Maxim Napolinowitsch von DittmarJe nach Quelle variiert die Schreibweise des Namens: Dittmar oder Ditmar; in den Personendaten ist als Alternativname auch Ditmar, Maximilain Napolen von verzeichnet. (* 17. April 1902 in Kuressaare (deutsch Arensburg); † 23. März 1926 in Moskau) war ein deutschbaltischer Student estländischer Staatsangehörigkeit, der als Reisebegleiter von Karl Kindermann und Theodor Wolscht an deren im Oktober 1924 begonnener Reise in die Sowjetunion teilnahm. Kurz nach der gemeinsamen Ankunft in Moskau wurde er zusammen mit seinen Reisegefährten verhaftet und im Rahmen des sogenannten Moskauer Studentenprozesses wegen Spionage und versuchten Mordes an sowjetischen Führern angeklagt und zum Tode verurteilt. Er starb am 23. März 1926 in der Haft. Die aus Verhaftung und Verurteilung der drei resultierenden, das deutsch-sowjetische Verhältnis stark belastenden Kindermann-Wolscht-Affäre trägt von Dittmars Namen nicht, da er – obwohl Deutsch-Balte – estländischer Staatsbürger war und für die diplomatischen Verwicklungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion kaum Relevanz besaß. Da er zudem noch vor dem Gefangenenaustausch in der Haft verstarb, spielte von Dittmar im letzten Akt der Affäre keine Rolle mehr.

Leben Von Dittmar war der Sohn von Leopold Manfred Napoleon von Dittmar und dessen zweiter Ehefrau, der geborenen Ella Meta Mathilde von Ditmar. Originale Quellen über seine Herkunft und seinen Lebensweg sind nicht erhalten. Alle wesentlichen Informationen über ihn stammen aus den Berichten Karl Kindermanns oder aus dem zeitgenössischen Werk Alfred Erlers. Wie Kindermann und Wolscht gehörte auch von Dittmar zu dem studentischen Milieu, das in einer Berliner Studentenunterkunft in einer ehemaligen Kaserne in der Friedrichstraße 107 eine Bleibe gefunden hatte.Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 7. Unter dieser Adresse befindet sich heute der Friedrichstadt-Palast, damals befand sich hier die Kaserne des 2. Garde-Regiments zu Fuß. Diese Unterkunft spielte später im Moskauer Prozess eine Rolle, da von Dittmar im Verhör behauptete, das Studentenheim in der Friedrichstraße sei von der Organisation Consul ins Leben gerufen worden.Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 44. Erler zufolge entbehrt diese Behauptung jeder Grundlage und kann als widerlegt gelten.Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 45.

Kindermann, der von Dittmar im Umfeld des Studentenheims kennenlernte, hinterließ folgende Beschreibung von ihm:

Erler, der in seiner Darstellung deutlich macht, dass von Dittmar in seinen Augen die eigentliche Unheilsfigur der Geschichte ist, auf die die arglosen Studenten Kindermann und Wolscht hereingefallen seien, beschrieb von Dittmar als „anscheinend degenerierten Abkömmling[.] einer in Estland ansässigen Adelsfamilie“, der „als mittelloser, abenteuernder Emigrant […] verschiedene Semester auf deutschen Universitäten (Heidelberg, Berlin) die Rechtswissenschaft studiert [hat]. Nach Schilderung seiner Mutter, Ella von Ditmar, war er in politischen Dingen ein schwankendes Rohr, bald radikal rechts, bald radikal links. Als charakterloser pathologischer Lügner hat er sich später entpuppt. Std. Riemschneider erklärt, daß W. und K. mit Ditmar hereingefallen wären, obwohl er seinen Freund K. mehrfach vor diesem Menschen gewarnt habe. Durch stud. Rose war Ditmar an Kindermann empfohlen und hatte sich in der Baracke als glühender Trotzkiverehrer aufgespielt.“Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 17. Diese Urteile Erlers sind Parteinahmen für die Rehabilitierung Kindermanns und Wolschts und spiegeln nicht zwingend ein objektives Bild von Dittmars wider.

