Bezirksbürgermeister ist in Nordrhein-Westfalen eine in kreisfreien Städten auf Ratsbeschluss für den Vorsitzenden der Bezirksvertretung anstelle der Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher gewählte Bezeichnung.
Diese Möglichkeit ist geregelt in § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=464662
Anwendung Die Bezeichnung erscheint in der Hauptsatzung der jeweiligen Stadt, teilweise mit Nennung des Bezugs „Bezirksvorsteher“. Die einzigen kreisfreien Städte, in denen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister aktuell keine Verwendung findet, sind Krefeld und Mönchengladbach (Stand: September 2021).
+ Liste kreisfreier Städte in Nordrhein-Westfalen, in welchen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister geführt wird Stadt Beschluss HauptsatzungAachen § 4 Abs. 4: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin oder Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks“ mit einem die Bezirksvertretung kennzeichnenden Zusatz.Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (Fassung vom 19. November 2014) Bielefeld 16. Dezember 2020 § 6 Abs. 3: Die/der Vorsitzende führt die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister“.Bochum § 6 Abs. 4: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.Hauptsatzung der Stadt Bochum vom 17. März 2005 (Fassung vom 6. April 2021) Bonn Bottrop § 13 Abs. 5: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Amtsbezeichnung „Bezirksbürgermeister“, ihre Stellvertreter die Amtsbezeichnung „Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters“.https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/allg_verwaltung/hauptsatzung.php Dortmund 14. Dezember 2007https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech2.nsf/0/7FED76C05EB421D4C12574800032DCD6/$FILE/Anlagen_11301-08.pdf keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutztDuisburg § 4 Abs. 1: Die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister.Link zum Herunterladen der Hauptsatzung der Stadt Duisburg vom 14. Dezember 2005 (PDF) Düsseldorf keine spezielle Regelung, die Bezeichnung wird einfach benutzthttps://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/17/17-001.html Essen § 3 Abs. 4: Die Bezirksvorsteher/-innen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ bzw. „Bezirksbürgermeister“.Gelsenkirchen Bezirkssatzung, § 3 Abs. 1: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen […] führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin“ oder „Bezirksbürgermeister“; […].Haupt- und Bezirkssatzung der Stadt Gelsenkirchen vom 8. April 2021.HagenHamm Herne Köln indirekt in § 3 Abs. 3: Jede Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister […].https://www.stadt-koeln.de/interne-dienste/noindex_stream.php?fl=/mediaasset/content/satzungen/hauptsatzung_02052019.pdfLeverkusenMülheim an der Ruhr Münster § 3 Abs. 3: Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ bzw. „Bezirksbürgermeisterin“.Oberhausen § 6 Abs. 3: Die Bezirksvorsteherinnen / Bezirksvorsteher führen die Bezeichnung Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister; […].Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015. Remscheid Solingen Wuppertal
Einzelnachweise
Kategorie:Politik (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Kommunalrecht (Deutschland)