Das Bezirksgericht Deggendorf war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts Deggendorf, der von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in der Stadt Deggendorf.

Geschichte Mit Gesetz vom 1. Juli 1856RBl. 901 wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen. Mit dem Inkrafttreten des deutschen GerichtsverfassungsgesetzesGVBl. 355 wurde 1879 das Bezirksgericht Deggendorf wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Deggendorf.

Literatur Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C.H. Beck, München 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.

Einzelnachweise

Deggendorf Kategorie:Organisation (Deggendorf) Kategorie:Gerichtsgründung 1857 Kategorie:Aufgelöst 1879