Kindermann, der von Dittmar als zurückhaltend und wortkarg erlebte, bestätigte, dass dieser ihn angesprochen und sich als Reisepartner empfohlen habe: „Dabei wies er immer wieder darauf hin, daß er als Deutschbalte estnischer Staatsangehörigkeit nicht nur die russische Sprache perfekt beherrsche, sondern vor allen Dingen über gute persönliche Beziehungen zu Sowjetleuten in Deutschland und in Rußland verfüge.“Karl Kindermann: Zwei Jahre in Moskaus Totenhäusern, S. 14. Kindermann und Wolscht akzeptierten von Dittmar als Reisebegleiter und übertrugen ihm die Verhandlungen mit der russischen Botschaft. Gleichwohl hält Erler fest, dass von Dittmar gegenüber seinen Gefährten eine untergeordnete Stellung einnahm: „Sie hatten ihn nie recht für voll angesehen, ihn nur als Dolmetscher mitnehmen wollen, ihm nicht, wie er wünschte, die Reisekasse anvertraut.“Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 17. In dieser sozialen Zurücksetzung sieht Erler einen möglichen Beweggrund für die von Dittmar während des Moskauer Prozesses erhobenen, seine Mitangeklagten belastenden Anschuldigungen.

Von Dittmar wählte für die Reise eine andere Route als Kindermann und Wolscht: Er reiste einige Tage früher nach Estland ab, um dort seine Mutter zu besuchen, und traf seine Gefährten erst in Moskau wieder, nachdem er sich an der lettisch-russischen Grenze verspätet hatte. Die drei wurden in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 1924 von der OGPU verhaftet und in der Lubjanka in Einzelhaft genommen.

Der Moskauer Prozess Am 3. Juli 1925 verurteilte das Besondere Kollegium des Obersten Gerichts der UdSSR alle drei Angeklagten – Kindermann, Wolscht und von Dittmar – wegen Spionage und versuchten Mordes an sowjetischen Führungspersönlichkeiten zum Tode. Im Verlauf des Prozesses trat von Dittmar als einer der wichtigsten Belastungszeugen gegen seine Mitangeklagten auf und lieferte Aussagen, auf die sich wesentliche Teile der Anklage stützten.Für Details siehe Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, S. 43 ff. In seinem ersten Verhör bezeichnete er sich als „überzeugten Rechtsnationalisten“, der durch die Hafterfahrungen zum überzeugten Bolschewisten geworden sei:

Wie wahrheitsgetreu Kindermann diese Worte wiedergab, muss offen bleiben. In vielen Punkten erinnern seine Schilderungen der Verhöre, Geständnisse und Sinneswandlungen der Angeklagten an eine frühe Entsprechung zu Arthur Koestlers später entstandenem Roman Sonnenfinsternis. In seinem Schlusswort im Prozess behauptete von Dittmar, „gewisse Kreise der bürgerlichen Gesellschaft“ hätten ihn und seine Gefährten für ihre Ziele benutzt, und fügte hinzu: „Ich halte es für mein Pflicht, anzuerkennen, daß die Art der Behandlung, die Sauberkeit und die Verpflegung im Gefängnis der OGPU. in allen Ländern Europas zu wünschen wäre. Ich stehe jetzt auf dem Boden der Sowjetpolitik und bitte nicht um Gnade. Wie ich lebte, so sterbe ich!“Karl Kindermann: Zwei Jahre in Moskaus Totenhäusern, S. 175.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kam es noch im Gerichtssaal zu einer kurzen Unterredung zwischen Kindermann und von Dittmar. Dieser behauptete, zu seinem die anderen Angeklagten belastenden Verhalten gezwungen worden zu sein. Er äußerte die Hoffnung, dass ein Gnadengesuch an die Sowjetregierung ihm die Erschießung ersparen könnte, sah jedoch – anders als Kindermann und Wolscht, die auf diplomatische Unterstützung durch Deutschland hoffen konnten – keine vergleichbare Möglichkeit seitens der estnischen Regierung. Kindermann kommentierte von Dittmars Verhalten im Prozess mit Verständnis:

Ob von Dittmar tatsächlich gezwungen wurde oder aus anderen Motiven handelte, ließ sich nicht klären. Ob er von vornherein als Spitzel auf Kindermann und Wolscht angesetzt war oder ob er im Verlauf der Haft die Seiten wechselte, um die eigene Strafe zu mildern, bleibt ungeklärt.

