mini|255x255px|Ausgabe von 1977 des „Arms Control and Disarmament Agreements – Texts and History of Negotiations“ der ehemaligen U.S. Arms Control and Disarmament Agency (ACDA). Das Dokument wurde bis 1996 gepflegt und enthält alle historischen Daten zur Rüstungskontrolle und Abrüstung von US-amerikanischer Seite (siehe Literaturangaben). Die Entwicklung und der Einsatz von Massenvernichtungswaffen (früher auch bekannt als ABC-Waffen) sind durch mehrere völkerrechtliche oder bi- oder multilaterale Rüstungskontroll- und/oder Abrüstungsabkommen reguliert.
Ein Großteil der Verträge bezieht sich historisch auf Kern- bzw. Atomwaffen.Die alte Bezeichnung Atomwaffe ist immer noch geläufig und wurde auch in den USA oder Großbritannien verwendet. Es gab z. B. auch Jahrzehntelang die Atomic Energy Commission (AEC) oder das Atomic Energy Research Establishment (AERE). Die Kernwaffe spielt auf die Kernspaltung an, was physikalisch-technisch korrekt ist. Jedoch dreht es sich in beiden Namensfällen um auf nicht chemischen Explosivstoffen-basierte Waffen und der Bezug zum Atom bzw. Atomkerne ist damit (historisch) gegeben. Nuklearwaffen ist eine weitere Bezeichnung. In englischsprachigen Ländern und Literatur wird heutzutage beinahe ausschließlich von Kernwaffen bzw. Nuclear Weapons gesprochen. Umgangssprachlich wird auch von Massenvernichtungswaffen gesprochen. Siehe auch Atomzeitalter. Gegenstand der Abkommen sind die Entwicklung bzw. Tests der Waffen, die Anzahl der strategischen Waffen der Atomstreitkräfte und deren Trägersysteme. Hauptparteien sind in der Regel die ehemaligen Supermächten des Kalten Kriegs, die Sowjetunion (SU oder UdSSR) und Vereinigten Staaten (USA). Andere Staaten im Besitz von Kernwaffen spielen ebenfalls eine Rolle, falls sie Partei von einzelnen Abkommen sind.
Einzelne Verträge sind noch heute, im 21. Jahrhundert, gültig und relevant für die internationale Sicherheit. Siehe dazu der Abschnitt Entwicklungen zu dem Thema.
Hintergrund Die Abkommen oder Verträge sollen den Waffengebrauch im Kriegsgebrauch regeln (Haager Abkommen, Genfer Protokoll), bestimmte Waffenarten verbieten (Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention), die Waffenforschung einschränken (Moskauer Atomteststoppabkommen, Kernwaffenteststopp-Vertrag), die strategischen Waffen und Trägersysteme begrenzen (START, SORT, New START) oder die zivile Verwendung von Waffenvorläufern regeln (Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention).
Allen Beteiligten oder Parteien der Abkommen, speziell aber den Mächten USA, Großbritannien und Russland, war die enorme Zerstörungskraft der Atombombe bekannt. Diese Tatsache war nach dem Zweiten Weltkrieg, also seit 1945, anerkannt (vgl. auch der Smyth Report und viele Folgedokumente), jedoch verfügten nur die US-Streitkräfte über nukleare Mittel bis die Sowjetunion sein eigenes Atomprojekt militärisch soweit entwickelt hatte, sodass das US-„Atommonopol“ spätestens ab 1960 an Gültigkeit verlor. Dieser Zeitpunkt bedeutete den Beginn des nuklearen und konventionellen Wettrüsten, welches u. a. auch durch den National Security Council (NSC) in den USA im Rahmen der nationalen Sicherheit beschlossen wurde.
Das enorme Gefahrenpotenzial der militärischen Nutzung der Kernenergie in Form von Atombomben bzw. später Atomwaffen bzw. genauer Kernwaffen, war damit ein politisches Sicherheitsproblem. Ab 1947 wurde eine erste Regulierung angestrebt (vgl. Baruch-Plan), die jedoch scheiterte. Unter diesem Plan sollte die United Nations Atomic Energy Commission (UNAEC)Nicht zu verwechseln mit der United States Atomic Energy Commission (AEC) die internationale Kontrolle, z. B. über Kernreaktoren oder Kernbrennstoffe erhalten, doch das Vorhaben scheiterte und der Kalte Krieg begann 1947. Erst einige Jahre später, im Jahr 1957 wurde die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien gegründet. Letztere Organisation erhielt ab 1968 (vgl. der Atomwaffensperrvertrag) den Auftrag, die friedliche Verwendung (vgl. auch das Atoms-for-Peace-Programm) der Atomenergie zu überwachen. Dabei kontrolliert die IAEO nicht, sondern überprüft und inspiziert einzelne (jedoch nicht alle) Kernanlagen in verschiedensten Ländern. Eine ihrer Aufgaben ist die Überwachung von Kernmaterial und Kernanlagen, jedoch keinen Besitz oder Betrieb.
