Zinsbauern, auch Zinsleute, Gabelleute oder Zensualen () waren Angehörige des Bauernstands, die gegenüber dem Grundherrn zur Leistung von bestimmten Geldabgaben (Zinsgeld, zu = Abgabe, Zins) verpflichtet waren.

Der Germanist Adelung definiert den Zinsbauern als einen Bauern, „welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist“.

Hervorgegangen aus dem antiken Patronatswesen, waren im Mittelalter eine Heiratsgebühr, eine Abgabe im Todesfall sowie ein Kopfzins geschuldet.Stefan Esders: Die Formierung der Zensualität. Zur kirchlichen Transformation des spätrömischen Patronatswesens im frühen Mittelalter. Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Sonderband 54. Jan Thorbecke-Verlag, 2010, ISBN 978-3-7995-6764-0

Durch Zahlung des Kopfzinses konnte die leibrechtliche Bindung an den Leibherrn (Verpflichtung zu persönlichen Frondiensten) abgelöst werden.Peter C. A. Schels: In: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters; abgerufen am 25. Februar 2017Wolfram Baer: Zensualen (Zinser). In: Günther Grünsteudel, Günter Hägele, Rudolf Frankenberger (Hrsg.): Augsburger Stadtlexikon Online; abgerufen am 25. Februar 2017

Der geschuldete Zins wurde in das Zinsregister eingetragen und von den Zinsmeiern eingezogen.

Literatur Bauern im Mittelalter. In: Paul Herre: Deutsche Kultur des Mittelalters in Bild und Wort. Verlag von Quelle und Meyer, Leipzig 1912; deutschland-im-mittelalter.de

Weblinks

R. Rosdolsky: The Distribution of the Agrarian Product in Feudalism. In: The Journal of Economic History, Juli 1951, Volume 11 (englisch); cambridge.org

Einzelnachweise

Kategorie:Feudalismus Kategorie:Historischer Agrarberuf Kategorie:Agrarsoziologie