Rezeption Die Rezeption von Dittmars in der zeitgenössischen deutschen Öffentlichkeit war gespalten und wurde wesentlich durch die bereits vorhandenen politischen Standpunkte der jeweiligen Kommentatoren bestimmt. Während Alfred Erler in seiner Schrift Das Schicksal der Moskauer Studenten für die Rehabilitation von Kindermann und Wolscht eintrat, bemühte sich Egon Erwin Kisch darum, die sowjetische Lesart der Affäre in Deutschland publik zu machen und die Glaubwürdigkeit der Angeklagten grundsätzlich in Frage zu stellen. In der Wochenzeitschrift Das Tage-Buch schrieb Kisch, von Dittmar sei allein schon wegen seiner baltischen Herkunft unglaubwürdig, da Balten stets „einen sturen reaktionären Fanatismus“ repräsentierten und auf sie überall stoße man „als die Herolde und Einpeitscher eines ziellos torkelnden Chauvinismus“.Alle nachfolgenden Zitate von Kisch und Großmann: Egon Erwin Kisch & Stefan Großmann, in: Das Tage-Buch, herausgegeben von Stefan Großmann, 6. Jahrgang, 2. Halbjahr, Berlin, 1925, S. 1006–1014. Kisch hob überdies hervor, von Dittmar sei „eng versippt mit dem Allerradikalsten der Deutschnationalen Baron Freytag-Loringhoven“ – gemeint ist Axel von Freytagh-Loringhoven, der ebenfalls aus Arensburg stammende deutschbaltische Jurist, DNVP-Reichstagsabgeordnete und spätere Nationalsozialist. Dass von Dittmar sich Kindermann gegenüber ausdrücklich von rechtsnationalen Kreisen distanziert hatte, ließ Kisch in seiner Bewertung unberücksichtigt.

Kischs Kollege beim Tage-Buch, Stefan Großmann, nannte von Dittmar die „typische baltische Dreckseele“ (S. 1012), die sich zuvor in Wien als „Informator“ der Sowjetunion betätigt habe, nebenbei „als Kurier für die estnische, litauische und, wahrscheinlich, auch für die deutsche Regierung tätig“ (S. 1012) gewesen sei und die Großmann für einen Spitzel der Moskauer Polizei hielt. Als Beleg führte Großmann unter anderem an, von Dittmar sei als einziger der drei Angeklagten nach dem Urteil mit einem Gnadengesuch hervorgetreten und vom Staatsanwalt Krylenko „mit sanften Handschuhen“ behandelt worden. (S. 1013) Die gegen Kindermann und Wolscht erhobenen zentralen Vorwürfe hätten auf „Dittmars Erzählungen und auf den kindischen Märchen des ‚Gutachters‘ Heinz Neumann, eines deutschen Kommunisten von schlechtem Ruf, beruht“. (S. 1012)

Sowohl Kischs als auch Großmanns Urteile gehen über eine nüchterne Bewertung der verfügbaren Belege weit hinaus und sind als politische Stellungnahmen zu verstehen, die von einer schematischen Feindbildkonstruktion – dem reaktionären Deutschbalten als Prototypen – zehren, ohne von Dittmars tatsächliche Lage im Prozess angemessen zu berücksichtigen.

Tod Von Dittmar verstarb laut amtlicher Mitteilung des sowjetischen Außenkommissariats am 23. März 1926 „an einem Herzschlag“ im Innengefängnis der OGPU.Karl Kindermann: Zwei Jahre in Moskaus Totenhäusern, S. 175. Der amerikanische Historiker Lamar Cecil vermerkte dazu: „Ditmar had died of a ‚heart seizure‘ in the Lubianka the preceeding March. He was only twenty-five.“ (Cecil: The Kindermann Wolscht Incident, S. 198.) Cecil bezieht sich dabei auf das Jahr 1926, in dem Kindermann und Wolscht nach Deutschland zurückgekehrt waren. Die offiziell angegebene Todesursache wurde von Zeitgenossen mit Skepsis aufgenommen. Kindermann setzte das Wort „starb“ in seiner Schilderung in Anführungszeichen.

Literatur Lamar Cecil: The Kindermann Wolscht Incident: An Impasse in Russo-German Relations 1924–1926, in: Journal of Central European Affairs, Volume XXI, Number two, July, 1961, pp. 188–199. Alfred Erler: Das Schicksal der Moskauer Studenten, Alexander Fischer Verlag, Tübingen, 1926. Karl Kindermann: Zwei Jahre in Moskaus Totenhäusern. Der Moskauer Studentenprozess und die Arbeitsmethoden der OGPU, Eckart-Verlag, Berlin/Leipzig, 1931.Karl Kindermann: Zwei Jahre in Moskaus Totenhäusern im Katalog der DNB. Bei der Schrift handelt es sich um das Heft 7/8 der vom Eckhart-Verlag herausgegebenen Notreihe. Fortlaufende Abhandlungen über Wesen und Wirken des Bolschewismus. Das Buch erschien 1932 unter dem Titel In the toils of the O.G.P.U. im Londoner Verlag Hurst & Blackett.

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