Viatoren (lat.: viator(es)) waren die Amtsboten der Magistrate im antiken Rom, funktional Teil des Apparitorenwesens.

In der Forschung ist nicht vollständig geklärt, welchen Hoheitsträgern die Arbeitserleichterung durch Viatoren zur Seite stand. Da sich die republikanische Geschichtsschreibung dazu nicht vollbildlich äußert, muss auf die mehrheitlich aus der Kaiserzeit stammenden Hinweise – in Form von Inschriften – zurückgegriffen werden; dies obgleich die Ämter in der Zeit bereits teilweise untergegangen waren, zumindest aber einen Bedeutungsverlust erfahren hatten.Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 123–125 (123). Summarisch ergibt sich dann das Bild, dass zumindest die Obermagistrate, mithin Konsuln, Prätoren und die Diktatoren (letztere im Sonderamt) auf Viatoren zurückgreifen konnten. Aber auch die Volkstribunen und parallel dazu die (plebejischen) Ädilen,Livius, Ab urbe condita 30,39,7 (einziger Nachweis für kurulische Ädile). Quästoren und ihnen noch nachrangige Kräfte des Polizei- und Justizvollzugsdienstes, wie tresviri capitales oder decemviri stlitibus iudicandis, verfügten über Amtsboten.Am vollständigsten finden sich die Belege bei Auch den Statthaltern in den Provinzen standen Amtsboten zu.

Die Unsicherheit des Befundes resultiert beispielsweise daraus, dass Aulus Gellius in den Noctes Atticae zu erkennen gibt, dass Voraussetzung für die rechtliche Zuordnung eines Amtsboten das Imperium des Amtsträgers war. Daneben konnten allenfalls tribunizische Festnahmerechte zu einer Beiordnung legitimieren.Varro bei Aulus Gellius, Noctes Atticae 13,12,6. In beiden Fällen wären Quästoren – als bloße Kassenbeamte – vom Privileg ausgeschlossen geblieben.

Die Aufgaben der Viatoren bestanden zunächst in der einfachen Übermittlung von Nachrichten und Befehlen.Livius, Ab urbe condita, 22,11,5. Aber auch Ladungen vor die obermagistratischen Gerichtshöfe wurden von Viatoren überbracht.Livius, Ab urbe condita, 6,15,1 ff; 8,18,8. Hieß es, die Senatoren zu den Sitzungen einzuberufen, erhielten die Viatoren die Aufträge zur Vermittlung.Dionysios von Halikarnassos 10,31,3. Volkstribunen und niedere Beamte konnten Viatoren auch zur Verrichtung polizeilicher Aufgaben heranziehen, sie ersetzten dabei die Liktoren.Livius, Ab urbe condita, 2,56,11; 25,4,8. Auch die Obermagistratur bediente sich gelegentlich der Amtsboten in dieser Funktion.Capito bei Aulus Gellius, Noctes Atticae 13,12,6. Viatoren der Kaiserzeit waren häufig in Decurien zusammengeschlossene Freigelassene.Vgl. hierzu: Inscriptiones Latinae selectae (ILS) I 1915; 1920; 1922; 1944.

Literatur

Anmerkungen

Kategorie:Römisches Amt