mini|Moderne Geburtsurkunde für eine 1865 in Irland geborene Person, die als Nachweisinstrument für einen Anspruch auf irische Staatsangehörigkeit des heutigen Nachfahren dient.

Die irische Staatsbürgerschaft bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Republik Irland mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Hierbei hat das Geburtsortsprinzip (ius soli) traditionell ein größeres Gewicht als andernorts. Aufgrund der übernommenen administrativen Tradition ist nicht der Besitz eines irischen Reisepasses, sondern die Geburtsurkunde mit dem Geburtsort der Vorfahren das hauptsächliche Nachweisinstrument für den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.

1801 bis 1922 Zur Zeit der strengen Anwendung der Penal Laws im 18. Jahrhundert, die Iren wegen ihrer Religion in Armut hielten, bildete sich das Verständnis heraus, dass ein „echter Ire“ katholisch sein müsse.

Durch den Act of Union 1800 wurde ganz Irland integraler Teil der nun „United Kingdom and Ireland“ genannten Monarchie, welche nun vier Kronen unter sich vereinte. Als “british subjects” unterlagen die Iren schon immer den besonderen Loyalitätspflichten ihrem überseeischen Souverän gegenüber.

Staatsbürgerschaftsrechtliche Gesetze: Bis 1844 erfolgten Einbürgerungen im Einzelfall durch den Souverän. Seitdem ist das Home Office zuständig. Die Vorschriften des Naturalisation Act 1870In Kraft 12. Mai. regelte den Status von Witwen, die ihre Untertaneneigenschaft durch Ausländerheirat verloren hatten sowie von Kindern, die mit einem eingebürgerten Elternteil im eigentlichen Großbritannien und Irland lebten.

Einheitlich für das ganze Empire definierte erst der British Nationality and Status of Aliens Act 19144&5 Geo. c.17, in Kraft 1. Jan. 1915. die Staatsangehörigkeit für “British Crown Dominions.”Zeitleiste und Übersicht der Gesetze (engl.; Stand 2017-07-17). Es blieb dabei, dass der Status eines eingebürgerten „british subjects“ – im Gegensatz zu den Gebürtigen – vergleichsweise leicht widerrufen werden konnte.

Aus dem British Nationality Act 1948i. V. m. Republic of Ireland Act 1948 (IRL, 21. Dez.) und Ireland Act, 1949 (UK). Die Bürger der Republik waren nun offiziell “citizens of the Republic of Ireland.” ergab sich, dass die vor 1923 in den 26 counties Geborenen per se keinen Anspruch auf britische Staatsangehörigkeit hatten. Die danach, aber vor dem 1. Januar 1949 Geborenen konnten, wenn sie einen in Großbritannien oder den Kolonien geborenen Vater hatten, Citizens of the United Kingdom and Colonies durch Abstammung (“by descent”) sein.

Verfassung 1922 Nachdem sich die irischen Delegierten bei den Verhandlungen über die Unabhängigkeit von den erfahrenen Beamten der Whitehall-Bürokratie über den Tisch hatten ziehen lassen, wurde der irische Freistaat (Saorstát Éireann) als de facto Dominion (den Begriff vermied man) lediglich selbstregierend, so wie die Kolonialherren es in ihrem Entwurf eines Government of Ireland Act (1920) vorgesehen hatten. U.a. hatten die Parlamentarier weiterhin einen Treueeid auf den englischen König zu leisten. Dies war unmittelbarer Anlass für den irischen Bürgerkrieg bis Mai 1923, den die „Free Staters“ gewannen.

Art. 3 der Verfassung bestimmte, dass alle in Irland geborenen Personen, die bei Inkrafttreten der Verfassung am 6. Dezember 1922 ihren Hauptwohnsitz (domicile) im Freistaat hatten, automatisch irische Bürger würden. Dies galt auch für Personen mit nur einem irischen Elternteil und solche Ausländer, die seit sieben Jahren ihren Daueraufenthalt hier hatten. Letztere hatten ein Optionsrecht.Kernsatz: “Every person, without distinction of sex, domiciled in the area of the jurisdiction of the Irish Free State (Saorstát Eireann) at the time of the coming into operation of this Constitution, who was born in Ireland or either of whose parents was born in Ireland or who has been ordinarily resident in the area of the jurisdiction of the Irish Free State (Saorstát Eireann) for not less than seven years, is a citizen of the Irish Free State. …” [Gestrichen 1935: “within the limits of the jurisdiction of the Irish Free State” ] Näheres zu Erwerb und Verlust sollte ein zu erlassendes Gesetz regeln.

