeben. Die Selbsteinkleider haben die Beschaffung der vorzuhaltenden Artikel innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ernennung nachzuweisen. Die selbstbeschafften Artikel sind Eigentum des Offiziers. Die dem Offizier bisher aus Dienstbeständen bereitgestellten Stücke der selbst zu beschaffenden Dienstkleidung und persönlichen Ausrüstung hat dieser innerhalb von sechs Monaten zurückzugeben oder käuflich zu erwerben. Die Offiziere sind verpflichtet, die von ihnen zu beschaffende Dienstkleidung in einem für den Dienst voll brauchbaren Zustand zu erhalten und entsprechend zu ergänzen.
Der Bekleidungszuschuss für die selbst zu beschaffende Dienstkleidung beträgt bei der Ernennung zum Berufsoffizier oder Offizier auf Zeit je nach Uniformträgerbereich, Zugehörigkeit zur Gebirgstruppe und Geschlecht zwischen 767 Euro und 1144 Euro, die Entschädigung für die besondere Abnutzung der zu beschaffenden Dienstkleidung zwischen 15,34 Euro und 23,01 Euro.
Teilselbsteinkleider Nicht den Laufbahnen der Offiziere angehörende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Unteroffiziere und Mannschaften) erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Beschaffung der „Ausgehuniform“, wenn sie auf mindestens acht Jahre verpflichtet sind und noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben (Teilselbsteinkleider); nach Ablauf von fünf Jahren kann der Zuschuss erneut gewährt werden ( Abs. 1, S. 5 BBesG).
Der Zuschuss beträgt für Unteroffiziere je nach Uniformträgerbereich, Zugehörigkeit zur Gebirgstruppe und Geschlecht zwischen 455 Euro und 654 Euro sowie für Mannschaften zwischen 497 Euro und 714 Euro.
Zur Ausgehuniform, die den Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden bei Zahlung des Zuschusses nicht mehr unentgeltlich bereitgestellt werden und die sie selbst zu beschaffen und instand zu halten haben, gehören die zum Dienstanzug gehörenden Uniformteile Barett/Bergmütze/Schiffchen/Marineschirmmütze, Dienstjacke, Diensthose, Dienstmantel, Rock (weibliche Soldaten) und Langbinder.
Wäscheverzichter Bei Einstellung kann ein Soldat auf die Bereitstellung von Unterhosen und Schlafanzug verzichten. Dafür erhält er als Entschädigung 25,56 Euro. Dazu zählen nicht lange Unterhosen. Auch Strümpfe werden unabhängig davon bereitgestellt.
Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis Der Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis (BAN) ist in der Bundeswehr eine Liste der auf das persönliche Bekleidungskonto der Soldaten gebuchten Bekleidung und Ausrüstung. Sie wird durch eine Servicestation der Bw Bekleidungsmanagement GmbH an den Soldaten ausgegeben. Eine weitere Ausfertigung verbleibt bei der Servicestation, eine ist für die Einheit des Soldaten bestimmt.
Bekleidungs- und Ausstattungssoll Das Bekleidungs- und Ausstattungssoll richtet sich danach, ob der Soldat Selbsteinkleider, Teilselbsteinkleider, Wäscheverzichter oder keines von diesen ist. Des Weiteren richtet sie sich nach Uniformträgerbereich und dienstlicher Tätigkeit.
Der Umfang der den Soldaten (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften), die Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz erhalten, zum unentgeltlichen Gebrauch zu gewährenden Dienstbekleidung und Ausrüstung wird durch den dienstlichen Bedarf nach Maßgabe des Ausstattungssolls und durch die Bestandslage bestimmt. Ein nach Art und Zahl bestimmter Ausstattungsanspruch besteht nicht. An den bereitgestellten Stücken erwerben die Soldaten kein Eigentum, es sei denn, dass für einzelne Artikel ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist.
Friedenszusatzausstattung Zur Friedenszusatzausstattung der Soldaten gehört die Dienstkleidung. Im Spannungs- und Verteidigungsfall haben die Soldaten nach Auslösung der entsprechenden Alarmmaßnahme die Friedenszusatzausstattung „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“ abzulegen. Für Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider entfällt von diesem Zeitpunkt an der Anspruch auf den Bekleidungszuschuss und die monatliche Abnutzungsentschädigung für Offiziere und der Zuschuss für Unteroffiziere und Mannschaften. Soldaten, die weiterhin Friedenszusatzausstattung tragen müssen, werden mit dieser aus Dienstbeständen versorgt.