Das neue Schreckensszenario eines Atomkriegs, den keine Seite gewinnen würde (was auch heute noch gültig ist), musste durch Abrüstung oder Rüstungskontrolle reduziert bzw. begrenzt werden, um mehr Sicherheit zu gewährleisten. Diese Tatsache hat sich im Verlauf der 1950er bis 1980er Jahre jedoch mehrfach verändert, da es in diesem Bereich zu umfangreichen Entwicklungen kam, die jedoch von Abrüstung oder Rüstungskontrolle begleitet wurden.
In der Geschichte der Rüstungskontrolle gibt es auch Verträge zur Einschränkung der wirksamen Abwehr von Massenvernichtungswaffen, zur Wahrung der Abschreckungsdoktrin des „Gleichgewichts des Schreckens“ (Anti-Ballistic Missile Treaty), sowie Verträge zur geographischen Begrenzung (Nuclear Weapons Free Zones) oder der Verbreitung von Atomwaffen (Nuclear Non-Proliferation Treaty). Im Falle von Atomwaffen kann zwischen folgenden Kategorien unterschieden werden:
Test-Moratorien, d. h. Verbot oder Begrenzung von Kernwaffentests einzelner Arten und/oder Vollständig Abrüstung, im Sinne einer Vernichtung oder Entsorgung von Waffensystemen und/oder Trägermitteln und/oder Kernsprengköpfen Begrenzung, von Kernsprengköpfen und/oder deren Trägersysteme; (dabei beziehen sich die Verträge nur auf strategische Waffen, also z. B. ICBMs oder SLBMs, jedoch nicht auf taktische Kernwaffen, welche beispielsweise Teil der verlängerten nuklearen Abschreckung sind) Verträge zur Nichtverbreitung oder Begrenzung der Verbreitung von Atomwaffen (Proliferation) oder damit verbundener Technologie oder Wissen Kooperationsabkommen, zwischen den Ländern, z. B. zwischen den Forschungslabors Außerordentliche Abkommen, z. B. zwischen den Präsidenten oder Offiziellen (vgl. die Presidential Nuclear Initiatives (PNI))
In der folgenden Übersicht ist das Jahr des Inkrafttretens (Ratifikation) der jeweiligen Abkommen in Klammern angegeben. Generell werden derartige Abkommen einige Zeit vor dem Datum der Unterzeichnung bzw. Unterschrift vorbereitet, um eine Ratifikation zu ermöglichen. Danach folgt meist eine Ratifikation oder in Einzelfällen auch ein verzögerter Beitritt (Accession), welcher äquivalent mit einer Ratifikation ist. Einige Verträge wurden von den Vereinten Nationen (VN, UN oder UNO) verabschiedet, jedoch nicht alle.
Das United Nations Office for Disarmament Affairs (UNODA) bewahrt und bereitet eine Vielzahl (nicht alle) Daten zu den Verträgen der einzelnen Länder in einer eigenen Datenbank auf. Des Weiteren ist die United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR) in Fragen der Abrüstung tätig.
Des Weiteren gibt es eine Reihe spezialisierter Kontrollorgane oder Abkommen, z. B. das Coordinating Committee on Multilateral Export Controls (COCOM), Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NPG) oder das Wassenaar-Abkommen (WA).