Ebenfalls ex lege Iren (bzw. Doppelstaatler) wurden durch die Verfassung 1922 alle in Nord-Irland am 6. November lebenden Personen, da die dortige gesetzgebende Versammlung erst am 7. Dezember von ihrer Option Gebrauch machte aus dem Freistaat auszuscheiden.Circuit Court-Entscheidung: In re Logue 67 ILTR 253. Art. 3 spricht jedoch explizit von „Personen, die bei Inkrafttreten“ ihren Wohnsitz hatten.

Die Formulierung des Artikel 3 war insofern unglücklich, als dass die nach dem 7. Dezember 1922 in Nordirland Geborenen zunächst nicht Iren wurden, da sie am Stichtag eben kein domicile hatten!So auch § 33(3) des geänderten British Nationality and Status of Aliens Act of 1914 (“if and so far as they respectively are or ever were in force in Saorstát Eireann”): “the facts or events by reason of which a person is at any time a natural-born citizen of Saorstát Eireann shall not of themselves operate to confer on such person any other citizenship or nationality.”

Britische Staatsrechtslehre ging bis Ende 1948 davon aus, dass es sich bei der irischen Staatsbürgerschaft nur um eine Untermenge des Status eines „British subject“ handelte. Dies führte u. a. zu einem langjährigen Streit, oft Beschlagnahme irischer Pässe durch britische Konsuln, wie die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Reisepässen zu lauten hatte.Vgl. O’Grady, Joseph P.; Irish Free State Passport and the Question of Citizenship, 1921-4; Irish historical studies, Vol. 26 (1989), № 104, S. 396–405. Man einigte sich letztendlich auf „Citizen of the Irish Free State and of the British Commonwealth of Nations“.

Staatsangehörigkeitsgesetz 1935 mini|Noch in 1936 ausgestellten Reisepässen forderte der irische Außenminister „im Namen Seiner britannischen Majestät,“ den Reisenden nicht zu behindern. Der Irish Nationality and Citizenship Act 1935In Kraft am 10. April; die Zuständigkeit lag beim Justizminister. № 13 of 1935 dazu Irish Nationality and Citizenship Regulations 1937, … 1939 und … (Amendment) Regulations 1952. Die kleine Änderung im Irish Nationality and Citizenship (Amendment) Act, 1937 erforderte die Zustimmung des Ministers für Erwerb durch Registrierung. erweiterte die Definition der Verfassung um nach 1922 geborenen Personen und solche mit einem irischen Vater, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ihren Daueraufenthalt im Freistaat nahmen oder die sich als solche an ihrem Auslandswohnsitz (bzw. in Nordirland) formgerecht innerhalb eines Jahres registrierten.Basierend auf § 27 des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Ausführungsverordnungen u. a. 1935: General Register of Nationals Regulations, Northern Ireland Births Register Regulations, Foreign Births Entry Book Regulation. Derartig Registrierte hatten außerdem innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Option für Irland zu erklären (“retention”). Die Bewohner der besetzten Gebiete, die irische Bürger sein wollten, hatten sich zu registrieren.

Man übernahm das britische Konzept der Unterscheidung zwischen „natural-born“ bzw. „by decent“ (Abstammung) und Eingebürgerten. Letzteren kann z. B. bis heute die Staatsbürgerschaft bei mehr als 7-jähriger Abwesenheit wieder entzogen werden.

Im Ausland als Ausländer für den Saorstát Eireann tätige Beamte wurden durch ihre Bestallung Iren.

Erstmals eingeführt wurde die Bestimmung, dass bei Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft die irische aufgegeben werden konnte. Dies galt auch für Irinnen, die einen Ausländer heirateten.

Auffällig ist das Fehlen der zur damaligen Zeit international üblichen Bestimmung, dass der Eintritt in eine fremde Armee zum Verlust der Staatsangehörigkeit führt. Weil eine solche Regel fehlte, war es tausenden irischen Freiwilligen möglich im Zweiten Weltkrieg im Heer ihrer ehemaligen Kolonialherren zu dienen.

