Die Kulturpolitik der Europäischen Union umfasst alle Handlungen und Bereiche der EU-Politik, welche zum Ziel haben, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe zu bewahren sowie die Kreativwirtschaft und den nichtkommerziellen Kulturaustausch in Europa zu fördern. Der Handlungsrahmen der Europäischen Union obliegt dem Subsidiaritätsprinzip, ihre Tätigkeiten ergänzen oder unterstützen die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten. Dabei interagiert die EU mit verschiedenen Bereichen wie Bildung, Forschung, Sozialpolitik, Regionalentwicklung und Außenbeziehungen. Die Kulturpolitik wird durch verschiedene Institutionen, Initiativen und Förderprogramme und in Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen und internationalen Organisationen verwirklicht. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 hat die Europäische Union eine eigenständige kulturpolitische Kompetenz erlangt.

Zielsetzungen Die Ziele der Kulturpolitik der Europäischen Union werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Vertrag über die Europäische Union (EUV) festgelegt. Sie bestehen darin, durch ihre Tätigkeit die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Kultur- und Kreativbereich zu ergänzen und zu unterstützen. Dabei soll die Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker verbessert werden. Das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung soll erhalten und geschützt werden. Der nichtkommerzielle Kulturaustausch sowie künstlerisches und literarisches Schaffen, auch im audiovisuellen Bereich, soll gefördert werden. Die Kooperation kann sich dabei auch von der Union den Mitgliedsstaaten auf Drittländer und Internationale Organisationen ausweiten. Die kulturelle Vielfalt steht dabei im Fokus, sie soll bewahrt werden. Unter kultureller Vielfalt versteht man die Vielfalt von kulturellen Identitäten, Sprachen, Traditionen, die Vielfalt verschiedener Kunstformen, Literatur, Theater, bildende Kunst, Musik, die Vielfalt der kulturellen Äußerungen und das kulturelle Erbe. Die Kulturverträglichkeitsklausel sieht vor, dass die Union in allen ihren Tätigkeiten und bezüglich anderer Regelung im Vertrag der Wahrung und Förderung der Vielfalt der europäischen Kulturen trotzdem gerecht wird. Dabei werden die Vorteile für die Bürger, die aktive Teilhabe der Bürger sowie die Vorteile für die Wirtschaft der Union im Hinblick auf Arbeitsplätze berücksichtigt.

Der Vertrag von Lissabon hebt den Stellenwert von Kultur besonders hervor, so steht in der Präambel des Vertrags über die Europäische Union (EUV): „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“. Im Vertrag werden auch die wichtigsten Ziele der Europäischen Union hinsichtlich der Kultur formuliert, so soll die Europäische Union den „Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt [bewahren]“ und „für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas [sorgen]“ (Artikel 3 EUV). Außerdem werden die Kompetenzen der EU im Vertrag festgelegt: „Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig.“ (Artikel 6 EUV). Die Aufgabe und das Ziel der Europäischen Union ist es, „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt“ sowie unter „Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ zu leisten, wie aus dem Artikel 167 AEUV des Vertrags über die Arbeitsweise der EU zu entnehmen ist. Im Rahmen der Tätigkeit der Union aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrags ist der Wahrung und Förderung der Vielfalt der europäischen Kulturen Rechnung zu tragen.

Bei einer Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin sprach der Geschäftsführer der kulturpolitischen Gesellschaft Marc Demontagen von fünf Grundsätzen, welche die (europäische) Kulturpolitik verfolge: die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, die Finanzierung von Kunst und Kultur, die Vermittlung, die Förderung des interkulturellen Dialogs sowie des kulturellen Zusammenhalts und schließlich den ökonomischen Aspekt (Kultur als Wirtschaftsfaktor). Die Europäische Kulturpolitik und seine Kulturförderung habe nicht zum Ziel, nationale Kulturpolitik zu ersetzen, sondern lediglich als zu wirken. Ziel einer europäischen Kulturpolitik könne in diesem Sinne nur die Sichtbarmachung der vorhandenen Vielfalt sein.

Institutionen und Akteure europäischer Kulturpolitik Die Europäische Union arbeitet bei der Entwicklung und Anwendung ihrer Kulturpolitik mit verschiedenen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Institutionen und Akteuren zusammen. Zu den wichtigsten Institutionen gehören der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport und der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Daneben stehen Internationale Organisationen wie der Europarat, die UNESCO, die Vereinten Nationen und zivilgesellschaftliche Akteure wie Stiftungen.

Europarat Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation mit dem Ziel die Demokratie zu stärken, Menschenrechte durchzusetzen, Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und „den engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern“ (Artikel 1 seiner Satzung) zu verwirklichen. Dazu gehört, die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft zu fördern. Der Europarat beschreibt Kultur als „Die Seele der Demokratie“ und setzt sich daher für eine Gesetzgebung und Regierungsführung ein, die einer starken Kulturpolitik gerecht wird. Dies soll unter „Achtung von Transparenz, Partizipation und Kreativität sowie mit Respekt vor Identität und Vielfalt, mit interkulturellem Dialog und kulturellen Rechte“ entstehen.

