Als Königsteiner Abkommen werden folgende Abkommen zwischen den deutschen Ländern bezeichnet:

Das Königsteiner Staatsabkommen von 1949 regelt die Finanzierung von überregionalen Forschungseinrichtungen. Die Königsteiner Vereinbarung von 1950 regelt die Reihenfolge der Länder bei der Besetzung des Bundesratspräsidenten.