Das Landgericht Rödelheim war von 1823 bis 1853 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Rödelheim.
Gründung Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung. Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden Landräten (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) übertragen. Das konnte aber nur dort geschehen, wo das Großherzogtum über die volle Souveränität verfügte. In standesherrlichen Gebieten war das nicht der Fall. Hier war für dieses Vorgehen eine Abmachung zwischen Staat und Standesherr erforderlich. Im Falle der Grafen von Solms-Rödelheim zog sich das bis 1823 hin, als eigens für ihr kleines Territorium ein Landgericht geschaffen wurde.Die neue Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 5. Juni 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 20 vom 11. Juli 1823, S. 231f.
Bezirk Der Bezirk des Landgerichts Rödelheim umfasste: Niederursel (die zum Großherzogtum Hessen gehörende Hälfte), Rödelheim§ A1 Die neue Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 5. Juni 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 20 vom 11. Juli 1823, S. 231f. und Steinbach.§ A5 Die neue Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 5. Juni 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 20 vom 11. Juli 1823, S. 231f. Die Schaffung des vergleichsweise winzigen Bezirks diente ausschließlich der Befriedigung des Prestigebedarfs der Standesherrschaft.
Ende In Folge der Revolution von 1848/1849 wurden im Großherzogtum Hessen die Vorrechte der Standesherren im Bereich der Justiz beseitigt. Außerdem wurden 1853 die Grenzen der örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte in großem Umfang den inzwischen mehrfach verschobenen Grenzen der Verwaltung angepasst. Bei dieser Gelegenheit wurde das Landgericht Rödelheim zum 15. Oktober 1853 aufgelöst und die von ihm bisher betreuten Gemeinden dem neu gegründeten Landgericht Vilbel zugeschlagen.Bekanntmachung, betreffend:1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230;Bekanntmachung,1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend vom 4. Oktober 1853 . In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640–641.
Einzelnachweise
Nidda Kategorie:Frankfurt-Rödelheim Kategorie:Gericht (Frankfurt am Main) Kategorie:Historische Organisation (Frankfurt am Main) Kategorie:Gerichtsgründung 1823 Kategorie:Aufgelöst 1853