Durch das erlassen von Konventionen verpflichtet der Europarat seine Mitglieder Kultur- und Bildungsprogramme durchzuführen. Eine der wichtigsten Konventionen ist die Kulturkonvention von 1954, welche von 50 europäischen Staaten unterschreiben wurde. Sie gilt damit bis heute als eines der wenigen, praktisch gesamteuropäisch gültigen kulturpolitischen Dokumente. Im Jahr 2005 erließ der Europarat das „Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft“ (Faro-Konvention). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Dokument unterschrieben und ratifiziert. Für Nichtmitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten der EU wird sie zur Unterschreibung und Ratifizierung vorgelegt.

Nach einer Strukturreform wurde 2012 ein Lenkungsausschuss für Kultur, Kulturerbe und Landschaft () gegründet. Der Ausschuss soll interkulturelle Dialoge und Diskussionen zwischen den europäischen Staaten und Anrainerstaat fördern und die Bedeutung des europäischen Kultur- und Naturerbes für eine demokratische und soziale Gesellschaft betonen. Der Europarat arbeitet Strategien und Aktionspläne für Kultur, Bildung und Kulturerbe Angelegenheiten heraus. Auf diese Weise fließt die Arbeit des Europarats in die Gestaltung der Kulturpolitik der Europäischen Union mit ein.

Europäisches Parlament Das Europäische Parlament ist Mitgesetzgeber und ist somit Kraft seiner Stimmabgabe in der Lage die Kulturpolitik der Europäischen Union mitzubestimmen. Zum einen kann es konkret für oder gegen Vorschläge der Kommission abstimmen und zum Beispiel über Haushaltspläne für kulturelle Projekte abstimmen. Außerdem kann das Parlament durch Entschließungen einen Handlungsrahmen oder Absichtserklärungen vorgeben. Das Europäische Parlament war maßgeblich daran beteiligt, Kultur und Kulturrechte in die Gesetzestexte der Europäischen Union zu implementieren.

Sein Interesse gilt dabei auch dem Potenzial und der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Um eine kohärente Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu gestalten, forderte das Parlament einen „strategischen Ansatz zur Freisetzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft“. Um dies zu erreichen, forderte das Parlament die Kommission auf, Maßnahmen dafür zu ergreifen und einen „umfassenden, kohärenten und langfristigen industriepolitischen Rahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu entwickeln“. Dabei sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden, Mittel bereitgestellt werden und der Sektor Kultur in die Initiativen zur Beschäftigung junger Menschen eingebunden werden. Langfristig sollen Berufslaufbahnen, unternehmerisches Denken und Weiterbildung in der Kultur-Branche ermöglicht werden.

Das Europäische Parlament tritt auch für einen strategischen Ansatz im Hinblick auf die Rolle der Kultur in der Außenbeziehungen ein, worin sie ein großes Potenzial sieht, vor allem wenn die „Kulturdiplomatie ihrer Mitgliedsstaaten besser vereinheitlicht“ würde. Mehrere Entschließungen zum Thema Kultur wurden bereits vom Europäischen Parlament getroffen. So 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU und 2016 zum interkulturellen Dialog. Im Juli 2017 verfasste die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) eine Mitteilung mit dem Titel Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für internationale kulturelle Beziehungen, worauf das Parlament eine Entschließung annahm, welche vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) und vom Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) gemeinsam ausgearbeitet wurde. Die Entschließung umfasst mehrere konkrete Initiativen in vier Bereichen: „Ziele, Governance und Hilfsmittel, persönliche Kontakte und die globale Strategie der EU“. In dieser Arbeit wird der Mehrwert von Kultur als Beitrag zur Völkerverständigung hervorgehoben und Kultur als unabdingbarer Bestandteil des politischen Dialogs zwischen EU und Nicht-EU-Staaten vom Parlament angesehen. Diese Kulturpolitik wird gefördert, weil sie zu „einer Stärkung der Zivilgesellschaft, der Vorbeugung von Radikalisierung und Konflikten sowie der Verbreitung der Werte der EU beitragen kann“.

Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) Der Ausschuss für Kultur und Bildung gehört zu den ständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments. Ungefähr zehn Mal im Jahr kommt er zusammen und bearbeitet Legislativvorschläge und Mitteilungen der Europäischen Kommission. Dabei werden oftmals Anhörungen durchgeführt und Entschließungen verabschiedet. Er ist zuständig für sämtliche kulturelle Aspekte der Europäischen Union, insbesondere die Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur, den Schutz und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und die Erhaltung und den Schutz des kulturellen Erbes, den Kulturaustausch und das künstlerische Schaffen. Er ist ebenfalls zuständig für die Bildungspolitik der Union, einschließlich des europäischen Hochschulwesens und der Förderung des Systems der Europäischen Schulen sowie des lebenslangen Lernens. Weitere Zuständigkeiten betreffen die Politik im audiovisuellen Bereich sowie die kulturellen und bildungspolitischen Aspekte der Informationsgesellschaft. Hinzu kommt die Jugendpolitik, die Erarbeitung einer Sport- und Freizeitpolitik, die Informations- und Medienpolitik und die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Kultur und Bildung sowie die Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Organisationen und Institutionen.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ist für das Programm Erasmus + zur Förderung der Bildung, der Weiterbildung sowie der Bereiche Jugend und Sport, das Programm Kreatives Europa zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie das Programm Europäisches Solidaritätskorps verantwortlich. Darüber hinaus hält der Ausschuss regelmäßig öffentliche Anhörungen ab, um von Sachverständigen Fachinformationen über Themen zu erhalten, die in seiner Zuständigkeit liegen.

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