Tragen von Zivilkleidung im Dienst Das Tragen von Zivilkleidung im Dienst kann aus dienstlichen Gründen angeordnet werden; Zivilkleidung wird von Amts wegen nicht bereitgestellt.
Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach des Soldatengesetzes oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten und die auf dienstliche Anordnung im Dienst eigene Zivilkleidung tragen, erhalten für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung von 1,20 Euro täglich. Die Entschädigung wird halbmonatlich nachträglich gezahlt. Durch besonderen Erlass (Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 „Bekleidung der Bundeswehr“) wird bestimmt, wer das Tragen von Zivilkleidung im Dienst anordnet.
Unteroffiziere und Mannschaften im Status eines Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, die auf dienstliche Anordnung im Dienst eigene Zivilkleidung tragen, erhalten für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung von 0,77 Euro täglich. Die Entschädigung wird monatlich nachträglich gezahlt. Für Offiziere ist die Abnutzung der Zivilkleidung mit der Zahlung der Abnutzungsentschädigung abgegolten.
Einzelregelungen Uniformtragen im Ausland Soldaten in Dienststellen der Bundeswehr im Ausland tragen im Dienst die Uniform, die für den gleichen Dienst im Inland vorgesehen ist. Soweit zugelassen, kann der Sommeranzug, sandfarben oder weiß, getragen werden. Abweichende Regelungen in zwischenstaatlichen Abkommen gehen dieser Regelung vor. Außer Dienst ist das Tragen der Uniform nur entsprechend den Regelungen zwischenstaatlicher Abkommen gestattet.
Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen Die Anzugordnung der Bundeswehr präzisiert das nach Abs. 3 SG geltende Verbot für Soldaten, bei politischen Veranstaltungen Uniform zu tragen.
Selbstbeschaffte Uniformteile/Abzeichen Im Rahmen der Anzugordnung dürfen selbstbeschaffte Bekleidungs-/Ausrüstungsartikel getragen werden, die nicht zum jeweiligen Ausstattungssoll gehören. Ihr Tragen darf nicht befohlen werden. Dazu gehören:
Jedes Tragen nicht dieser Regelung entsprechender Uniformteile (z. B. die Ergänzung/Abwandlung der Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen Uniformteilen), das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen. Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten).
Sonderbestimmungen mini|Protokollsoldat mit Weißkoppelzeug mini|hochkant=0.5|Bekleidung in Sanitätseinrichtungen Sonderbestimmungen gelten für das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung, die Musikkorps und die Big Band der Bundeswehr bei der Erfüllung repräsentativer Aufgaben, für Spezial- und spezialisierte Kräfte im Rahmen der Vorgaben der jeweils zuständigen höheren Kommandobehörde, für den Sanitätsdienst im Rahmen der Vorgaben der jeweils zuständigen höheren Kommandobehörde, für bi-/multinational zusammengesetzte Verbände entsprechend zwischenstaatlicher Vereinbarungen sowie für Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen und der NATO, WEU, EU und ggf. weiterer Organisationen.
Soldaten der Heeres- und Luftwaffenmusikkorps sowie Heeres- und Luftwaffensoldaten des Wachbataillons tragen bei Einsätzen im protokollarischen Ehrendienst das sog. „Weißkoppelzeug“ (weißes Lederkoppel mit silbernem Verschluss und einem zusätzlichen weißen Lederriemen, der unter der rechten Schulterklappe hindurchgezogen wird), weiße Handschuhe und glatte schwarze Stiefel ohne Schnürung (sog. Protokollstiefel). Diese Ergänzungen können je nach Bedarf sowohl zum Dienstanzug als auch zum Feldanzug getragen werden. Auch die Soldaten der Feldjägertruppe tragen im Formaldienst, sprich bei Gelöbnissen o. ä., das Weißkoppelzeug mit zusätzlicher Pistolentasche. Ansonsten tragen die Feldjäger das Schwarzzeug. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet hierbei das Gebirgsmusikkorps, bei dem aufgrund der besonderen Form des Dienstanzugs kein Weißkoppelzeug getragen wird.
Soldaten, die im Sanitätsdienst eingesetzt sind, tragen beispielsweise in Bundeswehrkrankenhäusern oder Sanitätszentren analog zu vielen zivilen Ärzten weiße Kleidung, bestehend aus einem weißen Hemd und weißer Stoffhose. Auf dem Hemd sind zusätzlich Dienstgradabzeichen angebracht. Eine Zeitlang trugen sie am Kragen des Diensthemds der Ausgehuniform einen runden Metallanstecker mit dem Logo der Sanitätsdienstes, diese Regelung ist inzwischen wieder aufgehoben worden.
Anzugarten Begriffsbestimmungen