Allgemeine Verträge Genfer Konventionen (1949) ENMOD-Konvention (1978) Charta der Vereinten Nationen (1945)
Atomwaffen Allgemeines oder Andere McCloy-Sorin-Abkommen (1961)
Abrüstung Abrüstung im Sinne einer Vernichtung oder Entsorgung von Waffen oder Technologie. UN: Atomwaffenverbotsvertrag oder der Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) (2021) Intermediate Range Nuclear Forces (INF-Vertrag) (1987); (vgl. auch Doppelbeschluss und Mittelstreckenraketen) Nunn–Lugar Cooperative Threat Reduction (CTR) aus den 1990ern, genauer der Soviet Nuclear Threat Reduction Act of 1991 Megatons to Megawatts, Entsorgung von hochangereichertem Uran (HEU), ab den 1990ern Plutonium Management and Disposition Agreement (PDMA), Entsorgung von waffenfähigem Plutonium, seit dem Jahr 2000 bis heute
Nichtverbreitung 2+4 Vertrag (Deutschland) Weltraumvertrag bzw. Outer Space Treaty (OST) (1967) UN: Nichtverbreitungsvertrag (NVV) oder Atomwaffensperrvertrag (1970), weltweit bekannt als das Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT); die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ist die nominierte Behörde zur Kontrolle von Kernmaterial und -technik (Stichwort: Safeguards) Meeresboden-Vertrag (1972)
Abkommen für bestimmte Regionen Generell: Atomwaffenfreie Zone Antarktis-Vertrag (1961) Vertrag von Tlatelolco (Karibik und Lateinamerika) (1968) Südatlantische Zone des Friedens und der Zusammenarbeit (1968) Vertrag von Rarotonga (Südpazifik) (1968) Zwei-plus-Vier-Vertrag (Deutschland) (1991) Vertrag von Bangkok (ASEAN Länder) (1997) Vertrag von Pelindaba (Afrika) (2009) Vertrag von Semei (Zentralasien) (2009)
Rüstungskontrolle (Waffensysteme) Rüstungskontrolle im Sinne einer Reduktion oder Limitierung oder Begrenzung von Kernwaffensystemen (offensiv/defensiv). Anti-Ballistic Missile Treaty (ABM-Vertrag) (1972–2002) Strategic Arms Limitation Talks (SALT I von 1972 und II von 1974); SALT II war auch als Wladiwostok-Abkommen bekannt. Strategic Arms Reduction Treaty (START I) (ab 1982, in Kraft 1994 und gültig bis 2009) START II von 1993 Unterzeichnet, ab 2000 in Kraft, ausgelaufen 2002; Anmerkung: Im selben Jahr Kündigung des ABM-Vertrag durch die USA; Die 9/11 Terroranschläge in dem Jahr 2001 veranlasste die USA zum Rücktritt (vgl. auch die Nationale Sicherheitsstrategie von 2002) Strategic Offensive Reductions Treaty (SORT) (von 2002 bis 2011); durch New START abgelöst New START (ab 2011, mit Verlängerung, jedoch 2019 von Russland suspendiert mit Bezug auf den Russisch-Ukrainischen Krieg; es war der letzte große Vertrag zwischen Russland und den USA, welcher am 5. Februar 2026 nicht verlängert wurde. Das Department of State plant nach eigenen Angaben ein neues Abkommen und versucht dabei auch die VR China bzw. dessen (nach US-Angaben) wachsendes Atomarsenal zu berücksichtigen.)
Teststopp-Abkommen Bilaterales Test Moratorium von 1958 zwischen den USA und der Sowjetunion (SU bzw. UdSSR). Die UdSSR trat jedoch 1961 von dem Abkommen zurück und Frankreich testete 1960 seine erste Spaltbombe in der Wüste von Reggane; Moskauer Atomteststoppabkommen oder der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser, bekannt als das Partial Test Ban Treaty (PTBT) (1963) Threshold Test Ban Treaty (TTBT) (1974–1990); ab 1974 von beiden Seiten technisch eingehalten worden, jedoch erst 1990 finalisiert Peaceful Nuclear Explosions Treaty (PNE)-Vertrag (1974 zusammen mit dem TTBT; 1990 in Kraft) 1992: Neunmonatiges US-Testmoratorium als Teil des Energy and Water Development Appropriations Act of 1993 durch George H. W. Bush, eine Woche nach dem letzten Test der USA, dem nuklearen explosiven Geräts Divider, am 23. September 1992, auf der Nevada Test Site (NTS); das Testmoratorium wurde von Bill Clinton als Teil der Presidential Decision Directive (PDD) 11 verlängert und wird bisher von jedem US-Präsident verlängert; es folgte der CTBT-Vertrag: UN: Kernwaffenteststopp-Vertrag (CTBT): 1996 unterzeichnet, seitdem nicht in Kraft getreten; wird von der CTBTO überprüft (weltweites Sensornetzwerk); Laut dem Auswärtigen Amt (AA) auch der Umfassende Atomteststoppvertrag
Biologische Waffen Genfer Protokoll (1928) Biowaffenkonvention (1975)
Chemische Waffen Genfer Protokoll (1928) Chemiewaffenkonvention (1997)
Entwicklungen