Ein Spezialsenat ist ein Spruchkörper beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof, der kein Straf- oder Zivilsenat ist. Die meisten Spezialsenate sind auf ein bestimmtes Sachgebiet im Berufsrecht spezialisiert.
Spezialsenate beim Bundesgerichtshof Spezialsenate des Bundesgerichtshofs setzen sich im Regelfall aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Am Bundesgerichtshof gibt es acht Spezialsenate.
Kartellsenat nach § 94 Abs. 1 GWB Dienstgericht des Bundes nach § 61 Abs. 1 DRiG Senat für Notarsachen nach § 106 BNotO Senat für Anwaltssachen nach § 106 Abs. 1 BRAO Senat für Patentanwaltssachen nach § 90 Abs. 1 PAO Senat für Landwirtschaftssachen Senat für Wirtschaftsprüfersachen nach § 74 Abs. 1 WiPrO Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen nach § 97 Abs. 1 StBerG
Weblinks
Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland) Kategorie:Spruchkörper (Bundesgerichtshof) Kategorie:Zivilprozessrecht (Deutschland) Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)