Einbürgerungen Einbürgerungen in Form eines certificate of naturalisation erfolgten durch den Justizminister auf Antrag. Dabei handelt es sich um reine Ermessensentscheidungen. Voraussetzungen waren: Volljährigkeit, 21 Jahre nicht geisteskrank (“of unsound mind”) guten Charakters unmittelbar vor Antragstellung ein Jahr durchgehender Wohnsitz in Irland, dazu vier weitere Jahre in den acht Jahren davor. Weiterhin die Absicht dauerhaft im Lande wohnen zu bleiben.

Bei Ehepartnern, die im Lande wohnten, konnte auf die Wartefrist verzichtet werden. Dies galt auch für Witwen, die durch Ausländerheirat ihre irische Staatsangehörigkeit verloren hatten.

Verdiensteinbürgerungen konnte das Executive Council (Kabinett) beschließen, wenn sich eine Person oder deren Vorfahr besonders „um die irische Nation verdient gemacht“ hatte.

Das erste eigene Ausländergesetz, der Aliens Act 1935№ 14 of 1935, hob Aliens Restriction Act, 1914 und … 1919 auf. Briten waren ebenfalls Ausländer, die ministerielle Verordnung № 108/35 nahm sie dann aus. Geändert durch Verordnung 1946. Dazu Verordnungen für unabhängig gewordene Staaten des Commonwealth, denen Gleichstellung mit Inländern gewährt wurde. reguliert, in geänderter Form bis heute, wer durch Daueraufenthalt die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen kann. Anfangs geschützt werden sollte der heimische Arbeitsmarkt durch strenge Qualifikationserfordernisse. Juden und Linke waren per se nicht willkommen.

Verfassung 1937 mini|Staatsangehörigkeitsausweis einer Irin, die sich 1940 im besetzten Paris aufhielt.

Durch das Statut von Westminster 1931 hatten die Dominions u. a. ein Zustimmungsrecht erhalten, wenn der britische Souverän wechselte. In einem genialen Manöver zögerte Éamon de Valera die ZustimmungFormal zu: His Majesty’s Declaration of Abdication Act 1936 (1 Edw. 8 & 1 Geo. 6 c. 3) vom 11. Dez. 1936. um 24 Stunden hinaus. Diese Zeit nutze man in der Dáil um Gesetze durchzupeitschen, die die Verbindung zur britischen Krone faktisch aufhoben. An sich hätte derartigem der Monarch zustimmen müssen, einen solchen gab es aber an diesem Tag nicht.

Daraufhin war es dann möglich die Verfassung von Irland auszuarbeiten, die zum 1. Juli 1937 in Kraft trat. Einer der wichtigsten Punkte waren hier die Art. 2, 3 und 9, die den Alleinvertretungsanspruch der Republik über alle 32 Grafschaften und die hier geborenen Personen festschrieb.

Commonwealth Sowohl die britische als irische Regierung hatten aus innenpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen ein Interesse daran die Abgrenzung zwischen „irischem Bürger“ und „british subject“ vage zu halten. Die wirtschaftlichen Bindungen blieben eng, die 1923 formalisierte Common Travel Area garantiert bis heute den freien Personenverkehr.Führte aber bis 1935 auch dazu, dass gewisse Teile der britischen Ausländergesetzgebung Gültigkeit hatten, nämlich Aliens Act 1906, der vor Pogromen in Russland fliehenden Juden den Daueraufenthalt verbot, Aliens Restriction Act 1914 samt Änderung 1919, gerichtet gegen feindliche Ausländer des 1. Weltkriegs und der Aliens Order 1925, mit der man sich Bolschewiken vom Hals hielt.

Der British Nationality Act 1948, der den Status kolonialer Untertanen (“British subjects”) regelte,11 & 12 Geo. 6 c. 56, in Kraft 1. Jan. 1949. schuf den Status eines “Commonwealth citizens.” Da Irland wenige Monate darauf aus dem Commonwealth austrat, hatte dieser keine Bedeutung mehr. Erst ab diesem Zeitpunkt betrachtete man in London die Republik als wirklich unabhängigen Staat.

Staatsangehörigkeitsgesetz 1956 mini|Auszug aus dem Foreign Births Register (2007).

Der bis heute mehrfach geänderte Irish Nationality and Citizenship Act 1956№ 26 of 1956. Ausführungsbestimmungen Irish Nationality and Citizenship Regulations 1956 S.I. № 216 of 1956. und spätere ändernde oder ergänzende Verwaltungsverordnungen (z. B. hinsichtlich der auf Formularen erfragten Informationen) und Gebühren: Irish Nationality and Citizenship Regulations 2023 (S.I. № 498 of 2023)